Kann man einen Vertrag /Auftragsbestätigung vor der Unterschrift ergänzen?

6 Antworten

Du hast noch nicht unterschrieben. Deswegen ist ein Vertrag noch nicht zu Stande gekommen. Du kannst Veränderungen im Vertrag - bei gegenständlich schriftlichen Verträgen unbedingt in beiden Ausfertigungen! - vornehmen. Mündlich könntest du auch, aber das hilft dir bei einem späteren Rechtskonflikt nicht, also muss schriftlich in den Vertrag rein.

Ich habe das sehr oft so gemacht, z. B. (nur einfache Beispiele) Versandkosten herausgestrichen, Kündigungsfristen verändert. In wenigen Fällen hat die andere Vertragspartei die Erfüllung des Vertrags danach abgelehnt, kann sie. In den meisten Fällen werden aber meine Abweichungen akzeptiert, vor allem, wenn die andere Vertragspartei mir was verkaufen, was liefern will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
micholee 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 19:30

oki, süper, hört sich gut an. ich habe halt nur eine ausfertigung (digital) die ich unterschreiben und auch "digital" wieder zurückschicken würde.

Mundenheimer  18.12.2020, 19:43
@micholee

Digital hast du die Ausfertigung dann ja auch bei dir gespeichert. Kannst du da was ändern (Datei-Format)? Wenn nicht, dann fordere eine veränderbare Ausfertigung an und verändere das dann. Wichtig ist, dass du in deinem Besitz am Ende eine von beiden akzeptierte Ausfertigung hast. Das geht auch digital. Wie ich in meiner Antwort geschrieben habe, kann die andere Vertragspartei das ablehnen, dann käme kein Vertrag zu Stande. Musst du entscheiden, ob du dann darauf eingehst oder einen anderen Vertragspartner suchst.

micholee 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 21:12
@Mundenheimer

Wenn ich ändere, unterschreibe (als einziger) und der Handwerker beginnt mit seiner Arbeit, bestätigt aber nie zurück. Ist sowas kritisch? Das würde heißen, der Handwerker könnte sich immer darauf berufen, dass wir mündlich was anderes ausgemacht hätten und niemals der einseitig-unterschriebene Vertrag.

Mundenheimer  19.12.2020, 08:01
@micholee

Vergiss alles "Mündliche". Und natürlich muss am Ende der von dir geänderte und mit der Änderung vom Handwerker bestätigte Vertrag bei dir gespeichert sein. Dabei kann es sich auch z. B. um einen E-Mail-Verlauf handeln, bei dem am Ende der Handwerker dir die Annahme deines Angebots (das bedeutet: Deine Änderung) bestätigt. Erst dann "darf" der Handwerker beginnen. Wenn er die Änderung nicht bestätigt, dann tritt kein Vertrag in Kraft.

Unterschrift heißt, dass sie unter den Text geschrieben wird, um zu verhindern, dass eine Vertragspartei den Vertrag einseitig ändert - da man ja dann sagen könnte, du hast doch mit deinem Autogramm angenommen. Das heißt dass unter der Änderung ebenfalls beide unterschreiben müssen.

micholee 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 19:20

oki, bisher hat niemand unterschrieben. d.h., wenn ich der erste bin, dann mache ich händisch meine ergänzungen und unterschreibe zweimal?

Kann man. Es empfiehlt sich, bei einem in Druckschrift geschriebenen Vertrag die handgeschriebenen Nebenabsprachen vom Vertragspartner per "Handzeichen" absegnen zu lassen.

Natürlich kannst du ihn ergänzen, ist halt nur die Frage ob der Handwerker denn dann auch noch unterschreibt.

micholee 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 19:29

ja das stimmt. ob er annimmt, hängt an ihm. aber wenn er es nicht annimmt, dann war es ganz gut, dass ich es aufgenommen habe, sonst hätte man sich auf die mündlichen vereinbarungen nicht verlassen können :-)

Wenn die Vereinbarung von dem Unternehmen ausgegangen ist und auch von diesem unterzeichnet worden ist, kannst du diese Vereinbarung nicht abändern. Du kannst nur das so unterschreiben - oder auch sein lassen.

Möchtest du Änderungen, dann muss der Vertragspartner diese aufnehmen (falls er möchte), dir diese nochmals neu zusenden und dann kannst du annehmen.

Ein Angebot, dass der Auftragnehmer bereits unterzeichnet hat, kannst du nicht abändern.

Das hat nix mit den AGB` s zu tun (entweder idealerweise BGB oder - auch gut - VOB im Sinne des Verbrauchers) oder mit den Vertragsbedingungen des Unternehmens (zu 100% der Interessen des Unternehmens).

micholee 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 19:19

Die auftragsbestätigung wurde von niemand noch unterschrieben. nur enthält sie nicht alle nebenabsprachen, weswegen ich diese händisch hinzufügen wurde und erst dann unterschreiben. daher frage ich mich, ob das soweit in ordnung wäre, oder ob man bei der unterschrift noch ein verweis auf meine händischen anmerkungen machen muss

pharao1961  19.12.2020, 16:16
@micholee

Das auf jeden Fall. Eine Auftragsbestätigung muss nicht vom Kunde unterschrieben werden. Unbedingt aber muss eine Nachricht an den Vertragspartner, dass die Auftragsbestätigung nicht alle Nebenabreden enthält!

micholee 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 09:40
@pharao1961

Um das hin und her zu ersparen, hätte ich die anmerkungen hinzugefügt und dann unterschrieben. Dann auf eine rückbestätigung / annahme gewartet