Müssen meine "gesetzlichen Vertreter" was unterschreiben, wenn ich volljährig bin?

6 Antworten

Sie benötigen diese Daten doch nur für den Notfall, falls dir was zustößt und du liegst im Krankenhaus oder sonstwo - sie benötigen einen Ansprechpartner für einen solchen Notfall - oder hast du Angst, daß sie dann bei den Eltern auch anrufen wg. schlechter Leistungen bzw. schlechter Noten usw. ???

Am einfachsten ist es, wenn im Ausbildungsvertrag unter der Unterschriftszeile der Einverständniserklärung steht:

 „Für die Eltern“ oder „Zugleich als Bevollmächtigter für den anderen Erziehungsberechtigten“: Unterschrift

„Wir sind mit der Ausbildung unserer Tochter / unseres Sohnes einverstanden und werden die Kosten der Ausbildung übernehmen. Für die Erziehungsberechtigten: Unterschrift“

Gruß und einen guten Berufsausb.start wünscht dir siola55 ;-)

Das gilt nur für Minderjährige. Du hast keine gesetzlichen Vertreter mehr. Du bist für Dich selbst verantwortlich.

Ehrlich gesagt fände ich (als Ausbilderin) es sehr merkwürdig, wenn ein Ausbildungsvertrag, den ich mit einer Ü-18 -jährigen schließe, von den Eltern unterschrieben oder anderweitig schriftlich kommentiert würde.

Das ließe mich an der Selbstständigkeit meiner zukünftigen Azubine sehr zweifeln und mir käme der Verdacht, dass ich da möglicherweise die Falsche eingestellt hätte.

Mit 18 hast du keinen gesetzlichen Vertreter mehr (es sei denn, du stehst aus irgendwelchen Gründen unter gesetzlicher Betreuung ;-) )

Diese Unterschriftenzeile gilt nur für unter 18jährige.

Deine ehemals Erziehungsberechtigten müssen dort nicht mehr unterschreiben, deine Unterschrift zählt ganz allein.

Mit 18 hast du keine gesetzlichen Vertreter, die unterschreiben könnten. Das ist vermutlich einfach nur ein Vordruck für Minderjährige, kannst du also ignorieren.

Der Ausbildungsvertrag gilt ja auch für minderjährige Azubis. Selbstverständlich müssen Eltern NICHT für volljährige Kinder unterschreiben.

Nein. Du bist volljährig und vertrittst Dich damit selbst.