Ist diese Kündigung überhaupt rechtens....

7 Antworten

Du musst ja nun - trotz Krankschreibung - zum Arbeitsamt. Nimm diese Kündigung mit und frag die. Ich denke, die ist NICHT rechtsgültig, aber ich bin keine Juristin.

Abgesehen davon ist Lidl für seinen rauhen Umgang mit Mitarbeitern bekannt. Überleg Dir gut, ob Du da wieder anfängst.

Viel Glück und Gute Besserung!

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 08:20

Danke für die Genesungs wünsche , das Arbeitsamt ist informiert. Auch der DGB

Sirius66  13.01.2014, 08:22

Ich denke, die ist NICHT rechtsgültig, aber ich bin keine Juristin.

Warum nicht? Eine Kündigung in der Probezeit ist auch wegen und während einer Krankheit möglich. Insofern gilt bei der Kündigung in der Probezeit nichts anderes als bei einer anderen Kündigung auch. Allerdings sind die Anforderungen an eine Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses weniger streng als später. Das hat aber nichts mit der Kündigung in der Probezeit, sondern mit der 6-monatigen Wartefrist des KSchG zu tun.

Sowohl bei einer Kündigung in der Probezeit als auch bei jeder anderen Kündigung wegen Krankheit stellt sich die Frage nach der Dauer der Entgeltfortzahlung.

Insofern gilt bei der Kündigung in der Probezeit nichts anderes als sonst auch. Grundsätzlich muss das Entgelt wegen Krankheit nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgezahlt werden.

Ausnahme: Kündigung wegen Krankheit. Dann muss auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus weiter gezahlt werden und zwar bis zum Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlungsdauer. Geregelt ist das in § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Also: alles rechtens ...

Gruß S.

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 08:26
@Sirius66

Ich bin in krankheit gekündigt worden und probezit war vorbei. nur da steht kündigen wir innerhalb der Probezeit.. Datiert mit dem 07.01.2014 und nicht der 30.11.2013 wenn es wie im Vetrag steht.

Sirius66  13.01.2014, 08:47
@fusselbaby

Liebelein, es ändert ja nichts. Dann ist es eben außerhalb der Probezeit. Die Annahme, daß man in Krankheit nicht gekündigt werden kann, ist weit verbreitet aber dennoch falsch. Es hat aber Auswirkung auf die Lohnfortzahlung, siehe meinen Beitrag oben.

Diese Fehler im Ausdruck machen nicht wirklich in Bezug auf die Rechtsgültigkeit etwas aus. Sie schreiben zwar "innerhalb der Probezeit", richten sich aber nach den Fristen AUSSERHALB

Arbeitsbeginn: 01.09.2013

Probezeit: bis 31.11.2013

Kündigung am 07.01.2014 zum 28.02.2014 mit Begründung

Das ist arbeitsrechtlich in Ordnung, tut mir leid für dich. Da ist nicht viel anfechtbares dabei. Es sei denn, du willst den beschwerlichen Weg über das Mobbing versuchen.

Gruß S.

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 08:52
@Sirius66

Der DGB kümmert sich darum weil ich offensichtlich nicht die erste bin der es so geht Lidl kündigt so im glauben das die angestellten es so hinnehmen .

imager761  13.01.2014, 08:56
@fusselbaby

probezit war vorbei.

Dass keine Probezeitkündigung zuträfe, wissen wir nur aus deinen Schilderungen. Sind tatsächlich 3 und nicht die berechneten 6 Monate vereinbart?

In jedem Fall darf dir aber innerhalb der ersten 6 Monate gekündigt werden, die verhaltensbedingten Gründe ("Arbeit verweigern und Ihre Kollegen rum schikanieren") mussten nicht einmal genannt werden :-(

Fehlerhafte Begriffe oder Daten ändern an der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung nichts. Die angegebene Frist setzt Zugang voraus, mglw. hast du das Kündigungsschreiben nach dem Gespräch liegenlassen :-O

Eine Sozialauswahl scheitert richtigwerweise ebenso: '' Bevor Frau.... Kündigt ( diese Frau ist seit 20 Jahren bei Lidl) müssten hier andere Raus...''

Lies dir einmal deinen Arbeitsvertrg und das anwendbare KSchG genau durch: http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

G imager761

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 09:01
@imager761

Ich habe nichts der gleichen getan oder bekommen . ich habe kein schreiben bekommen . Auch meine Arbeit habe ich nie verweigert. von Anfang an wollte das Team mich nicht haben. und das wurde mir auch zu spüren gegeben . es gab bei diesem gespräch kein schreiben oder sonst

Ohne mir deinen ganzen Lebenslauf durchgelesen zu haben weise ich nur darauf hin, dass waehrend der ersten 6 Monate des Arbeitsverhaeltnisses kein Kuendigungsschutz besteht und somit auch arbeitgeberseitig problemlos und ohne Begruendung fristgemaess gekuendigt werden kann.

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 08:11

Innerhalb der probezeit diese geht 3 monate ... von 6 monate steht vertraglich nichts.

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 08:17
@fusselbaby

Fristgerecht ja aber warum die Kündigung innerhalb der Probezeit wenn gar keine mehr ist .

DerCAM  13.01.2014, 08:23
@fusselbaby

Probezeit hat nichts mit Kuendigungsschutz zu tun. Den gibt's auch dann erst ab dem 7. Monat, wenn die Probezeit schon vorher geendet hat oder auch erst gar keine vereinbart wurde.

Dass im Kuendigungsschreiben offensichtlich irrtuemlich von einer Kuendigung innerhalb der Probezeit die Rede war, spielt dann keine Rolle, wenn die nach der Probezeit geltende Kuendigungsfrist eingehalten wurde. Dies scheint hier aber der Fall zu sein (ich glaube kaum, dass der betreffende Discounter arbeitsvertraglich eine laengere Kuendigungsfrist als die gesetzliche vereinbart).

Hallo fusselbaby :) Auch Ich bin Krank 28.5.13 und habe am Tag der Krankmeldung meine Kündigung bekommen...Laut Vertrag1.10.13 3Mon.Probezeit...Kündigung am 28.4 ohne Angabe von gründen,fristgerecht zum 30.5.13...Ich habe kein Gespräch gehabt...und Ja ich kenne das auch was sie Schildern...leider ist es bei mir in der Filiale fast genau so abgelaufen...Es tut gut zu sehen das es auch anderen so geht aber es ist auch sehr Schade das mit Menschen so umgegangen wird wie in dieser Firma...und in vielen anderen Firmen auch der Mensch zählt nicht mehr nur noch Druck...Leistung,Leistung,Leistung der rot faden muss eingehalten werden...Alles gute für dich

allesgut14  10.04.2014, 00:02

28.4.2014 und zum 30.5.14... weis leider nicht wie ich das in der Antwort Ändern kann :/

fusselbaby 
Fragesteller
 13.04.2014, 21:15
@allesgut14

Das ist die neuste Firmen Strategie ich meide jede Lidl Filiale ich schenke diesem Konzern KEINEN CENT mehr .

Keine Probezeit, keine Kündigung.

Fehlerhafte Kündigung, keine Kündigung.

Lidl sch* Arbeitgeber, Kündigung hätte längst von dir kommen müssen.

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 17:16

Hallo P1504 ich habe alles der Verdi übergeben die kümmern sich darum .. ich bin nicht die einzigste. kündigungsschutz oder fristgerecht ist da wohl eher unrelevant es geht hier wohl um anderes .

Sirius66  14.01.2014, 06:18
@fusselbaby

Richtig - es geht darum, daß Lidl seine Leute entlässt, bevor der gesetzliche Kündigungschutz greift. Das wäre bei dir ab 01.03.2014 der Fall.

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

Dies wird bei Wiederholungen als sittenwidrig angesehen. Aber die Situation hierum ist eine andere, als du oben beschrieben hast. Für die einzelne Kündigung würde das nichts bedeuten, sind sie in der Form Usus des AG, schon.

Wenn du also Recht bekommst, dann nicht inhaltlich wegen Form- oder Fristfehler, sondern wegen der allgemeinen, gehäuften, geplanten arbeitnehmerfeindlichen und damit potenziell strafbaren Vorgehensweise des Unternehmens.

Gruß S.

Nehm dir einen Anwalt für Arbeitsrecht ...

http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html

DerCAM  13.01.2014, 08:10

Wegen einer (anscheinend fristgemaessen) Kuendigung in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhaeltnisses? Was soll der Anwalt denn da tun?

Bambi1964  13.01.2014, 08:17
@DerCAM

Die Probezeit ging nur bis zum 30.11.13. Steht in der Frage.

Sirius66  13.01.2014, 08:25
@Bambi1964

AHHH - UUUPPPS - ich dachte, die erfolgte in der Probezeit.

Ändern tut es trotzdem nichts. Aber dann muss ein Grund angegeben werden, was ja erfolgt ist. Und natürlich - im Gegensatz zur Probezeit = fristlos - die Frist eingehalten werden.

Gruß S.

DerCAM  13.01.2014, 08:26
@Bambi1964

Probezeit ist fuer den Kuendigungsschutz voellig unerheblich. Eine vereinbarte Probezeit wirkt sich gesetzlich lediglich auf die Kuendigungsfrist waehrend dieser aus, nicht aber auch auf den Kuendigungsschutz. Den gibt's grundsaetzlich erst ab dem 7. Monat (entspr. Betriebsgroesse vorausgesetzt) oder bei Schwangerschaft.

DerCAM  13.01.2014, 08:30
@Sirius66

Wenn kein Kuendigungsschutz besteht, muss die Kuendigung auch nicht begruendet werden. Mit einer Probezeit hat das nichts zu tun.

Bei einer fristlosen Kuendigung muss auf Verlangen des Gekuendigten IMMER der Grund angegeben werden, auch in der Probezeit. Eine fristlose Kuendigung unterliegt auch waehrend der Probezeit den gleichen Bedingungen wie nach der Probezeit. Bei einer ordentlichen Kuendigung muss auch waehrend der Probezeit die hierfuer vereinbarte bzw. die gesetzliche Kuendigungsfrist (hier 2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag) eingehalten werden.

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 08:30
@DerCAM

Die frist ist auch richtig aber ohne angabe von nem vernünftigen grund was meinst warum gibt es kein betriebsrat bei lidl ...

DerCAM  13.01.2014, 08:42
@fusselbaby

Wenn kein Kuendigungsschutz besteht, braucht eine ordentliche Kuendigung auch nicht begruendet zu werden. Im Grunde muss eine ordentliche Kuendigung auch bei bestehendem Kuendigungsschutz nicht begruendet werden. Dann haette der Arbeitgeber aber im Falle einer Kuendigungsschutzklage keinerlei Chance, mit der Kuendigung durchzukommen. Die Frage nach der Kuendigungsschutzklage eruebrigt sich aber, wenn ohne Kuendigungsschutz fristgemaess gekuendigt wurde.

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 08:49
@DerCAM

es muss ein Grund angegeben werden. nur innerhalb der Probezeit nicht. und das war ich nicht mehr. Also kann ich die Kündigung beanstanden das einzige was gerecht ist , ist die Frist mehr nicht. Info Verdi DGB und Anwalt für A.recht

Sirius66  13.01.2014, 08:52
@DerCAM

Ja, das stimmt, du hast Recht.

Gruß S.

Sirius66  13.01.2014, 08:54
@fusselbaby

Warum fragst du dann? Du willst unseren Rat ja gar nicht. Nur eine Bestätigung im Sinne DEINES Unrechtsbewußtseins ...

.... damit bin ICH raus - alles Gute.

Gruß S.

imager761  13.01.2014, 09:07
@fusselbaby

es muss ein Grund angegeben werden. nur innerhalb der Probezeit nicht.

Falsch. Eine Kündigung wäre, fristgerecht ausgesprochen, auch unbegründet immer wirksam. Gründe müsste der Arbeitgeber allenfalls vor Gericht benennen. Da hier aber eine Kündigungsschutzklage garnicht zulässig wäre, kann er sich das ersparen.

Im Übrigen solltes du die Fragen sorgfältiger lesen: Es sind massive Gründe benannt worden: "''Wir haben Sie zum Gespräch gebeten da uns von Arbeitskollegen zugetragen wurde, Sie würden die Arbeit verweigern und Ihre Kollegen rum schikanieren.'' Und weiter: "''Hiermit kündigen wir (...) zum 28.02.2014. Die Gründe (...) wurden Ihnen bereits im Verlauf des Gespräches vom 16.12.2014 mitgeteilt."

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 09:19
@imager761

Ich habe nichts der gleichen getan ich habe die Arbeit ausgeführt ohne wenn und aber. immer pünktlich wenn not am mann war eingesprungen oder länger geblieben ebenso habe ich niemanden schikaniert. weil sich 1 . das nicht gehört und 2 das unmenschlich ist . wenn man sucht findet man gerade in dieser Filiale das waren nur behauptungen . auf meine frage wann soll ich die Arbeit verweigert und wem gegenüber . kam diese anwort '' wir müssen ihnen keine antwort darauf geben'' wir sind in einem Discounter''

fusselbaby 
Fragesteller
 13.01.2014, 09:47
@Sirius66

an Sirius66 diese info bekam ich Telefonisch. war nicht böse gemeint