Mietvertrag per Fax?

4 Antworten

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, so dass auch eine digitale Unterschrift beider Vertragsparteien ausreichend ist, damit der Vertrag wirksam wird.

Für Mietverträge ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Auch mündlich wäre wirksam.

Du hast ja die Mietsache zuvor persönlich zusammen mit dem Vermieter besichtigt.

Folglich ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.

Hat der Vermieter den Vertrag erhalten und unterschrieben, ist er gültig, auch wenn er "nur" ein Fax erhalten hat. Fast in allen Fällen wird in der Justiz ein gefaxtes Dokument als Ablichtung eines Originals anerkannt. Also diesem gleich gestellt. Falls Tricksereien vermutet werden, wird der Einzelfall genau geprüft.

In Deinem Fall würde nur helfen, den Vermieter anzurufen und zu fragen, ob er das Fax erhalten hat und wenn ja, ihm direkt zu sagen, dass Du ein Problem hast und das Vertragsangebot gerne zurück ziehen möchtest.

Hat er noch weitere Kandidaten, wird er wohl kaum ein Problem machen. Hat er den anderen aufgrund des Zugangs des Faxes jedoch schon abgesagt, wird er auf Einhaltung des Vertrags bestehen und wenigstens die Miete bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist verlangen, es sei denn es gelingt ihm, vorher schon Nachmieter zu finden.

wenn zwei unterschriften drauf sind ist er rechtskräftig.