wie wirksam sind Schreiben ohne Unterschrift?

2 Antworten

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http://www.newsatelier.de/html/faxeinspruch.html

Zitat:

Dem Schriftformerfordernis wird zwar grundsätzlich dadurch Genüge getan, dass ein Schriftstück handschriftlich vom Absender unterzeichnet wird. Es wird jedoch nicht in jedem Fall verletzt, wenn das Schriftstück nicht handschriftlich unterzeichnet ist, sondern mit dem maschinenschriftlich geschriebenen Namen des Beschwerdeführers schließt. Zweck der Schriftform ist es, den Inhalt der Erklärung und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig deutlich zu machen. Ferner soll sie sicherstellen, dass das Schriftstück mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet wird. Davon ausgehend hält die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Strafsachen die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit. Vielmehr verzichtet der BGH auf eine eigenhändige Unterschrift, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt. Dieser fachgerichtlichen Rechtsprechung folgt auch das Bundesverfassungsgericht.

Vielen Dank! daraus geht ja eindeutig hervor, dass meine Fax-Sendung mindestens schwebend wirksam ist!

Deine Antwort ist die erste überhaupt, die ich als hilfreich bestätigt hab.

Im Prinzip gilts erst mit handschiftlicher Unterschrift. Ich hatte aber mal nen Fall, da hatte wer unter einer Konto-Kündigung den "Hand-Otto" vergessen. Die SAchbearbeiter akzeptierten es dann mit nachrereichet Unterschrift zu dem zuerst genannten Datum.

Mag Kulanz gewesen sein, aber versuchen würd ichs docha uf jeden Fall, auch mit dem Bezug aufs Fax "wie schon am xy fristgerecht mitgeteilt.." oder so

danke und klar probier ich das!

nur das Amtsgericht will mich halt wegen zu schnell fahren verknacken und die Richterin war eindeutig parteiisch. deshalb hab ich in Sachen Kulanz so meine Bedenken - ich hoffe, es ist tatsächlich dann auch rechtskräftig. Den Sendebericht vom Fax mitsamt der Kopie der Sendung hab ich ja.

auf der anderen Seite frag ich mich auch, ob die das beim Amtsgericht vlt auch mal schnell übersehen mit der Unterschrift und durch mein Bestätigungsschreiben erst darauf kommen :-) am besten, ich schreib nichts von der Unterschrift, sondern einfach nur die Bestätigung der Fax-Sendung ... und darin beschriebenen Widerspruch.