Ist der Vermieter verpflichtet neuen Boden zu legen?

18 Antworten

Du hast die Wohnung besichtigt und den Vertrag unterschrieben, Du hättest den Boden im Vorfeld bemängeln müssen, bzw. die Wohnung gar nicht anmieten dürfen, wenn sie Dir nicht gefällt. Im Nachhinein eine Renovierung zu verlangen ist unseriös. Hast Du denn kein Übergabeprotokoll, Du musst die Wohnung wie übernommen zurückgeben. Wenn Du auf eigene Kosten einen Boden verlegen lassen willst, musst Du vorher die schriftliche Genehmigung beim Vermieter einholen und lass dir auch bestätigen, dass er den ursprünglichen Zustand nicht zurückhaben möchte. Holzdielen kann man normalerweise abschleifen und einölen lassen, dann halten sie noch ewig, ein paar Unebenheiten sind kein Mangel sondern Materialermüdungen, die bei einem älteren Haus durchaus vertragsgemäß sind.

Warum hast du die Wohnung gemietet, wenn sie dir nicht gefällt?

Wenn du vorher mit dem Vermieter nichts ausgemacht hast, dann wird er wohl keine Renovierung vornehmen, allerdings darfst du auch nicht einfach ohne Zustimmung des Vermieters einen neuen Boden verlegen. 

Beschreib mal den Boden. Warum ist der nicht mehr zu gebrauchen? Sind es Dielen oder ist es Parkett? Hat er Löcher, Dellen, Brandflecken?

Bist Du sicher, dass man die Unebenheiten durch Spachtelmasse ausgleichen kann oder ist vielleicht die Verlegung von Spanplatten als ebener Untergrund nötig? Ginge das dann überhaupt mit den Türen?

Wenn er nicht allzu schlecht ist, könnte man auch Teppiche und Läufer darauf verlegen und Schränke, die nicht gerade stehen, an den Füßen mit kleinen Holzplättchen ausgleichen. So behilft man sich normalerweise.

Keinesfalls aber ist der Vermieter verpflichtet, Dir einen schönen Boden zu verlegen. Wie gesehen, hast Du gemietet, aber vielleicht ist der Vermieter bereit, Dir zu helfen.

Padri  06.07.2017, 12:36

Auf einen Holzfußboden spachtelt man nichts. Das wäre ein erheblicher Fehler, den ein Mieter wieder begleichen hat. Das muss man hier deutlich sagen!

bwhoch2  06.07.2017, 13:08
@Padri

Padri hat vollkommen recht!

Spachteln wäre nur angebracht, falls es kein Holzboden in herrkömmlichem Sinne ist, sondern Holzspanplatten o. ä.

Selbst wenn es ein Holzparkett ist oder gerade das, wäre das ein fataler Fehler, denn das wäre dann endgültig hinüber.

Wenn der Boden nur alt, aber nich kaputt ist, dann muss der Vermieter ihn nicht ersetzen.

Ist er aber so kaputt, dass er nicht mehr brauchbar ist oder gar eine Gefahr (Stolpern) darstellt, dann ist der Vermieter in der Pflicht.

Welchen Boden er verlegt, ist aber ihm überlassen.


Du hast dir die Wohnung angeschaut,hast einen Mietvertrag unterschrieben.

Gab es da keine Zeit,solche Fragen vorher zu klären?

Wenn da Pakett o.ä. liegt,wird der Vermieter einen Teufel  tun,und den mit PVC bekleben zu lassen.

Ruf den Vermieter an und frage nach,ob er einverstanden ist,das er die Aufbereitung des Bodens vielleicht mitfinanziert.