Kann mein Vermieter verlangen, dass ich den Boden neu belege? (PVC)

5 Antworten

Jetzt kam der Hauswart vorbei und sagte, wir müssen den PVC in der Küche erneuern, da dieser einige Risse aufweist. Allerdings habe ich die Wohnung in ihrem Ist-Zustand übernommen, sodass der Vormieter (also mein ehemaliger Mitbewohner) keine Arbeiten an der Wohnung übernehmen musste.

Dann hast Du also die Verpflichtungen übernommen.

Kann mein Vermieter das einfach so verlangen?? Ist es nicht so, dass der Vermieter (sofern der Bodenbelag also Teppich, PVC etc zum "Inventar" der Wohnung gehört und nicht vom Mieter eingesetzt wurde) sich um die Instandhaltung der Bodenbeläge kümmern muss?

Richtig es gilt als mitvermietet, wenn ein Sache bei Einzug schon in der Wohnung war.

Der Mieter muss für Sachen nicht zahlen, wenn sioe der normalen Abnutzung unterliegen.

Für Grössere vom Mieter verursachte Schäden haftet natürlich der Mieter.

Wenn der Mieter Ersatz beschaffen muss, so muss sich der Vermieter eine gewisse Abnutzung gefallen lassen, nicht alt gegen neu.

Du hast hier das Problem, dass Du den Zustand der Wohnung einfach übernommen hast ohne z.B. Mängel zu protokollieren.

MfG

Johnny

Generell müssen Mieträume so verlassen werden wie sie zum Mietbeginn waren.

Normales Abwohnen wird mit der Mietzahlung ausgeglichen.

Kannst Du den Zustand beim Einzug BEWEISEN ? (Fotos...etc.)

Fast alle Mieter behaupten, dass die Mängel beim Auszug schon beim Einzug da waren, darum macht bei dem Einzug Fotos von evtl. Mängeln, dann gibt es beim Auszug keinen Ärger. (Zeitung mit Datum beilegen.)

Der Hauswart hat keine Weisungsbefugnis in deiner Wohnung. Du hast die Wohnung ohne Übergabe des Vermieters vom Vormieter übernommen. Vermutlich liegt auch kein Übernahmeprotokoll vor. Bei der Rückgabe der Wohnung wird der Vermieter dich für Schäden deines Vormieters haftbar machen. Ich sehe dunkel bis schwarz für deinen Fußbodenbelag in der Küche, den du bezahlen oder neu verlegen wirst. Falls du aber das Alter des Belages verifizieren kannst, könntest du mit dem Zeitwert oder zero davon kommen.

Kurz ohne entsprechendes übernahmeprotokoll ziehst du den Kürzeren, auch wenn du so nett warst und die Wohnung so übernommen hast, ohne dass jemand zusätzliche Arbeiten hatte, so hast du diese eben quasi übernommen.

Mängel die da sind und die nicht im Protokoll stehen sind nunmal die Sachen die man dir anlasten kann, mal grobe Substanzsachen ausgenommen für die der Vermieter zuständig ist. Der Boden ist aber definitiv etwas, was dann auf deine Kappe geht.