Boden Austausch aufgrund Wasserschaden in Mietwohnung?
Aufgrund eines Wasserschaden und Schimmelentfernung wurde der Selbstfinanzierte Laminat teilweise einfach rausgebrochen.
Nun soll diese Stelle einfach irgendwie ausgebessert werden. Das Problem ist diesen Laminat Boden gab es vor 10 Jahren und eine Abweichung wird zu sehen sein bei nur einer stellenweise Reparatur.
Ist Vermieter verpflichtet den Boden vollständig im ganzen Raum auszutauschen?
4 Antworten
Wenn du nicht den Schaden verursacht hast, käme der Verursacher in Frage. Liegt es am Gebäude (verrottete Leitungen etc.) haftet der Vermieter bzw. seine Versicherung.
Da hier ein Leitungswasserschaden vorliegt, könntest du den Schaden alternativ über deine Hausratversicherung regulieren lassen.
Liegt es am Gebäude (verrottete Leitungen etc.) haftet der Vermieter bzw. seine Versicherung.
Aber auch nur, wenn er nachweislich Kenntnis davon hat und einen Reparaturbedarf ignoriert.
wurde der Selbstfinanzierte Laminat teilweise einfach rausgebrochen.
Das ist der springende Punkt. Wenn es dein Laminat ist, hat der Vermieter damit gar nichts am Hut.
Informiere deine Hausratversicherung von dem Schaden. Wenn Du Glück hast, werden sogar die Kosten für die gesamte Neuverlegung reguliert.
Ich habe leider keine Hausratversicherung.
Dann schließ bitte schnellstmöglich eine ab. Ich hatte letztens in einer meiner Wohnungen (in Verwaltung) einen Abwasserschaden, wovon die gesamte Wohnung betroffen war. Sämtliche Möbel des Mieters waren Schrott (einschließlich der 10.000 € Einbauküche).
Was machst Du dann, wenn Du deine gesamten Möbel entsorgen musst und für den Zeitraum der Sanierung in ein Hotel musst?
Ohne Hausratversicherung (die keine 5 € im Monat kostet) ersetzt Dir das niemand.
Sei froh, dass der Vermieter wenigstens ausbessern will. Einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Selbst eingebrachtes Laminat musst du über deine eigene Hausratversicherung abrechnen. Damit hat die Gebäudeversicherung nichts zu tun.
Trotz dessen muss der Vermieter ja für einen neuen Bodenbelag sorgen das ein neuer verbaut wird.
auch wenn es nicht um die Abrechnung des alten geht sondern einfach nur um die Verlegung eines neuen Bodens.
Wasserschaden, Leitungswasser?
Dann wäre Deine Hausratversicherung zuständig. Wieso hat Dein Berater/Makler/Onliner keinen Plan?
Habe leider keine private Hausratversicherung oder haftpflicht.
Trotz dessen muss der Vermieter ja für einen neuen Bodenbelag sorgen.
Nö, was hat Dein Vermieter mit Deinen Entscheidungen zu tun?
Prüfe einen Regress gegenüber Deinem Berater/Makler/Onliner oder frage nach im Rathaus. Die lassen immer wieder sammeln für die, die sich rd. 40 EUR/Jahr ersparen.
Viel Glück.
Ich verstehe nicht was damit gemeint sein soll?
Könnten sie mir bitte nähere Infos geben.
Da ist leider auch der springende Punkt.
Ich habe leider keine Hausratversicherung.
Die wohnungsgesellschaft Vonvonia hat die Kosten für Schimmelentfernung, Asbest Entfernung und den neuen Boden in der Küche verlegt.
Allerdings sie ist jetzt noch das Stück im Wohnzimmer offen.