Ist der Nachtzuschlag im Job (450€ Basis) neben dem Hauptberuf auch steuerfrei?
Ich bin hauptberuflich KFZ-Mechatroniker, im Nebenjob bin ich als geringfügig Beschäftigter (Taxifahrer) tätig, jeweils immer in der Nacht von Samstag von Sonntag. (Stundenlöhne bei 12,50€ und 8,89€.)
Per Gesetz ist vorgesehen, dass für die Arbeitszeit von 23.00 bis 06.00 Uhr eine Entschädigung (z.B. Nachtzuschlag, Ausgleichsstunden) fällig ist bzw. in der Zeit von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr erhöht sich diese Entschädigung nochmals.
Nun will mir mein Arbeitgeber im Nebenjob weißmachen, dass der Nachtzuschlag für mich nicht steuerfrei ist aufgrund meiner doppelten Erwerbstätigkeit und dieser nach St.Kl. 6 versteuert werden müsse. Leider finde ich keinen Gesetztext oder Urteil, welches diese Aussage widerlegt oder gar unterstützt.
Mit besten Grüßen
3 Antworten
Lies doch mal im Einkommensteuergesetz (EStG) § 3b
Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Und das hab ich noch gefunden (www.lohn-info.de)
Der § 3b EStG ist auch bei Arbeitnehmern anwendbar, deren Lohn nach § 40a EStG pauschal versteuert wird. Das sind:
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 € (ab 01.01.2013) nicht überschreitet.
Bei der Prüfung der 450-Euro-Grenze bleiben steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit außer Betracht.
Vielleicht kannst Du damit etwas anfangen.
Lg
Wenn du zwei Jobs hast kommst du in die Steuerklasse 6 dadurch musst du natürlich mehr Steuern bezahlen und die Nachtarbeit ist ebenfalls steuerpflichtig
Ich hätte erwähnen sollen, dass der Nebenjob als Nebenjob mit max. 450€ angemeldet ist und auch so vergütet wird.
Wird noch editiert, danke
Zur Zeit wird auf "Zuschläge für ungünstige Zeiten" keine Steuer abgezogen, aber einige Politiker (vorwiegend der CDU) forden die Abschaffung dieser Regel.