Ist der Nachtzuschlag im Job (450€ Basis) neben dem Hauptberuf auch steuerfrei?

3 Antworten

Lies doch mal im Einkommensteuergesetz (EStG) § 3b 

Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Und das hab ich noch gefunden (www.lohn-info.de)

Der § 3b EStG ist auch bei Arbeitnehmern anwendbar, deren Lohn nach § 40a EStG pauschal versteuert wird. Das sind:

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 € (ab 01.01.2013) nicht überschreitet.

Bei der Prüfung der 450-Euro-Grenze bleiben steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit außer Betracht.

Vielleicht kannst Du damit etwas anfangen.

Lg

Wenn du zwei Jobs hast kommst du in die Steuerklasse 6 dadurch musst du natürlich mehr Steuern bezahlen und die Nachtarbeit ist ebenfalls steuerpflichtig

AlexAberAnders 
Fragesteller
 10.01.2017, 19:55

Ich hätte erwähnen sollen, dass der Nebenjob als Nebenjob mit max. 450€ angemeldet ist und auch so vergütet wird.

Wird noch editiert, danke

Zur Zeit wird auf "Zuschläge für ungünstige Zeiten" keine Steuer abgezogen, aber einige Politiker (vorwiegend der CDU) forden die Abschaffung dieser Regel.