nachtzuschlag zeitungszusteller?
hallo, ich arbeite als zeitungszusteller und meine arbeitszeit geht von 02.00 uhr bis ca. 06.00 uhr ich stelle die tageszeitung zu und zusätzlich post. seitdem der mindestlohn eingeführt wurde, zahlt mein arbeitgeber mir keinen nachtzuschlag mehr. ist das rechtens?
2 Antworten
im vertrag steht auf jeden fall nichts vom steuerfreien nachtzuschlag. es steht drin wieviel zeit ich für meinen bezirk brauche und wieviel ich für diese zeit verdiene. auch ist die wegstrecke in km aufgeführt. im alten vertrag stand aber auch nichts vom nachtzuschlag und er wurde mir trotzdem gezahlt.
Du musst dazu nicht in deinen Vertrag schauen, sondern herausfinden, ob für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Am besten mal nachfragen...
Lt. Gesetz §6 Abs. 5 ArbZG steht dir nämlich eine Form des Ausgleichs zu:
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat
der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit
geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage
oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende
Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
D. h. es kann auch sein, das dir lt. Tarifvertrag Extrafreizeit zusteht, du musst halt erst prüfen ob ein Tarifvertrag existiert und was dort vereinbart ist.
Wenn kein Tarifvertrag gültig ist dann hast du Anspruch auf o. g., das müsstest du dann mit der Firma klären.
Danke für die Antwort. Da werde ich kommende Woche mal bei meinem Arbeitgeber (einer regionalen Druckerei) anrufen und mal nachfragen.