Hauptjob öffentlicher Dienst, wieviel Stunden als Nebenjob erlaubt?
Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst in Hamburg, würde gerne einen Nebenjob zusätzlich machen ... Gibt es in diesem Fall eine Obergrenze an Stunden die ich nicht überschreiten darf ? Oder reicht es lediglich aus, wenn mein Arbeitgeber das "absegnet" ? Grüße
2 Antworten
Bist du Beamte/r oder tariflich beschäftigt?
Falls Beamte/r, dann musst du im Hamburgischen Beamtengesetz in den Paragrafen 70 - 79 nachlesen.
Wenn du nach den Maßgaben des TVöD beschäftigt bist, dann sind Nebentätigkeiten nur anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig. Sie können aber untersagt werden, wenn der Hauptjob dadurch beeinträchtigt wird.
Da ja auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten sind, darf die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.
Mit anderen Worten: Neben einer Vollzeittätigkeit ist noch ein Nebenjob von 9 Wochenstunden möglich.
Ja, es gibt eine Obergrenze.
Bei Bundesbehörden sind das 8 Stunden pro Woche.
Auch brauchst du die Zustimmung deiner Dienstbehörde.