Hauptjob öffentlicher Dienst, wieviel Stunden als Nebenjob erlaubt?

2 Antworten

Bist du Beamte/r oder tariflich beschäftigt?

Falls Beamte/r, dann musst du im Hamburgischen Beamtengesetz in den Paragrafen 70 - 79 nachlesen.

Wenn du nach den Maßgaben des TVöD beschäftigt bist, dann sind Nebentätigkeiten nur anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig. Sie können aber untersagt werden, wenn der Hauptjob dadurch beeinträchtigt wird.

Da ja auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten sind, darf die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.

Mit anderen Worten: Neben einer Vollzeittätigkeit ist noch ein Nebenjob von 9 Wochenstunden möglich.

Ja, es gibt eine Obergrenze.

Bei Bundesbehörden sind das 8 Stunden pro Woche.

Auch brauchst du die Zustimmung deiner Dienstbehörde.