Nebenjob ohne Vertrag - bekomme kein Geld?

4 Antworten

Zunächst verweise ich auf den völlig richtigen Kommentar von "Hexle2".

1. Keine schriftliche Befristungsabrede = unbefristeter Arbeitsvertrag

2. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muß NICHT SCHRIFTLICH abgeschlossen werden.

3. Du hast auf jeden Fall den Anspruch auf die Vergütung der geleisteten Arbeitszeit.

4. Wenn renoviert wird, ist das das Betriebsrisiko des ArbG; er muß den ArbN weiterbezahlen auch wenn er nicht arbeiten kann.

5. Einen ArbN anmelden kann man jederzeit (auch wenn es rein rechtlich zu spät sein könnte)

6. Der ArbN hat keinerlei Nachteile z. B. bei den Sozialkassen, wenn der ArbG nicht anmeldet.

Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich gemacht werden. Dann gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die/Eine fehlende Anmeldung ist schon eher problematisch.

Wurden deine Daten und Zeiten irgendwie, von irgendwem erfasst?

Es gab Einsatzpläne?

Damit wäre die geleistete Arbeit einzufordern. Weigern die sich denn die geleistete Arbeit zu zahlen?

Wenn der GF in Urlaub ist, wird der betriebliche Nachrichten nicht lesen! Muß er auch nicht.

Geleistete Arbeit muß bezahlt werden. Aber das kann man auch mit den anderen Personen, Personalverantwortlichen regeln.

GFNUser1 
Fragesteller
 05.08.2016, 11:21

Also Einsatzpläne wurden erfasst ich selber habe nur 3, die restlichen sind bei den Personen mit denen ich zusammen gearbeite haben.

Als zeugen hätte ich das Unternehmen für welches ich als Subunternehmer gearbeitet habe. Sprich mein AG ist als Sub bei einer anderen Firma.

Ich habe mindestens täglich 6 Stunden gearbeitet ca. 8 Wochen 

Wie ich in Deinen Kommentaren gelesen habe, kannst Du Deine Arbeitszeiten nachweisen.

Du schreibst dem AG jetzt eine "Abmahnung". In diesem Brief forderst Du ihn auf Deinen Dir zustehenden Lohn bis zum ...(Frist von 7-10 Tagen setzen) zu überweisen. Schreib noch dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst. Oft genügt das um einen AG zur Zahlung zu bewegen.

Sollte der AG nicht bezahlen, kann der Lohn beim Arbeitsgericht eingeklagt werden. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, macht das ein Anwalt für Dich. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen, es gibt in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.

Die Damen und Herren der Rechtsantragstelle helfen bei der Klageformulierung (keine Rechtsberatung) und das ist kostenlos.

Kannst du nachweisen das du dort gearbeitet hast? Eeibsatzpläne oder sonstiges?

Wenn nicht wird es schwer

GFNUser1 
Fragesteller
 05.08.2016, 11:22

Ja ich habe selber 3 Einsatzpläne der Herr Hat alle, die anderen haben die MA die mit mir gearbeitet hatten.

Als Zeugen hätte ich das Unternehmen für welches ich über den NJ als Sub gearbeitet habe.

Wäre das genug, sowie habe ich whatsapp verläufe, wie z.B. morgen um 8 uhr da und da sein usw.