Wieviel darf ich neben meinem Vollzeitjob arbeiten?

12 Antworten

Grundsätzlich dürfen die Zeitaufwendungen aus Haupterwerb und Nebenerwerb gemeinsam keinen Verstoss gegen die Regularien des Arbeitszeitgesetzes ergeben.

Bei einer 5 Tage-Woche dürfen die Arbeitszeiten insgesamt im Mittel 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, bei einer 6 Tage-Woche insgesamt im Mittel nicht über 60h pro Woche. ( das resultiert jeweils aus der Summe täglicher Arbeitszeiten von bis zu 9 Stunden, bzw. in Ausnahme auch bis zu 10 Stunden an einzelnen Tagen )

So die allgemeine Regelung für die meisten Branchen ohne besondere Ausnahmegenehmigungen.

Natürlich darf der Nebenerwerb die Ausübung des Haupterwerbes auch weder beeinträchtigen, noch in direkter Konkurrenz dazu stehen.

Familiengerd  18.09.2018, 13:10
bei einer 6 Tage-Woche insgesamt im Mittel nicht über 60h pro Woche

und

das resultiert jeweils aus der Summe täglicher Arbeitszeiten von bis zu 9 Stunden, bzw. in Ausnahme auch bis zu 10 Stunden an einzelnen Tagen

Wie kommst du denn auf 60 Wochenstunden im Mittel?!? Das ist falsch!

Auch bei einer 6-Tage-Woche darf im Durchschnitt von 6 Monaten/24 Wochen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden - genau wie bei der 5-Tage-Woche, weil Grundlage die 6 Werktage einer Woche sind!

Parhalia2  18.09.2018, 13:15
@Familiengerd

Danke für die Richtigstellung. In besonderen Ausnahmesituationen sind kurzzeitig aber auch mal bis zu 60 Wochenstunden möglich, bei anschliessendem Freizeitausgleich.

Diese Ausnahmeregelung dürfte aber vermutlich nicht auf die Addition von HE und NE anwendbar sein .

Da musst Du zunächst Deinen Chef fragen, ob er damit einverstanden ist.

Familiengerd  18.09.2018, 13:15

Nein, dass muss ein Arbeitnehmer nicht!

Familiengerd  18.09.2018, 18:19
@heirote23
Du irrst.

Nein, das tue ich nicht!

Da sagt auch der Artikel im Link nichts Anderes; dort ist nur die Rede davon, dass man sich vom Arbeitgeber die Zustimmung "sicherheitshalber" schriftlich geben lassen "sollte" - was man aber nicht "muss".

Die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber damit einverstanden ist und die Nebentätigkeit erlaubt. Ein generelles vertragliches Verbot oder auch nur die Vereinbarung, dass eine ausdrückliche Genehmigung eingeholt werden muss, wäre unwirksam/nichtig.

Ein Erlaubnisvorbehalt verstieße ebenso wie ein generelles Verbot gegen die vom Grundgesetz GG Art 12 Abs. 1 garantierte Freiheit der Berufsausübung!

Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nur dann verbieten, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt (z.B. gegen das Arbeitszeitgesetz ArbZG bei Überschreitung der zulässigen Gesamtarbeitszeit), wenn es sich um eine konkurrierende Tätigkeit handelt (alleine die Arbeit bei der Konkurrenz reicht nicht für ein Verbot) und wenn sich die Nebentätigkeit negativ auf die Haupttätigkeit ausübt.

Es gibt nicht einmal die Verpflichtung, den Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit zu informieren - es sei denn, diese Informationspflicht wurde vertraglich vereinbart.

Also entweder hast Du den Artikel nicht richtig oder nciht ganz gelesen oder einfach nicht verstanden.

Du darfst Jobs annehmen, soviel du willst,

Alle Jobs zusammen dürfen höchstens 48 Stunden /Wochen haben (inklusive Überstunden)

Der Job darf dem Hauptjob keine Konkurenz machen.

Dem Haupt AG ist der Nebenjob zu melden, er kann diesem aber nicht widersprechen, es sei denn es ist ein Job beim Mitbewerber oder du vernachlässigst auf Dauer deinen Hauptjob dadurch.

Also ist bei 450€ Schluss, auch wenns nacher 20/Std die Woche sind?

Aber hallo, bei 450€ Bruttolohn und einem Mindestlohn von aktuell 8,84€/h ergibt dies max. 450€ : 8,84€/h = 50 Stdn. geteilt durch 4,3 Wochen sind max. 12 Stdn. pro Woche!

Weitere Details findest du in der minijob-zentrale.de evtl. unter Arbeitsrecht:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/node.html

Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden.

Zusätzlich besteht alleine durch den begrenzten Verdienst im Hinblick auf den Mindestlohn schon eine Grenze - 50,9 Stunden im Monat