Nacht- und Wochenendzuschläge als Servicemitarbeiter (=Kasse,Putzen,Backen,..) an Tankstelle?

6 Antworten

Also,ich habe mal in meinen Unterlagen nachgesehen und für den Einzelhandel Niedersachsen einen Manteltarifvertrag,der bis Ende 2006 gültig war,gefunden.

Die Angaben sind unter Vorbehalt anzusehen!

Hier steht in § 7 b : Zuschläge im Tankstellen-und Garagengewerbe

Für Mehr-,Nacht-,Sonn-und Feiertagsarbeit im Tankstellen- und Garagengewerbe sind folgende Zuschläge zu zahlen:

     1.Mehrarbeit....................25 %

     2.Nachtarbeit,Sonntagsarbeit....50 %

     3.Nachtarbeit soweit Mehrarbeit.60 %

Jetzt wäre es für dich wichtig,zu prüfen,ob dein Arbeitgeber im Tarifverband ist,und inwieweit der Tarif noch Gültigkeit hat,bzw. wie die neue Regelung aussieht.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt. Nach §11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz gilt folgendes: •Arbeitnehmer die an einem Sonntag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. •Arbeitnehmer die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

ok danke, und wissen Sie zufällig auch ob es eine Entscheidung zum Nachtzuschlag gibt ?

Das ist schonmal sehr Informativ, aber wie sieht es mit den Nachtzuschlägen aus ? zb. muss ich in einer Tankstelle von 0-7 oder auch mal bis 8 Uhr arbeiten oder die andere Schicht von 18-24 Uhr ?

Müsste im AV stehen, m.M.n. ist aber so, dass wenn der Betrieb 7x24 offen hat, keine WE-Zuschläge gewährt werden müssen n(weil Sonntag ein Arbeitstag ist); Nachtzuschläge müssten aber trotzdem drin sein. Gruß

die haben meistens Tarifverträge, da ist das geregelt.

genau so einen tarifvertrag suche ich ,eben für servicemitarbeiter (bzw. Kassierer)

@student82

die bekommste bei der zuständigen Innung, die sind auch im Internet

@Floh2

link?

wo bekommt man den genau?

ist das nicht im arbeitsvertrag geregelt ?

ich weiß nicht, warum meine eigentlich erklärung schon wieder nicht hier steht, darum schreibe ich es jetzt hier in den kommentar:

@ziuwari

nein hatte ich eigentlich gar nicht