Ist das Urheberrechtsverletzung, wenn ich das mache?

5 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

BraucheHilfeM3 schrieb:

[...] wenn ich jetzt bei einen YouTube Video einen Screenshot mache von den Spieler [...]
Ist das Urheberrechtsverletzung [...] Weil man weiß ja nicht woher das Bild bzw der Screenshot ist.

Das Bild, das du per Bildschirm-Kopie (= Screenshot) anfertigst, ist die Kopie eines Bildes, das ein anderer Urheber angefertigt hat:

  1. Entweder der Fotograf des von dir kopierten Bildes
  2. oder der Filmemacher des Videos, aus dem du ein Einzelbild kopiert hast.

Bilder und Videos sind beide urheberrechtlich geschützt laut UrhG § 2 Geschützte Werke. Siehe Absatz 1 Nr. 5 und Nr. 6.

Wenn der Urheber jetzt gar nicht weißt, dass du sein Werk kopiert hast, dann sinkt natürlich dein Risiko, dass du eine § 97a Abmahnung wegen den § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz bekommst, den der Urheber gegen dich hat - oder dessen Vertragspartner.

Aber wenn ein Dritter das Original der Kopie erkennt, kann der immer noch den Urheber informieren ;-).

Und wenn auf deiner Kopie eine Person zu erkennen ist, hat auch diese Person einen Anspruch gegen dich auf Unterlassung und auf Schadensersatz - egal, wer der Urheber des Bildes ist.

Siehe dazu Kunsturhebergesetz §§ 22 und 23.

Gruß aus Berlin, Gerd

Rein rechtlich ist es kein Unterschied und theoretisch könntest du dafür auch strafrechtlich verfolgt werden, wie bei jeder anderen Form von Verletzung des geistigen Eigentums.

Jedoch sind YouTuber da im Normalfall nicht sehr streng und sie würden dafür auch einen ziemlichen Shitstorm kassieren. Am besten fragst du den entsprechenden YouTuber mal in den Kommentaren oder dem Live-Chat.

Der Urheber weiß sehr genau wo das Bild herkommt wobei die allermeisten das gelassen nehmen und einen nicht mal melden.

Wie genau manche das aber mit dem Urheberrecht nehmen hat man ja bei Held der Steine gesehen wo der von LEGO Post bekommen hatte nur wegen ein paar Noppen auf einem Bild ...

Zivilrechtlich könnte man dich aber belangen.

Nein verboten, da es trotzdem noch dem ersteller gehört

Sorry, aber wo liegt da der Unterschied?

Is´ YouTube jetzt nicht mehr Internet und ein Screenshot ist jetzt kein Bild mehr?

BraucheHilfeM3 
Fragesteller
 18.10.2020, 19:03

Doch, aber keine Ahnung wie ich es erklären soll.

chanfan  18.10.2020, 19:04
@BraucheHilfeM3

Du musst es ja nicht, weil es ganz klar nicht dir gehört. :)

BraucheHilfeM3 
Fragesteller
 18.10.2020, 19:07
@chanfan

Naja, die Idee ist ja nicht dumm.