Urheberrecht auf angelehnte Cartoon Zeichnung?

2 Antworten

Helmut18954 schrieb:

Zählt sowas schon als Urheberrechtsverletzung wenn man ein eigenes geschaffenes Werk was aus einen Urheberrechtlichen Werk basiert (Zeichenstil) erstellt [...]

Darauf hat diese gute Seite diese kluge Antwort:

Darf ich malen wie Picasso?
Ja. Der Stil, die Arbeitsweise und die besondere Technik eines Künstlers genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Jeder darf malen wie z.B. Picasso, Frida Kahlo oder Magritte. Geschützt ist immer nur das konkrete Werk.

Aber das fragliche Werk könnte auch geschützt sein als Marke. Dazu lese man mal http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken. Dazu lese man noch hier nach, auch wenn dies Urteil mal gegen den Rechte-Inhaber ausgegangen ist.

Und zur Frage der Bearbeitung eines fremden Werkes lese man http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Helmut18954 schrieb: "[...] und sagen wir mal für kommerzielles nutzen benutzt?"

Ob kommerziell oder nicht, da besteht kein großer Unterschied bezüglich UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Vielleicht machen es die Richter bei gemeinnützigen Taten ein wenig billiger ;-). Aber sicher nicht die Anwälte anlässlich einer UrhG § 97a Abmahnung!

Zur Strafanzeige: Nein, meist gibt es höchstens einen UrgG § 109 Strafantrag.

Gruß aus Berlin, Gerd

Bei den Simpsons würde ich immer Obacht walten lassen:

allerdings nicht zum Verkauf sondern als gratis beileige und promo zwecken genutzt wird?....................obwohl man mit dem Kram selbst kein Geld verdient, soll es doch geldlichen Zwecken dienen .