Darf ich Bilder von Personen auf Instagram screenshotten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Screenshot ist eine Bildschirm-Kopie, also eine digitale Kopie dessen, was auf dem Bildschirm zu sehen ist.

Das Herunterladen eines Bildes ist ebenfalls eine digitale Kopie dessen, was auf dem Bildschirm zu sehen ist - oder eine eine digitale Kopie einer Datei, die nicht auf dem Bildschirm zu sehen ist.

Für alle Kopien (= "Vervielfältigungen", auch für eine digitale Kopie, gilt UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. Dort heißt es in Absatz 1:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Bei den Objekten deiner Begierde handelt es sich um Fotografien, also um § 2 Geschützte Werke. Zu privaten Zwecken darfst du also Kopien jeglicher Art anfertigen - notfalls auch durch eine Fotografie deines Bildschirms oder mittels Bleistift auf Papier -, wenn das Werk nicht offensichtlich illegal im Internet steht.

Gruß aus Berlin, Gerd

So lange Du den Screenshot nicht veröffentlichst, darfst Du das machen. Das Urheberrecht betrachtet nur die Veröffentlichung von Medien.