Ist das eine Beleidigung, die im strafrechtlichen Sinne verfolgt werden kann?

2 Antworten

Das kommt immer darauf an, in welchem Zusammenhang etwas gesagt wird.

Alles kann so oder so oder noch anders ausgelegt werden.

Vor Gericht allerdings wird eine Aussage wie "dumm" oder "asozial" ganz sicher nicht strafrechtlich verfolgt werden können, wenn es zu keinen Handgreiflichkeiten kam oder zu sonstigen Aussagen, die als Rufmord ausgelegt werden könnten.

Vergiss diesen Unsinn einfach nur.

Igrid 
Fragesteller
 02.10.2018, 19:35

Findest du, es ist eine Beleidigung zu sagen, dass man das Verhalten asozial, arschig oder sonst was findet?

Anihoewet  02.10.2018, 19:40
@Igrid

Das kommt drauf an um welches Verhalten es sich handelt. Also ob es sich um ein rein subjektives Empfinden handelt, oder ob es ein Verhalten ist, wo gegen ein moralisches "Gesetz" verstossen wurde. Und natürlich zu wem man das sagt.

Fühlst Du Dich in irgend einer Weise nachteilig behandelt und sagst zu Deinem Vater, dass er arschig oder asozial ist, dann denke ich mal, dass es für ihn eine Beleidigung ist.

Siehst Du zu, wie der Freund Deiner Freundin sie schlägt, und Du sagst das zu ihm, dann muss er das wohl schlucken, denn dann hast Du Recht mit Deiner Aussage.

Igrid 
Fragesteller
 02.10.2018, 19:49
@Anihoewet

Wenn ich jemanden als "Du dreckige Arsch" bezeichne, ist das doch glasklar eine Beleidigung. Und wenn ich sage "Ich fand diese Tat dumm von dir" kommt es auf den Kontext an? Mein Problem ist, das eine ist direkt, das andere eine Art Meinung... Verstehst du, worauf ich hinaus will?

Anihoewet  02.10.2018, 19:52
@Igrid

Ja ich verstehe! Du hast Recht. Wenn Du die Person nicht direkt ansprichst, sondern nur Deine Meinung über sein Verhalten kundtust, dann kann dies nicht als Beleidigung bewertet werden, weil es ja nicht die Person als solches betrifft, sondern nur sein Verhalten.

Igrid 
Fragesteller
 02.10.2018, 19:53
@Anihoewet

Ich danke Dir

Hallo.

Das kommt auf den Zusammenhang an und um was es geht.

Ich habe als junger Angestellter mal auf dem Bauhof einer Firma zu einem gesagt, Mann was bist blöd und dumm, kannst nicht lesen, und war mit Salzsäure noch früher in große Glaskrüge und hatte die auf dem Gabelstabler lose drauf, Saugefährlich.

Dann kam er vom Stapler und mache so ich solle mit ihm stück weggehen.

Er sagte dann, nein ich kann nicht lesen und schreiben.

Hatte sich geschickt 3 Jahre immer wieder durchgearbeitet. Er konnte alles auswendig, nur neue ''Ware " konnte er nicht zu ordnen.

Ich hab ihn dann zur Volkshochschule gebracht und einen Kurs zum schreiben angemeldet. Er konnte nach 6 -9 Monaten gut lesen und schreiben.

So kam noch alles ins Lot.

Mit Gruß

Bley 1914