Anzeige wegen schlechte Bewertung Restaurant bei Facebook

7 Antworten

  Ich habe sein Verhalten (nicht ihn) als asozial bezeichnet & hab geschrieben, dass er hoffentlich mit seiner Arroganz auf die Nase fallen wird, weil er mich angeschrien hat. Ist das eine Beleidigung oder Nötigung?

Diese Ausdrucksweise ist beleidigend. Selbst wenn er Dich anzeigt, wird das Verfahren vermutlich eingestellt, aber was Du getan hast war trotzdem völlig daneben. 

Leider schreibst Du nicht, warum Du meinst sein Verhalten wäre asozial.

Aber wenn Du wegen Unhöflichkeit verärgert warst, hättest Du das auch so schreiben können.

"Am ...... war ich im Restaurant .......... Ich wurde leider sehr unhöflich behandelt. Als ich mich beim Eigentümer beschweren wollte hat er sehr arrogant reagiert. Ich werde das Restaurant nie wieder betreten."

Eventuell die Situation noch näher beschreiben, also was der Unhöflichkeit voraus ging.

Das wäre unbedenklich.

Grundsätzlich ist es legal seine Meinung und eindrücke zu schildern!

Das ist durch dein Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Wo aber hört das Recht auf ?

Beleidigungen , Diffamierung und so weiter sind darin nich gedeckt!

Sachlichkeit sollte das oberste Gebot sein .

Auch ich lese Bewertungen um mich zu informieren.

Nur negative Beleidigungen beachte ich dabei nicht , zu einseitig und nicht glaubhaft.

Da ich deinen Eintrag nicht kenne kann ich diesen auch nicht beurteilen.

LG Alex

hab geschrieben, dass er hoffentlich mit seiner Arroganz auf die Nase fallen wird

Kritik ist sachlich ohne einen Wunsch; dass jemand Schaden erleidet. Solche Aussagen in Zukunft weg lassen..

Ich bin der Meinung, dass ihn als asozial zu beleidigen nicht richtig war aber wenn es stimmt dass er dich beleidigt hat und du es bezeugen kannst sollte das gut gehen(bin kein Jurist also korrigiert mich bitte)

Im Grunde nicht.

Beim nächsten Mal würde ich an Deiner Stelle jedoch lediglich den Sachverhalt schildern und mir eine Bemerkung wie die mit der Arroganz  verkneifen.