Ist bei der Heizoellieferung ein Zuschlag nach GGVS/ADR Gefahrgutausbildung gerechtfertigt

2 Antworten

Du musst den Zuschlg nur bezahlen, wenn der Lieferant das vorher angekündigt hat. Gem. Preisangabenverordnung muss die Zusammensetzung des Preises nämlich genau aufgeschlüsselt dargestellt werden. Wenn der Lieferant im Vorfeld nicht sagt, dass dieser Zuschlag auf den Ölpreis drauf kommt, muss Du ihn nicht bezahlen.

einige Händler Kalkullieren es inden Preis gleich ein anderre schreiben es Sepparat auf die Rechnung