Heizöl-Sammelbestellung: Wer haftet, wenn Mitbesteller nicht zahlt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da versucht der Lieferant Euch Vier unter Druck zu setzen. Teilt dem Inkassobüro oder wer auch immer da Geld fordert mit, dass Ihr diese Lieferung nicht erhalten habt (Nachweis des unterschriebenen Lieferscheins müsste der Lieferant führen) und man möge sich an den Empfänger der Ware wenden, der ja auch Rechnungsempfänger war. Sollte danach nochmal eine Zahlungsaufforderung kommen gleich zum Anwalt mit Kostennote an den Lieferanten. Da versucht Einer seine ausstehenden Forderungen durch die Hintertür einzutreiben. Ihr könnt natürlich auch den Weg gegen, den Luise schon als Erstes gepostet hat. Ihr wisst doch bestimmt wann der Nachbar zuhause ist. Also alle Vier verabreden, Schreiben mitnehmen, klingeln, höflich um ein Gespräch bitten, klären warum er nicht bezahlt hat und auffordern die Forderung des Inkassobüros sofort zu begleichen. Nachweis später zeigen lassen. Die gute Nachbarschaft ist eh im Eimer, da braucht Ihr jetzt auch keine Rücksicht mehr drauf nehmen.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Sammelbestellung gemacht habt, um alle einen billigeren Preis zu bekommen (wegen der größeren Abnahmemenge). Von euch Abnehmern wird deshalb im Vorfeld der Bestellung darüber geredet worden sein und die gemeinsame Bestellung wird beschlossen worden sein. Wer da zu zahlen hat, ist rechtlich schwer zu beantworten und hängt von vielen Umständen ab. Ich gehe jedoch davon aus, dass ihr gesamtschuldnerisch haftet und folglich für den nichtzahlenden Abnehmer einspringen müsst.

Durch das gemeinsame Bestellen werdet ihr wohl eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts vereinbart haben, (Zweck: billiger an Heizöl zu kommen). In diesem Fall haftet ihr im Außenverhältnis alle zu für den ausfallenden Abnehmer (Mitgesellschafter).

Es gibt bereits wesentliche ältere Urteile die sich mit der Haftung bei Heizöl-Sammelbestellungen befaßt haben, wie z.B.

LG Konstanz, AZ 6 O 658/86 vom 28.11.1986

Damals wurde bereits festgestellt das es sich bei einer Heizöl-Sammelbestellung um einer BGB-Gesellschaft mit allen Vor- und allen Nachteilen handelt. Und das heisst nun mal konkret, daß die Besteller zwar der Vorteil des besseren Preises nutzen, allerdings auch die volle Haftung im Forderungsausfall haben.

Mich würde an dieser Stelle eher interessieren wie der von jokerhuelli beschriebene Fall noch letztendlich ausgegangen ist.

Nach langer Zeit hier die Antwort für cippolina, wie das Ganze ausgegangen ist:

Wir vier haben an das Inkassobüro jeweils einzeln einen Brief geschrieben und Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und dies auch aus unserer Sicht begründet (uns ging es zunächst erst einmal darum, keine Widerspruchsfrist zu verpassen usw.). Zwei von uns sind zum nicht zahlenden Nachbarn gegangen und haben ihm den Brief gezeigt. Hiermit war diesem klar, dass wir von seiner Zahlungsunfähigkeit wissen. D.h.: rot anlaufen, Klappe runter, Stottern ...

Danach haben wir nie wieder etwas vom Inkassobüro gehört, und der Nachbar hat das Thema auch nie wieder angesprochen. Meine Vermutung: er hat das Öl dann wohl doch irgendwie selbst bezahlen können (oder das Geld von seiner Tochter bekommen).

Das kann man nicht genau sagen, ohne den Vertrag gesehen zu haben. Aus dem geht hervor, wer zu welchen Bedingungen Vertragspartner geworden ist. Haben alle 5 Nachbarn einen gemeinsamen Tank oder wie ist das?

Wenn die Nachbarn mit einem gemeinsamen Tank einen Liefervertrag unterzeichnen, und zwar alle 5, dann haften sie im Zweifel gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass der Lieferant von jedem einzelnen die gesamte Rechnung fordern kann, aber den Gesamtbetrag insgesamt nur einmal. Wenn alle 4 anderen Nachbarn ausfallen, zahlt in diesem Extremfall einer allein alles.

Kann aber auch sein, dass der Vertrag anders aussieht.

Im Innenverhältnis haben die 4, die jetzt die Zeche zahlen müssen, natürlich einen Ersatzanspruch gegen den einen, säumigen Nachbarn.

Mathias, mir ist aus der Frage klar, daß es keinen gemeinsamen Tank gibt; also 5 Lieferstellen, die benachbart sind. Allgemein ist bei einer solchen Art "Sammelbestellung" mit 5 verschiedenen, benachbarten Tanks davon auszugehen, daß die An- und Abfahrtkosten minimiert werden sollen und es deshalb einen Mengenrabatt gibt.

Es fällt mir schwer, in dieses übliche Vorgehen eine gesamtschuldnerische Haftung hineinzuinterpretieren. Schon die separate Rechnungsstellung ist ein eindeutiger Hinweis darauf, daß der Lieferant ebenfalls keine Gesamtschuld unterstellt. Es gibt daher kein Innen- und Außenverhältnis, sondern nur den mißglückten Versuch, diese getrennten Verhältnisse im Nachhinein zu etablieren.

Zur weitergehenden Erklärung: Wir wohnen in getrennten (Reihen-)häusern mit getrennten Heizöltanks. Sowohl der Lieferschein als auch die Rechnung wurde für jeden separat ausgestellt. Jedem von uns wurde auch bei der Rechnung ein Frachtzuschlag für Gefahrguttransport in Höhe von 8,50 Euro in Rechnung gestellt. Also profitiert doch zuallererst einmal die Lieferfirma, da für sie die Anfahrtskosten minimiert sind. Der Auftrag wurde telefonisch erteilt, ein schriftlicher Vertrag im Voraus existiert also nicht! Danke für eure Antworten!

@jokerhuelli

Na, dann sieht es nach 5 verschiedene Bestellungen/Verträge/Rechtsverhältnissen aus, wie LittleArrow schon vermutet hat, und jeder haftet nur für seine eigene Lieferung. Der Öllieferant ist damit der Gelackmeierte.

Ihr vier Parteien müsst mit dem Nachbarn reden, der muss bezahlen, dann ist alles in Ordnung. Das hilft bestimmt, weil es hochpeinlich ist für ihn (und für Euch wohl auch, aber da müsst ihr durch). Gegenüber dem Inkassobüro: Da klar war, dass verschiedene Lieferadressen und verschiedene Rechnungen, war der Nachbar der Auftraggeber und zahlungspflichtig, wie ja durch die Rechnung, die die Firma gestellt hat, belegt ist. Klar stellen, dann sind die wieder in Zugzwang.