Schornsteigermeister - Rechnung zu hoch?

5 Antworten

Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Tätigkeit, da gibt es feste Gebühren.
Diese muss nur zwei mal in 7 Jahren durchgeführt werden. Der Preis dafür ist durchaus realistisch.
Für die Abgaswege Überprüfung kann der Schornsteinfeger eine beliebige Summe verlangen. Dies ist eine freie Tätigkeit. Dieses ist je nach Heizungsanlage ein bis zweimal im Jahr. Der Preis von 30€ ist relativ günstig.

Feuerstättenschau muß einmal in 7 Jahren durch geführt werden, es kommt halt an auch wie viel Feuerstätten vorhanden sind, es war der Meister anwesend also Bezirksschornsteinfeger-Meister ( Bezirksbevolmächtigen da kannste nix machen dagegen,du wirst dann später noch den Feuerstättenbescheid per Post bekommen dieses Dokument Sorgfälltig aufbewahren

Habt Ihr möglicherweise seitdem zusätzlich einen Holzofen, Nutzung eines zweizügigen Schornsteins?

Oder liegt schlicht ein Irrtum bei Rechnungslegung des Schornsteinfegers vor?

Nein, wir haben nur eine Gasheizung von Vaillant...

@adas1992

Dann Irrtum weil zwei getrennte Rechnungen erstellt wurden?

Anruf oder die letzte RG anschauen, bzw. Kontoauszug.

@wilees

Ok, ich rufe da morgen mal an...habe sonst immer nur eine Rechnung über ca. 35 EUR bekommen. 

@adas1992

Schau mal bei dieser Frage, da gibt es eine "sinnige" Erklärung:

    Die Rechnung des HANDWERKERS (Schornsteinfegermeister XYZ)
    Hier werden Kehr- und Prüfarbeiten berechnet. Seit 2013 dürfen diese
    HANDWERKLICHEN Arbeiten an JEDEN Schornsteinfeger vergeben werden. Die
    Preisbindung nach KÜO ist seit dem 31.12.2012 Geschichte.
    Also: Wie bei jedem anderen Handwerker auch Preise vergleichen. Nach
    Pauschalpreisen (Kehren eines Kamins) oder Stundensätzen (Brutto-Betrag
    pro Einsatzzeit) fragen. Nicht mehr nach den ALTEN Arbeitswerten
    abrechnen lassen (ab 2013). Ggf. bei der VERBRAUCHERZENTRALE beschweren,
    wenn die Preisangabe-Verordnung nicht eingehalten wird.


    Die GEBÜHREN-Rechnung der KEHRBEZIRKS-VERWALTUNG
    (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger des Bezirks 123)
    Hier werden HOHEITLICHE Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Ausstellen des
    Feuerstättenbescheids u.a.) berechnet. Die GEBÜHREN sind in der Anlage 3
    zur KÜO gesetzlich festgelegt. Es gilt VERWALTUNGSRECHT. Eigentlich
    dürfte auf Verwaltungsgebühren auch KEINE Umsatzsteuer berechnet werden.
    Diese Frage wird aktuell jedoch gerichtlich (u.a. vom
    Verwaltungsgericht Koblenz) verhandelt. Vorsorglich daher immer "UNTER
    VORBEHALT" zahlen. So kann man ggf. den UST-Anteil später zurückfordern.

Da die Feuerstättenschau nur 2 mal in 7 Jahren Bestellungseit
eines bBSF erfolgt, taucht diese Rechnungsposition (+ FSB) auch nicht
jährlich auf.

warum fragst du nicht den Rechnungssteller selbst ? weil die Preise von Bezirk/Land sehr weit abweichen können 

Der kann mir einen vom Pferd erzählen und ich habe gar keine Ahnung davon...Bei uns hat auch der Hausmeister die Tür geöffnet, ich war bei dem Termin nicht mal dabei..Ich würde das gerne selber irgendwie überprüfen können / deswegen die Frage ob das "online" überhaupt möglich ist? 

@adas1992

dann gehe/frage die Handwerkskammer wie die Tarife vor Ort sind