Schaden durch Handwerker höher als die Rechnung muss ich diese dann zahlen?

7 Antworten

Aus deinem Text werde ich nicht schlau.

Wurde der Öltank durch eine Firma entsorgt?

Dann haftet diese für Schäden die sie verursacht.

Jetzt sind die Pflastersteine versaut und die Kosten für den austausch sind höher als die Rechnung.

Wie darf man diesen Satz verstehen?

Was beinhaltet denn die Rechnung und von wem hast du diese erhalten?

Und welche Kosten sollst du zusätzlich noch zahlen?

Ergänzend, gehe ich mal davon aus, dass dieses Gebäude dir gehört und normalerweise sollte jeder Gebäudeeigentümer doch auch eine Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht haben. Bei Einfamilienhäuser ist diese Absicherung in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Zum Verständnis der Öltank wurde durch eine Fachfirma entsorgt inkl. Öl. Beim auspumpen ist sehr viel daneben gegangen weil die nicht aufgepasst haben. Deshalb habe ich einen Schaden durch das Öl an den Pflastersteinen, diese müssen nun ausgetauscht werden. Dieser Austausch übersteigt die Rechnung die für die Öltankentsorgung entstanden ist. Bis jetzt gibt es nur eine Rechnung für die Entsorgung des Tanks. Den Schaden an Straße und Gehweg wurde durch Feuerwehr und Polizei aufgenommen dafür muss die Firma auch haften! Jetzt bleibt eben mein Schaden an der Einfahrt hierzu gibt es ein Angebot was teurer ist als die Entsorgung des Tank, deshalb die Frage ob ich den Schaden von der Rechnung abziehen darf bzw . bleibt ja noch der Restbetrag, da der Schaden ja höher ist

@reckki88

Wenn die verantwortlich sind für die Schäden des öffentlichen Bereiches, dann logischer Weise auch für den Schaden auf deinem Grundstück.

Wozu beauftragt man den eine Fachfirma für solche Arbeiten? Damit sowas nicht passiert! Wenn doch dann müssen die dafür eine Versicherung haben, denn zu 100 % kann das niemand ausschließen.

@reckki88

jetzt wird es klarer!

Den Einsatz der Feuerwehr und der Polizei muss diese Fachfirma auch bezahlen.

Auch für deine Kosten sind sie zuständig.

Und die Bezahlung der Rechnung für die Entsorgung würde ich vorerst mal zurück halten.

Aber sinnvoll wäre es doch, den Geschäftsführer der Fachfirma zu kontaktieren um die Schadenserstattung mit ihm durch zu sprechen.

Bei Problemen, solltest du einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Vielleicht hast du ja einen Immobilien-Rechtsschutz für dein Gebäude.

Wenn eine Firma Öltanks entsorgt, so ist sie dafür alleine verantwortlich um Schäden wie die von dir genannten zu vermeiden.

Du hast die Entsorgung des Öltanks beauftragt und zahlst die Rechnung für die Entsorgung.

Nicht jedoch die Kosten welche die Mitarbeiter der Firma in der Einfahrt oder auf der Strasse verursacht haben.

Bekommst du für den Austausch der Pflastersteine ein Rechnung, diese nicht zahlen.

Dir ist der Schaden nicht passiert, sondern der Entsorgungsfirma. Diese ist für den Austausch der Pflastersteine kostenmässig in der Pflicht.

Du informierst schriftlich den Rechnungssteller und bittest , die Rechnung an den Schadenverursacher zu stellen.

Im Grunde ein ganz normaler Ablauf.

Die Rechnung für den Austausch musst du zahlen, schließlich wurde die Leistung im Grunde erbracht.

Für den Schaden an deiner Einfahrt etc ist die Haftfplichtversicherung des Handwerkers bzw seine Firma verantwortlich.

Du hast doch einen Handwerker für die sachgerechte Entsorgung beauftragt. Muss er bzw. sofern er die hat seine Versicherung zahlen

Der normale Weg wäre die Handwerkerrechnung zu zahlen, den Kostenvoranschlag für den Austausch des Pflasters über den Handwerker bei dessen Betriebshaftpflicht einzureichen und nach dem ok der Versicherung den Schaden auf deren Kosten beheben lassen...