Intercard Ag Brief!

5 Antworten

Selbst wenn sie ein böses, böses Inkassobüro einschalten: na und? Sollen sie doch.

Ein Inkassobüro ist keine Behörde, das sind keine Gerichtsvollzieher, die haben null Sonderrechte. Mehr wie alberne Briefe schreiben können die auch nicht.

Forderung schriftlich zurückweisen, kein Zahlungsanspruch, kein Vertrag, keine Leistung bezogen.

Inkassoquark ignorieren, es gibt keine Rechtspflicht, darauf antworten zu müssen. Gilt auch für Anwaltsbriefe. Auch Anwälte sind keine Behörden, und ob eine Forderung rechtmäßig ist, das entscheidet erst ein Richter und nicht der Anwalt.

Wenn die was wollen, sollen sie doch vor Gericht ziehen. Da müssen sie aber Beweise liefern. Vertrag, Leistung, wie, wann etc.

Wenn weiter gemahnt wird: Strafanzeige wegen des versuchten Betrugs.

Falls die es mit einem gerichtlichen Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Gericht): innerhalb 14 Tagen den Widerspruch beim Gericht einreichen.

Ansonsten können die Dir gar nichts.

Geheim0815  02.03.2015, 10:04
Falls die es mit einem gerichtlichen Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Gericht): innerhalb 14 Tagen den Widerspruch beim Gericht einreichen.

und dann wundern wenn es zur Zahlungsklage kommt und es teuer wird... Und ich wette es handelt sich um ne Rücklastschrift die begründet ist... Laut Intercard Homepage versuchen die auch ne 1 Cent überweisung mit hinweistext als erste Kontaktaufnahme, vieleicht einfach mal kontoauszug prüfen...

mepeisen  02.03.2015, 10:58
@Geheim0815

 

und dann wundern wenn es zur Zahlungsklage kommt und es teuer wird...

Und wieso sollte es teurer werden?

Inkassobüros sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Grundlage der Forderung (Datum des Vertragsschlusses u.ä.) zu benennen. Unterlassen sie es, sind grundsätzlich die weiteren Kosten nicht durchsetzbar, wenn man sich geschickt anerkennt. Sollte die Forderung eine rechtmäßige Grundlage haben, käme eine sofortige Anerkenntnis der Hauptforderung zusammen mit den Hinweisen, dass niemand über die Rechtmäßigung der Forderung aufklären wollte in Frage. Dann ist es ziemlich sicher, dass der Gläubiger auf sämtlichen Kosten (Gerichtskosten und Inkassokosten) sitzen bleibt.
 

Geheim0815  02.03.2015, 12:39
@mepeisen

ok, sofern wirklich gar nix drauf Stand könnte das klappen. Wenn ich mir aber die homepage von Intercard ansehe sind sie sehr bemüht transparent zu sein (z.B. durch vorab Überweisung von 1cent mit Inhalt "TEL 08961445525 anrufen/
Einkauf (Datum) (Händler) offen/(Ihre Vorgangsnummer bei uns)/
Kostenminderung moegl/
Forderung an InterCard abgetreten/...". Wenn sogar so etwas gemacht wird finde ich es zumindest seltsam das auf der Papiermahnung dann nix drauf steht. Dennoch.... ein Anruf sollte zum abklären genügen.

Goofy62  02.03.2015, 19:17
@Geheim0815

Eine Zahlungsklage wird nur dann teuer, wenn man verurteilt wird.

Verurteilt wird man nur, wenn es einen rechtmäßigen, beweisbaren Zahlungsanspruch gegeben hat.

Wenn der Fragesteller glaubhaft versichert, mit der Firma Intercard nie etwas zu tun gehabt zu haben, dann wird das wohl auch so sein - denn er ist ja wohl voll geschäftsfähig und nicht dement o.ä.

Die Firma Intercard müsste also den Beweis dafür antreten, dass ein Zahlungsanspruch besteht - und zwar eben gegen den Fragesteller und gegen niemand sonst.

Kann die Firma Intercard das nicht, dann verliert sie, und dann wird es nur für Intercard teuer, denn die zahlen dann alle Rechtskosten, auch die Anwaltskosten des Beklagten.

Goofy62  02.03.2015, 19:18
@Goofy62

Außerdem würde ich immer dringend davon abraten, bei solchen Zahlungseintreibern anzurufen. Da kommt regelmäßig gar nichts bei rum, u.U. wird irregeführt oder gelogen, und man kann hinterher nichts davon beweisen.

whiteTree  02.03.2015, 21:09
@Goofy62

Wenn ich es richtig sehe, ist Intercard ein Zahlungsdienstleister u.a. für EC-Kartenzahlungen. Es kann also durchaus sein, dass da wirklich was schief gegangen ist und eine Zahlungsverpflichtung besteht.

Wenn sie den Ursprung dieser Verpflichtung aber nicht nennen, würde ich aber trotzdem erwarten, dass sie alle weiteren Kosten, Anwälte, Gericht usw. selbst tragen müssen und der Fragesteller wirklich nur den reinen Zahlungsanspruch begleichen muss. Sie hätten es schließlich durch korrekte Information vermeiden können, dass da erst Mahnapparate und Gerichte bemüht werden müssen.

Geheim0815  03.03.2015, 09:51
@whiteTree

für den Fall das sie es nicht nennen wollen würde ich es auch nicht zahlen. Aber zumindest wenn Intercard auf ihrer Homepage nicht lügt gibt es schon direkt danach eine 1 cent Überweisung mit Infos damit man die Bankausgebühr sparen kann.... das sieht absolut nicht nach Abzockfirma aus.


Intercard ist ein Abrechnungsdienstleister, vermutlich hast du mit EC Karte gezahlt und dein Konto war nicht gedeckt. In dem Fall musst du auch eine Mitteilung deiner Bank bekommen haben. Anrufen und klären....

Anrufen lässt du schön bleiben.

Forderung schriftlich zurückweisen und Vertragsnachweis anfordern, welche die Rechtmäßigkeit der Forderung belegt. 2 Wochen Frist geben, ggf. Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und versuchtem Betrug androhen.

Nein, nicht anrufen!

Inkassos müssen mittlerweile mitteilen, für wen sie was eintreiben. Außerdem würde ich mal unter www.rechtsdienstleistungsregister.de schauen, ob der Laden überhaupt als Inkasso registriert ist.

Mir sieht das Ganze nach einem platten Betrugsversuch aus.

whiteTree  01.03.2015, 23:02

Schau zur Sicherheit noch mal durch, ob bei dir vielleicht eine EC-Kartenzahlung schief gegangen ist, wenn, dann wohl eine mit Unterschrift.

Das macht natürlich so eine Forderung ohne jede Begründung keinen Deut seriöser...

Moin,

wenn du das selbst nichtmal zuordnen kannst, würde ich da erstmal GAR nicht drauf reagieren.

KEINESFALLS ruft man bei Inkassoneppern an.

Ich fordere jetzt auch einfach mal 63,50€ von dir. - Wofür is doch egal.