Kann man Inkasso aufschieben?

6 Antworten

sel12,

135.- € sind für viele Studenten viel Geld.

Ich soll vor 3 Monaten bei Ikea eingekauft haben im Wert von 40 Euro

Das weist nur Du selbst, ob dies richtig ist. Wenn diese Hauptforderung nicht besteht, ist natürlich auch alles andere hinfällig.

und das Geld konnte mir wohl nicht abgezogen werden, da ich nichts drauf hatte.

Zum einen führt eine Rücklastschrift als Zahlungsverweigerung zum Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 271 Abs. 1 BGB) und zum anderen wurdest Du von Deiner Bank über die Rücklastschrift (üblicherweise per Brief) informiert (BGH WM 1989, 625). Desweiteren ist die Rücklastschrift auch im Kontoauszug abgebildet. 

ich habe am Freitag einen Brief von der Inkasso erhalten, obwohl ich davor keine Mahnungen bekommen habe.

Da Du bereits in Verzug bist, sind weitere Mahnungen nicht notwendig. Vielmehr hättest Du die den geschuldeten Betrag unverzüglich überweisen müssen (§ 270 BGB).

Nun kam der Brief und aus 40 sind 135 geworden

1.) Die Hauptforderung über 40.- € musst Du, wenn Sie denn besteht, ohnehin zahlen.

Es verbleiben also 95.- € Nebenforderungen. Hier müsste ich, um Dir weiter Rat zu geben, konkret wissen, was verlangt wird. Soviel sei jedoch gesagt: Es sind eindeutig zuviel.

2.) Da Du in Verzug bist, musst Du für die 40.- € ab dem Tag der Rücklastschrift Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinsatz (seit 01.01.2015: - 0,87 %; Neubestimmung am 01.07.2016) zahlen, aktuell 4,17 % pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB). Rechnerisch liegen die Zinsen damit täglich bei 0,0046 €, so dass sich für den bsp. den Zeitraum 02.03.2016 bis heute insgesamt 0,41 € Zinsen ergeben.

Darüber hinaus kann der Gläubiger von Dir Schadenersatz verlangen (§ 280 Abs. 1 u. 2 i. V. m. §§ 286; 288 Abs. 4 BGB).

3.) Den Schaden, den Du verursacht hast, sind die Kosten der Rücklastschrift: Deine Bank berechnet der Bank von Ikea Kosten für die Rücklastschrift und diese Bank reicht sie mit eventuell eigenen Kosten an Ikea weiter.

Hier darf der Gläubiger aber entweder nur die nachweislich entstanden Kosten von Dir verlangen oder eine in seiner AGB verankerte Pauschale verlangen.

Verlangt der Gläubiger die Pauschale, so darf sie nicht höher als der üblicherweise zu erwartende Schaden sein, bzw. Dir muss möglich sein das Gegenteil nachzuweisen (§ 309 Nr. 5 BGB).

Kreditinstitute schließen in der Regel untereinander Abkommen ab, in den Sie die Kostenverechnung meist auf 3.- € festlegen. Der Gläubiger darf dazu nur noch die allgemeinen Auslagen wie Papier und Porto verlangen, wenn er Dich über die Rücklastschrift auch nochmals informiert (was nach Deiner Schilderung nicht passiert ist - BGH,17.09.2009, Xa ZR 40/08 (NJW 2009, 3570), OLG S-H, 26.03.2014, 2 U 7/12 u. a.)

4.) Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss der Gläubiger von Deiner Bank die Mitteilung des Namens und der Adresse der GiroCard-Inhaberin verlangen (ich gehe von Kartenzahlung aus), wozu sicher eine Genehmigung im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift erfolgt ist.

Die angemessenen Kosten die Deine Bank dem Gläubiger dafür berechnet, sind von Dir zu ersetzen.

5.) Inkassokosten wäre bei einer Beauftragung nur bis zu einer Geschäftsgebühr über 15.- € (0,3) und einer Pauschale über 3.- € zulässig (2301, 7002 VV RVG). 

Bei einer Abtretung sind Inkassokosten ohnehin unzulässig (denn bei Inkassozession entsteht dem Gläubiger kein Schaden).

Hier sind die Inkassokosten jedoch auch bei Beauftragung unzulässig, da wir hier im Massengeschäft sind und ein beispielsweise Plöckl Inkasso nur auf Erfolgsbasis für Ikea tätig ist. Somit gibt es keinen Schaden, der zu ersetzen wäre.

Nun, ich bin Studentin und bekomme Bafög und arbeite neben bei ein bisschen, ich kann es mir nicht leisten am Ende des Monats ganze 135 euro zu überweisen, das schaff ich gar nicht. [...] Dürfte ich das in Raten bezahlen oder aufschieben?

Du solltest mit dem Inkassounternehmen keine Ratenzahlung- oder Stundung vereinbaren, denn dies führt zu einer zusätzlichen Einigungsgebühr über 67,50 € (1,5) und weiterer Pauschale über 13,50 € (1000, 7002 VV RVG).

Was kann ich tun?

Ikea ist weiterhin Gläubiger? Keine Abtretung?

Ich würde, wenn die Forderung zurecht besteht, sofort an Ikea 48.41 € zweckgebunden überweisen. Zeckgebunden (denn Du solltest die Verrechnung bestimmen) heißt, dass Du im Verwendungszweck die Buchungscodes aus der Rücklastschrift angibst und dazu schreibst 40 € HF + 3 € RLS + 5 € Adress + 0,41 € Zinsen.

Dann schreibst Du dem Inkassounternehmen:

-------------------- schnipp --------------------

Absender (sel12)

Empfänger (Inkassounternehmen)

Ort, Datum

Aktenzeichen

Ikea ./. sel12

Ihre Mahnung vom Datum

Widerspruch gegen Ihre Forderung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre oben genannte Mahnung habe ich am Datum erhalten. An Ihre Auftraggeberin habe ich am Datum die Hauptforderung sowie pauschal 3,00 € für Rücklastschriftkosten, pauschal 5,00 € für die Kosten der Adressermittlung sowie 0,41 € Zinsen (4,17 % vom 02.03.2016 bis heute) überwiesen. Ich widerspreche den weiteren von Ihnen aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: **

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf (§ 28a BDSG).

Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihrer Auftraggeberin unberechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

-------------------- schnapp --------------------
** Gründe eintragen wie oben genannt.

Wenn keine Vollmachtsurkunde mit original Unterschriften der dazu legitimierten Personen vorgelegt wurde, ferner ergänzen:

Ich weise ferner Ihre Mahnung mangels Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmachtsurkunde im Original zurück (§ 174 BGB).

Ich werde wohl nie verstehen können, wie man einkaufen kann, ohne dass Deckung des Kontos vorhanden ist. Und dann noch darauf hofft, dass das in Vergessenheit gerät. Tut es nicht. 

Firmen sind nicht verpflichtet, Mahnungen zu schicken. 

Du selbst solltest so viel Überblick über deine Finanzen haben, um zu wissen, was du bezahlt hast und was nicht. 

Nun hast du das Nachsehen. Und der Inkassobetrag ist gerechtfertigt, da der Firma erhebliche Kosten entstehen und die Inkassofirma auch noch verdienen will.

Ja, du musst zahlen. Und ja, du kannst nachfragen, ob du das in Raten machen kannst. 

Firmen sind nicht verpflichtet, Mahnungen zu schicken. 

Doch eigentlich schon, wenn der Verzug nicht aufgrund eines Umstands, welcher in § 286 BGB beschrieben ist, anderweitig und automatisch eintritt. Der Verzug ist hier durch die Rücklastschrift gegeben, daher ist die Mahnung im geschilderten Fall tatsächlich obsolet.

Und der Inkassobetrag ist gerechtfertigt, da der Firma erhebliche Kosten entstehen und die Inkassofirma auch noch verdienen will.

Wir sind hier im Masseninkasso. Im Masseninkasso entstehen dem Gläubiger durch die Beauftragung eines Inkassobüros keine Kosten, daher besteht auch kein Anspruch auf Erstattung gegen den Fragesteller (§§ 254 Abs. 2 BGB & 4 Abs. 5 RDGEG).

Ja, du musst zahlen. Und ja, du kannst nachfragen, ob du das in Raten machen kannst. 

Dann kämen ja noch Ratenzahlungs- und Einigungsgebühr dazu. Wirtschaftlicher und rechtlicher Schwachsinn.

@kevin1905

kevin1905,

Poeckl Inkasso arbeitet rein auf Erfolgsbasis...

du meinst also ich hätte gewusst dass ich nichts drauf habe und hätte trotzdem eingekauft? Nein. Eben nicht. Ich wusste es nicht, es wurden irgendwelche Sachen abgezogen, von denen ich nichts wusste sprich Fitnessstudio Gebühren, Internet etc das waren alles Sachen die ich gekündigt hatte aber ich wusste nicht dass ich dann in dem Monat trotzdem noch bezahlen musste. Ja alles bisschen blöd gelaufen sowas passiert mir sonst nie

@sel12

sel12,

unbestreitbar ist es Deine Schuld.

Ob Du hier einen Betrug gehen wolltest müsste man Dir nachweisen, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird.

Das Du Deine Finanzen nicht im Blick und Griff hast ist auch nicht schön, aber Deine Sache, denn Du bist ja alt genug (ansonsten gäbe es jetzt zwei Wochen Hausarrest inkl. Smartphoneverbot).

Immerhin hast Du einen Nebenjob. Ich weis dass es nicht leicht ist, aber versuche beispielsweise durch Hostessenjobs auf Messen etc. in den Ferien mehr Geld zu verdienen.

Und der Inkassobetrag ist gerechtfertigt, da der Firma erhebliche Kosten entstehen und die Inkassofirma auch noch verdienen will.

An einem Schaden verdienen zu wollen ist ja wohl mehr als sittenwidrig und wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung die hier in die Nähe des Straftatbestand des gewerblichen Betruges kommt, wofür dem Inkassounternehmen die Zulassung zu entziehen wäre.

Bei Fällen des Zahlungsverzuges geht es immer um Schadenersatz und nicht darum neben dem Schaden noch einen Gewinn on-Top zu generieren.

Der Gläubiger bekommt dafür sehr hohe Zinsen und alle seine nachweisbaren und gerechtfertigten Kosten ersetzt. Da Poeckl Inkasso (hier in dem Fall) rein auf Erfolgsbasis arbeitet, entsteht dem Gläubiger kein Schaden, der zu ersetzen ist.

Und ja, du kannst nachfragen, ob du das in Raten machen kannst. 


Ich kann nur warnen, diesen gefährlichen Rat zu befolgen, da der Rechtsbeistand dafür eine Einigungsgebühr verlangen wird!

Das Inkassobüro anrufen, die Situation schildern und dann eine Ratenzahlung von 20.- Euro anbieten. Die gehen in der Regel darauf ein.

Hast du den rucklastschrift beleg deiner bank noch? 

Liste mal detailiert die Gebühren auf die im inkassoschreiben stehen. 

Ist es poeckl inkasso? 

ja, poeckl inkasso,

@sel12

Poeckl Inkasso arbeitet ausschließlich erfolgsorientiert - damit ist Ikea durch die Beauftragung gar kein Schaden entstanden.

Hast Du tatsächlich eingekauft, oder wird nur behauptet, Du sollst eingekauft haben? Rein kaufmännisch gesehen betrachte ich es als eine Unsitte, ohne vorherige Zahlungserinnerung ein Inkassounternehmen loszuschicken.