Was ist die FKH OHG, Haftbefehl, Zwangsvollstreckung, Inkasso?

7 Antworten

Ihr tut ja so, als ob er seine Post nicht lesen würde, find ich schon ein bisschen unverschämt. Es ist aber definitiv so, dass die FKH eine Abzocker-Inkassofirma ist und versucht, leichtgläubigen Menschen Angst mit Titel, Vollstreckung, Gerichtvollzieher etc. zu machen, um unberechtigte Forderungen einzutreiben. Mein Mann hat heute auch festgestellt, dass sein Konto gepfändet wird, obwohl wir nie Post von FKH, von einem Gericht oder von einem Gerichtsvollzieher bekommen haben. Auf Nachfrage beim zuständigen Vollstreckungsgericht kam sogar heraus, dass es gar keinen Titel gegen meinen Mann gibt und auch keinen Überweisungs- und Pfändungsbeschluss, der für eine Kontopfändung benötigt wird. Ich würde daher an deiner Stelle mal bei deinem zuständigen Vollstreckungsgericht anrufen und nach dem Titel fragen, auch, ob die Gerichtsvollzieherin dort bekannt ist. Wenn es keinen Titel gibt, kann auch nicht gepfändet werden, dann musst du zum Anwalt, der regelt das dann. Ich finde es unfair, dass von allen gleich immer unterstellt wird, dass man ja wohl was mitbekommen hätte müssen oder seine Post nicht aufmacht bzw. ignoriert. Solche Abzockerfirmen schrecken vor keiner Masche zurück, deshalb sind auch nicht alle Forderungen von Inkassounternehmen auch rechtmässig.

Tja da hat wohl jemand einen Titel gegen dich erwirkt.

Gegen einen bestehenden Schuldtitel inhaltlich vorzugehen ist fast ausgeschlossen, aber vielleicht lässt sich formal was machen.

Schreibe das zuständige Amtsgericht an und bitte um zeitnahe Zusendung einer Kopie der Zustellungsurkunde zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid.

Gehe zum Einwohnermeldeamt und beantrage eine Melderegisterauskunft (6,- €).

Nehme Kontakt zu deiner Bank auf und wandle dein Girokonto vorsichtshalber in ein P-Konto um, bevor dort eine Pfändung drauf ist.

Alternativ: Beauftrage einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen.

Der Beitrag ist zwar schon von 2015, aber schon grotesk, was Fragestellern, ohne diese zu kennen, einfach so unterstellt wird bzgl. ihrer Sorgfalt???

Fakt ist, das es viele unseriöse Eintreiber gibt. Sie haben dann unzählige Male geschrieben und zudem ist es dann noch Jahre zuvor gewesen. Dann können sich die wenigsten an die berechtigten und eher auch unberechtigten Forderungen nicht mehr erinnern. Schlimm und fatal ist es, wenn dann der Gerichtsvollzieher anklingelt, denn dann liegt ein Titel vor der 30 Jahre gilt und nur während der Widerspruchsfrist anfechtbar ist. Danach ist Schluss.

Merkwürdig ist jedoch, das gerichtlicher Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung vom Gericht, den Adressaten nicht erreicht hat. Hier gilt..., aber bei einem unanfechtbaren unberechtigt erstellten Titel ist dies schon egal.

Was kann man in dem Fall tun? Bei einem Einkommen von 400€ kann auch der Gerichtsvollzieher nicht viel anrichten, eine Kontosperrung schon mal garnicht. Jeder hat das Recht auf ein P-Konto, was er bei einem Minimaleinkommen beantragen kann.

Allerdings kann der GV Vermögenswerte, falls vorhanden, pfänden und mit einem Kuckuck bekleben. Bei größeren Beträgen und Vermögenslosigkeit gibt es immer noch die Privatinsolvenz als letzte Möglichkeit.

Hallo.

Wenn Du einen Brief von der Gerichtsvollzieherin bekommen hast, bedeutet dass, das Du schon im Voraus einige Male darauf hingewiesen worden bist.

Meist geschieht das per Brief. In diesen Briefen oder der Kontaktierung an sich steht dann auch drin, welche Zahlung Du wofür zu leisten hast.

Solltest Du davon "nichts wissen", dann solltest Du dies der Gerichtsvollzieherin sagen und einen entsprechenden Wiederspruch einlegen. Dieser würde dann ge/-überprüft werden und dann entsprechend "weiterbehandelt" werden.

Falls Du jedoch wirklich weißt, wofür Du diese Summe bezahlen musst, solltest Du auf jeden Fall den Termin wahrnehmen und zu bezahlen, denn sonst erwartet Dich eventuell der gerichtliche Beschluss der Vollstreckung.

Das würde dann bedeuten, das Du deine Finanzen offenbaren musst, um zu bestätigen, das Du die Summe nicht bezahlen könntest. Dies müsstest Du dann mit Deiner Unterschrift entsprechend bestätigen, womit Du dann auch zustimmen würdest, das Dir alles, was dein Eigentum ist und über Deine Grundbedürfnisse hinausgeht, gepfändet werden dürfte.

Ich hoffe, das ich Dir mit meiner Antwort behilflich sein konnte.

Viel Glück!

Solltest Du davon "nichts wissen", dann solltest Du dies der
Gerichtsvollzieherin sagen und einen entsprechenden Wiederspruch
einlegen. Dieser würde dann ge/-überprüft werden und dann entsprechend "weiterbehandelt" werden. 

Nope.

Der Gerichtsvollzieher wird nur dann aktiv, wenn man ihm die vollstreckbare Ausfertigung eines Schuldtitels vorlegt. Diese liegt vor, damit wurde die Schuld des Fragestellers gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

Nun geht es draum festzustellen woher diese Leute, die der Fragesteller nicht kennt einen Titel haben.

Vielleicht fragst du mal die Gerichtsvollzieherin? Die hat die Unterlagen dazu. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass du darüber nicht schon Bescheid bekommen hast. Briefe ab und an mal aufmachen und lesen!!!