Inkasso Kosten gerichtlich durchsetzbar?

6 Antworten

Ohne dein wissen, hat wahrscheinlich dein ursprünglicher Gläubiger seine Forderungen an das Inkassounternehmen abgetreten. Folglich war die Zahlung des Rechnungsbetrages sinnlos, weil dein Gläubiger das jetzt das Inkassounternehmen ist .

Die Inkassokosten halte ich allerdings für völlig überzogen. Hier solltest du dich an eine Verbraucherzentrale wenden.

Wenn nicht klargestellt wurde, daß die Forderung an das Inkassonternehmen abgetreten wurde, dann ist die Forderung durch die Zahlung an das ursprüngliche Unternehmen erfüllt.

@jofischi : Nein, dann wäre es Factoring ! Das Inkasso Büro arbeitet dann auf eigne Rechnung und darf keine Gebühren verlangen.

Ergo : Gläubiger ist nicht das Inkasso

Gab es denn eine Mahnung des Unternehmens? Per Brief oder per eMail? Es geht nur um die Einordnung, ob die Mahngebühren zu zahlen wären. So oder so sind die in der Höhe sowieso völliger Quatsch.

Dem Inkasso würde ich im übrigen folgendes zusenden:

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Wertes Inkasso.

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17.

Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

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Damit hat man deren gesamte Argumentation ausgehebelt. Denn in Wahrheit versprechen sie dem Gläubiger, kostenlos zu arbeiten. Das werden sie aber nicht zugeben (da es strafrechtlich relevanter Betrug wäre). Sie werden meckern. Hilft aber nichts. Solange sie den Vertrag nicht vorlegen (was sie nicht tun werden), ist das ein Patt. Zahlen musst du dann erst mal nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mepeisen hat dir eine gute Vorlage gegeben, mit der du dich wehren kannst. Schreibe dem Inassobüro den Text, den dir Mepeisen vorgeschlagen hat. Sicher dabei ist, dass das Inkassobüro diese Nachweise nie erbringen wird.

Was das Inkassobüro von dir an Inkassogebühren verlangt ist rechtlich

nicht durchzusetzen. Das wissen die auch.

Schon die Mahngebühr von 6,95 € erscheint mir unangemessen.

Da du die Hauptsache bezahlt hast, könnte vielleicht noch eine kleine Gebühr für die Mahnung zu zahlen sein, mehr aber auch nicht.

Diese Masche läuft so bei einigen Inkassobüros automatisch ab. Es kommen weitere Mahnungen mit immer höheren Kosten. Drohbriefe, dass man das der SCHUFA melden würde. Pfändungsmassnahmen, Gerichtsverfahren usw.

Man will damit den Schuldner in Bedrängnis bringen. Viele zahlen dann auch, was eben den Inkassobüros viel Geld einbringt.

Vor Gericht geht da keiner.weil die wissen, dass sie mit ihren überhöhten Forderungen vor Gericht niemals Erfolg haben werden.

Ich hatte auch mal so einen Fall und bekam viele Mahnschreiben und Drohbriefe.

Als mir das zu bunt wurde, habe ich dem Inkassobüro mitgeteilt, so ich einen weiteren Drohbrief erhalte, erfolgt Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Mit dieser Ankündigung war Ruhe. Hörte nichts mehr vom Inkassobüro.

Seitdem schreibt Debitor Inkasso aber trotzdem gefühlt wöchentlich

Das werden sie auch weiterhin machen, denn diese Masche läuft fast vollautomatisch.

Mit dem letzten Schreiben drohen sie sogar ein gerichtliches Mahnverfahren an. Frage: Geht das?

Im Grunde können sie es natürlich versuchen, werden sie aber nicht sondern weiterhin betteln und drohen.

Oder können die den Restbetrag nicht durchsetzen?

Nein, können sie nicht und das wissen sie auch.

Also lügen sie in ihren Schreiben

@Jefferson85

Na ja, kann man so auch nicht sagen. Der ganze Mist läuft fast vollautomatosch, da kümmert sich kaum eine Sau drum. Es gibt im Grunde nur schlecht bezahlte Mitarbeiter die die Bettel- und Drohbriefe eintüten und abschicken. Wenn wirklich mal ne Anzeige kommt ist das eben mal "durchgerutscht".

Es ist aber halt nicht unbedingt verboten eine Forderung anzubringen, wenn sie nicht offensichtlich unberechtigt ist. Hier gibt es ja den Auftrag des Gläubigers, der wohl "vergessen" hat den Zahlungseingang zu melden.

@Jefferson85

"Flunkern"/ ist der korrekte Ausdruck. Warum sollte ausgerechnet ein Inkasso Büro nicht flunkern ?

Definitiv nein. Durchsetzbar sind nur die titulierten Ansprüche, also die Hauptforderung und die titulierten Zinsen. So weit so gut.

Ferner sind dem Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten (§§ 788 Abs. 1 und 2 ZPO sowie § 91 Abs. 1 und 2 ZPO), wobei eine Zwangsvollstreckung nur durch eine staatliche Stelle (also hier Gerichtsvollzieher) erfolgen kann. Das beinhaltet in keinem Fall Mahngebühren und Inkassokosten eines Inkassobüros, sondern lediglich bestimmte (meist kleine) Beträge wie z.B. eine Eiwohnermeldeamtsauskunft sowie die Rechtsanwaltskosten, falls die Sache tituliert worden wäre!

Die Inkassobüros arbeiten mit solchen unerlaubten Mitteln, um Geld von eingeschüchterten Zahlern zu erlangen. Würde das Inkassobüro die Forderung titulieren lassen und in diesem Zuge dem Gerichtsvollzieher eine Forderungsaufstellung inklusive den Mahngebühren und Inkassokosten vorlegen, dann würde der GV diese Aufstellung zusammenstreichen.

Ich würde dem Inkassobüro einen Brief in etwa folgendem Stil schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise darauf hin, dass die von Ihnen angemahnte Forderung bereits mit Zahlung vom ........ komplett beglichen worden ist. Die von Ihnen zusätzlich geltend gemachten Positionen sind unzulässig. Ich gebe Ihnen auf, mir bis ........ eine schriftliche Erledigterklärung der im Betreff genannten Angelegenheit zukommen zu lassen und teile Ihnen vorsorglich mit, dass im Falle einer weiteren Anspruchstellung der Vorgang zur Prüfung einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges unterzogen wird.".

Das sollte sitzen.

Beste Grüße

itasca

Woher ich das weiß:Berufserfahrung