Insitzrecht bzw.Wohnrecht

2 Antworten

Sofern im Übertragungsvertrag ein solches Recht nicht vereinbart wurde und die Übertragung ohne Weiteres erfolgt ist, haben Sie auch keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hätten Sie bedenken müssen, bevor Sie eine solche Übertragung vollzogen haben.

Bist du Österreicher? In Deutschland gibt es kein Insitzrecht. Meinst du Einsitzrecht? Auf welche Immobilie hast du ein Wohnrecht? Auf die vererbte Immobilie oder auf die deiner neuen Freundin?

Hast du ein Wohnrecht auf das vererbte Haus, muss dieses Wohnrecht im Grundbuch eingetragen sein, und es kann befristet sein, oder lebenslang. Das ändert sich dann auch nicht, wenn der Eigentümer wechselt. Ich denke, du meinst diesen Fall. In dem Falle kannst du keine Zahlung erwarten, wenn du von dem dir zustehenden Wohnrecht keinen Gebrauch machst. Alles in allem liegt der Fall aber zu kompliziert, sodass er meine Kenntnisse übersteigt. ich weiß nämlich nicht, ob du dein Wohnrecht verlierst, wenn du verzichtest oder nicht. Es kann ja nicht sein, dass dort jemand einzieht, und in 5 Jahren sagst du, sie sollen ausziehen, weil du die Wohnung jetzt selbst nutzen willst. Alle Äußerungen hier können deshalb nur spekulativ sein.

Ich empfehle dir einen Fachanwalt aufzusuchen.