Geerbtes Haus mit Wohnrecht ( Eltern ) Baukindergeld?

3 Antworten

Zum Zeitpunkt des neuen Kauvertrags darf die Familie keine andere Wohnimmobilie besitzen, auch keine geerbte.

Antworten gibt‘s dazu ganz gut auch auf http://www.fragenzumbaukindergeld.de

danke

Was stimmt oder wie wird es ausgelegt?

Die Definition der KfW ist eindeutig, denn für das Baukindergeld werden nicht einzelne Personen oder Antragsteller, sondern der Haushalt betrachtet.

Fragen richten sich an den Haushalt, den die Familie gemeinsam bildet. Besitzt ihre Frau grundbuchlich durch Erbfolge die Immobilie der Eltern, hat der Haushalt auch eine. Der Antragsteller muß nicht Eigentümer sei, genausowenig, wie Sie am neuen Eigentum beide Eigentümer sein müssen.

Wollen jetzt ein Haus kaufen ,bekommen wir trotzdem Baukindergeld?

Nein, leider nicht: Gefördert wird der einzige Besitz des Haushalts an selbstgenutztem Wohneigentum und gilt damit nicht für euch :-(

G imager761

Ihnen als antragstellender junger Familie stehen Welten offen!

Das Erbe der Ehefrau alleine zählt da nicht.

Danke für die Antwort:-)

Haben Sie was ich irgendwo nachlesen kann?

Das ist falsch. Gefördert wird der einzige Besitz des Haushalts an selbstgenutztem Wohneigentum. Das Baukindergeld erhalten nur Familien, wenn deren Haushalt keine weitere Wohnimmobilie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung oder des Kaufvertrags der neuen Immobilie besitzt.