Haus von Eltern überschrieben bekommen. Müssen wir Geschwister auszahlen?
Hallo und guten Tag.
Ich habe von meinen Eltern ein Haus überschrieben bekommen. Meine Frau und ich stehen als Einzige im Grundbuch. Gehört das Haus noch zur Erbmasse? Und muss ich Angst haben, das mein Bruder ausgezahlt werden möchte? Das Haus war sehr Renovierungsbedürftig. Und wir haben viel Geld und Arbeit investiert.
Vielen Dank
5 Antworten
Nun, erst mal gehört es Dir/Euch.
Wenn Deine Eltern eines Tages sterben und die 10 Jahre Schenkungsfrist (kieine Ahnung wie das heißt, aber 10 Jahre sind da maßgeblich) sind dann noch nicht um, dann mußt Du unter Umständen noch einen Teil (abhängig von der Zeit, die von den 10 Jahren noch übrig ist) des Pflichtteils an die Geschwister auszahlen.
Dokumentiere auf jeden Fall gut, was Du schon alles investierst - damit klar ist, daß der Wert des Hauses zum Schenkungszeitpunkt nicht so hoch war.
Außerdem sollten Deine Eltern dokumentieren, was sie eventuell dem Bruder alles übereignet haben. Vielleicht hat der ja auch schon irgendwelche schönen Scheinchen bekommen?
Mein Vater hat damals mit uns einen Notarvertrag zur "vorweggenommenen Erbfolge" gemacht. Da bekam halt jeder was - und hinterher kann sich keiner mehr beschweren. Ist doch irgendwie eine "saubere" Lösung.
...so isses...
Ohne ein Experte beim Schenkungen/Vererben zu sein, sagt mir meine Logik, dass das Haus Euer ist! Warum? Wenn ich hinkomme und das Haus kaufen will, gucke ich doch nur ins Grundbuch und sehe nicht das Drum-Herum, ob es noch in irgend eine Erbmasse fällt!
Und wenn Ihr dann das Geld von mir habt und 8 Jahre später sind die Eltern tot und ihr habt das Geld verprasst, kann es nicht in die Erbmasse fallen!
Wenn noch keine zehn Jahre um sind, so wird der Wert des Hauses (Fiktion) zum realen Wert der Erbmasse hinzugerechnet. Anstands - und Pflichtschenkungen unterliegen nicht dem Ergänzungsanspruch. Es besteht ein Auskunftsanspruch des Pflichtteilberechtigten. Der Erbe, bezw. der Beschenkte ist beweispflichtig dafür, das die Schenkung nicht dem Pflichtteilergänzungsanspruch unterliegt. Die Bewertung des verschenkten Gegenstandes ist immer auf den Verkehrswert abzustellen.
Hochtrabende Antwort, wo man wieder jemanden braucht , der das in normalen Wortlaut übersetzt ....
Wenn es dir überschrieben wurde, dann gehört es dann nicht mehr zur Erbmasse. Vermutlich wollten deine Eltern genau dies vermeiden.
Deine Eltern haben Grundstein für handfesten Krach gemacht. Bevor sie es Dir übergeben hätten, hätten sie mit allen Kindern gesprochen und Dich verpflichtet, schon anteilig die anderen auszuzahlen!
Solange sie noch leben nicht. Wünsche ihnen ein langes Leben: Zehn Jahre danach kann das Haus noch in die Erbmasse fallen.