Habe ich ein Anrecht auf das Grundstück?
Hallo, ich habe ein Anliegen worauf ich im Netz keine Antworten finde.
Mein Opa ist vor gut 10 Jahren gestorben, er hatte ein Haus und eine Frau. Da ich zu jung war um mein Erbe anzutreten, beschloss meine Mutter dies auszuschlagen. Die Frau von meinem Opa wohnte weiterhin in diesem Haus, aber sie wurde nie ins Grundbuch eingetragen. Sie hat wieder geheiratet vor einigen Jahren und nun ist sie verstorben. Jetzt frage ich mich, was passiert nun mit dem Haus? Habe ich die Möglichkeit das Grundstück bzw. Haus zu betreten oder gar zu bekommen? Ich wäre für Antworten sehr dankbar.
Ich entschuldige mich für meine Ausdrucksweise, ich wusste nicht wie ich das alles anders erklären soll.
8 Antworten
Deine Mutter war nicht die Tochter von deinem Opa, nehme ich an, das sie für dich ausgeschlagen hat und nicht selber geerbt hat. Nein, ausgeschlagen ist ausgeschlagen, du hast keinen Anspruch mehr auf irgendein Erbe von deinem Opa.
Dann hat die Ehefrau deines Opa alleine geerbt. Wenn du nicht verwandt bist mit dieser Frau, dann erbst du jetzt von ihr auch nichts.
Das Haus ist weg, aber du kannst mit dem 2. Mann mal nachfragen, ob da noch Erinnerungsstücke von deinem Opa sind, die er nicht braucht und die du vielleicht bekommen kannst.
Weißt du denn, wer im Grundbuch steht? Deine Mutter ist die Tochter des Opas? Hat sie tatsächlich für dich ausgeschlagen? oder nur für sich?
Es ist leider auch niemand gezwungen, umgehend das Grundbuch zu berichtigen. Eigentümer des Hauses ist derjenige, der laut Erbschein(en) Erbe des Opas wurde.
Mit etwas Glück ist noch die komplette Nachlassakte des Opas vorhanden. Ich denke als Enkel könntest du hier Auskunft erhalten.
Da das Erbe ausgeschlagen wurde, hast du kein Anrecht darauf. Das Haus gehört demjenigen, der das Erbe damals angenommen hat. Bzw demjenigen, der das Haus danach gekauft hat.
Woher weißt du denn, dass sie nicht im Grundbuch steht?
Ansonsten hat deine Mutter das ERbe ausgeschlagen und dabei bleibt es auch.
" Habe ich die Möglichkeit das Grundstück bzw. Haus zu betreten oder gar zu bekommen"
Nein, da das Erbe während du minderjährig bist in deinem Namen ausgeschlagen worden ist. Das Erbe des Grundstücks ist wohl (ich nehme an) nachweislich an die Frau gegangen, mit der du keine Verbindung hast (egal ob sie eingetragen worden ist oder nicht). Entsprechend fällt es nur in die Erbmasse der Erbberechtigten - dazu gehörst du nicht mehr ;)