Habe ich ein Anrecht auf das Grundstück?

8 Antworten

Deine Mutter war nicht die Tochter von deinem Opa, nehme ich an, das sie für dich ausgeschlagen hat und nicht selber geerbt hat. Nein, ausgeschlagen ist ausgeschlagen, du hast keinen Anspruch mehr auf irgendein Erbe von deinem Opa.

Dann hat die Ehefrau deines Opa alleine geerbt. Wenn du nicht verwandt bist mit dieser Frau, dann erbst du jetzt von ihr auch nichts.

Das Haus ist weg, aber du kannst mit dem 2. Mann mal nachfragen, ob da noch Erinnerungsstücke von deinem Opa sind, die er nicht braucht und die du vielleicht bekommen kannst.

Weißt du denn, wer im Grundbuch steht? Deine Mutter ist die Tochter des Opas? Hat sie tatsächlich für dich ausgeschlagen? oder nur für sich?

Es ist leider auch niemand gezwungen, umgehend das Grundbuch zu berichtigen. Eigentümer des Hauses ist derjenige, der laut Erbschein(en) Erbe des Opas wurde.

Mit etwas Glück ist noch die komplette Nachlassakte des Opas vorhanden. Ich denke als Enkel könntest du hier Auskunft erhalten.

Da das Erbe ausgeschlagen wurde, hast du kein Anrecht darauf. Das Haus gehört demjenigen, der das Erbe damals angenommen hat. Bzw demjenigen, der das Haus danach gekauft hat.

Woher weißt du denn, dass sie nicht im Grundbuch steht?

Ansonsten hat deine Mutter das ERbe ausgeschlagen und dabei bleibt es auch.

" Habe ich die Möglichkeit das Grundstück bzw. Haus zu betreten oder gar zu bekommen"

Nein, da das Erbe während du minderjährig bist in deinem Namen ausgeschlagen worden ist. Das Erbe des Grundstücks ist wohl (ich nehme an) nachweislich an die Frau gegangen, mit der du keine Verbindung hast (egal ob sie eingetragen worden ist oder nicht). Entsprechend fällt es nur in die Erbmasse der Erbberechtigten - dazu gehörst du nicht mehr ;)