Mietrecht/Wohnrecht für neue Ehefrau unseres Vaters?

4 Antworten

können wir diese schreckliche Frau mit einer Frist aus dem Haus werfen?

Ja.

Kann sie vor Gericht nachträglich irgendwelche Ansprüche an das Haus stellen obwohl es notariell meiner Schwester und mir gehört?

Nein, sie wohnt dort lediglich und leitet die Befugnis hierzu aus dem Nießbrauch ihres Mannes ab. Ansprüche aus einer etwaigen Erbschaft nach ihrem Mann kann man so nicht beurteilen. Theoretisch (!) ist es denkbar, dass etwaige im damaligen Schenkungsvertrag vorbehaltene Rückübertragungsansprüche eures Vaters gegen euch an sie vererbt werden können. Dazu müsste man aber den Vertrag und etwaige Testamente kennen. Insgesamt eher unwahrscheinlich. Ebenso können theoretisch Ansprüche aus dem Nießbrauch-Eigentümerverhältnis vererbt werden. Aber nicht der Nießbrauch selbst.

Sollten wir jetzt noch zu lebt Zeiten einen Mietvertrag erstellen?

Mit der Frau? Nein, dann bekommt ihr sie nie mehr raus. Mit eurem Vater könnt ihr keinen erstellen, da er schon das Recht zur Nutzung aus dem Nießbrauch hat.

Wenn das Haus bereits vor der neuen Eheschließung auf euch übertragen wurde, seid ihr ja Eigentümer. daran ändert sich dann durch diese neue Ehe nichts.

Zu klären wäre, ob das eingetragene Wohnrecht nur für den Vater gilt, oder ob auch geregelt ist, was passiert, wenn er wieder heiratet. Das sollte aber durch eine einfache (kostengünstige) Frage beim damaligen Notar zu erfahren sein.

Wenn sie mit ihm verheiratet ist, kann sie das zu ihrem Vorteil nutzen.

verreisterNutzer  01.12.2021, 12:25

Nein! Sie erbt das Haus nicht!

Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du gemeinsam mit deiner Schwester im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

Dein Vater hat kein "Nießbrauchrecht". Das müßte vertraglich geregelt sein und das Nießbrauchrecht müßte ebenfalls im Grundbuch eingetragen sein. Ihr habt ihm das Haus zum Wohnen überlassen, mehr nicht.

Die Frau hat keinerlei Ansprüche an das Haus. Warum nicht? Weil sie das Haus gar nicht von eurem Vater erben kann, denn er ist nicht der Eigentümer. Das seid ihr!!!

Ja, ihr könnt sie nach dem Tode eures Vaters auffordern, das Haus an euch herauszugeben. Ihr solltet ihr aber eine angemessene Frist für den Auszug setzen. Berücksichtige, dass es schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden.