Inkassogebühren zahlen oder nicht?

5 Antworten

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Diese ganzen Telekommunikationsfirmen arbeiten weitgehend automatisch und sind oft äußerst schlampig mit Kundendaten (z.B. Adress- und Kontoänderungen) - und wenn es dann Probleme gibt, versuchen sie den Kunden alles aufzudrücken, mitsamt Zusatzkosten - wobei 80€ Zusatzkosten Wucher sind und selbst bei einer berechtigten Forderung und vorliegendem Verzug nicht bezahlt werden müssten.

Ich würde einmal per Einschreiben + Rückschein schreiben, dass ich alle Verpflichtungen erfüllt habe, dass die Geräte zurück gesendet wurden und mangels Abschlussrechnung kein Verzug vorlag. Dabei auch gleichzeitig eindeutig schreiben, dass ich keinerlei Mahn- oder Inkassokosten übernehme, am besten noch etwas empören und Kontaktaufnahme verbieten, bzw. ihnen den Rechtsweg anheim stellen.

Die versuchen es oft einfach auf gut Glück, den Leuten ungerechtfertigte Forderungen rein zu drücken, und werden wahrscheinlich auch noch weitere Drohschreiben schicken. Ohne Vollstreckungstitel können sie aber rein gar nichts machen; eine beweisbar widersprochene Forderung dürfen sie auch nicht bei Schufa & Co eintragen (sonst Unterlassungsanspruch und Schadensersatz!).

Wichtig:

  • Nicht mit dem Inkasso telefonieren oder zu verhandeln versuchen, über den reinen Widerspruch hinaus. Deren Briefe sind vorgefertigt und werden automatisch verschickt; in Callcentern sitzen nur Agents, die keinerlei Verhandlungsbefugnis haben und auch bei berechtigten Einwänden diese nur stur abschmettern und auf Zahlung bestehen.

  • Ständig steigende Kostenforderungen des Inkassos nach Widersprüchen, zur Einschüchterung, müssen natürlich nicht bezahlt werden.

  • Sollte tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, unbedingt fristgerecht widersprechen (angehängtes Formular, genau lesen!), den Widerspruch ans Gericht(!!!) schicken!

  • Falls sich Anwälte melden (meist bekannte Masseninkasso-Kanzleien, die sich kaum um den Sachverhalt kümmern), werden Gebühren für ein Inkassobüro grundsätzlich hinfällig (würden sie selbst dann, wenn wirklich Zahlungsverzug vorläge) - bei einer unberechtigten Forderung muss man aber natürlich auch keinen Anwalt bezahlen.

Die Telekommunikationsanbieter finanzieren mit solchen Praktiken und "dummen" Kunden, die sich damit ins Bockshorn jagen lassen, Billigangebote, gleichen echte Zahlungsausfälle aus und machen zusätzlichen Gewinn.

Abwarten. Entweder lassen sie es im Sande verlaufen oder beantragen einen Mahnbescheid.

Diesen kannst du dann bezahlen, ignorieren oder Widerspruch einlegen.

Bei Bezahlung ist die Sache erledigt.

Ignorierst du ihn, gilt die Forderung stillschweigend als anerkannt und sie können einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der Forderung beauftragen.

Bei Widerspruch landet die Angelegenheit vor Gericht und dieses entscheidet.

Sparschwein88 
Fragesteller
 28.11.2012, 05:14

Ich schreibe denen, dass ich die Forderung nicht anerkenne. Dass ich keine weiteren Schreiben haben möchte. Dass ich der Speicherung meiner Daten gemäß dem BDSG widerspreche und die Löschung beantrage. Dass die Forderung durch Zahlung an unitymedia nichtig ist und das Thema für mich "erledigt" ist.

Denn: Ich habe keine Lust auf Gerichtsverhandlungen, -vollzieher oder sonstigen Kram, genausowenig will ich die Inkassokosten tragen.

Sollten weitere Schreiben folgen, werde ich der Zahlungsaufforderung widersprechen. Die gehen doch nicht wg. 80 EUR vor Gericht?!

Elektriker2000  28.11.2012, 05:23
@Sparschwein88

Warum nicht ? Ein Mahnbescheid kostet nur 20 € und die Kosten des Rechtsstreits zahlt der Verlierer.

Das entscheidet aber nicht das Inkassounternehmen sondern deren Auftraggeber. Der wird abwägen, ob es sich lohnt. Bisher sind ihm ja schon ordentliche Kosten entstanden, das Inkassounternehmern wird ihm eine Rechnung schreiben.

rainerendres  28.11.2012, 07:29
@Elektriker2000

Mir ist bisher kein einziges erfolgreich durchgezogenes Gerichtsverfahren expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren ext IBs bekannt geworden

whiteTree  28.11.2012, 11:35
@Sparschwein88

Richtig so.

Sie würden dann wegen 80€ vor Gericht gehen, wenn die Forderung wenigstens halbwegs berechtigt wäre. Inkasso-Wuchergebühren aus einer grundsätzlich unberechtigten Forderung sind das natürlich nicht.

Der Gerichtsvollzieher kommt frühestens, wenn du verurteilt wirst oder einen rechtsgültigen Vollstreckungsbescheid am Hals hast - was bei angemessener Verteidigung sehr unwahrscheinlich sein dürfte.

Wahrscheinlich kommen noch ein oder mehrere Drohschreiben, vielleicht auch von Masseninkasso-Anwälten, die man getrost ignorieren kann oder denen man einmal vollumfänglich widerspricht und seine Absicht zur Nichtzahlung bekräftigt.

Mit geringer Wahrscheinlichkeit kommt noch ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem man unbedingt fristgemäß gegenüber dem Gericht(!!!) widersprechen muss, sonst wird er zum rechtsgültigen Vollstreckungsbescheid, auch bei unberechtigter Forderung.

Sollten sie tatsächlich klagen (unwahrscheinlich), unbedingt Anwalt nehmen, ggf. Beratungs-/Prozesskostenhilfe, nicht aussitzen (wer sich nicht verteidigt, wird verurteilt!).

whiteTree  28.11.2012, 12:00
@Elektriker2000

Wäre toll, wenn die Telekommunikationsunternehmen solche Inkasso-Fantasiegebühren wirklich zahlen müssten, wenn sie sie ohne berechtigten Grund beauftragen und daher das Geld nicht vom Kunden kriegen!

Eigentlich, laut Theorie, sind Inkassogebühren ja gar nicht vom (tatsächlichen) Schuldner ans Inkasso zu zahlen, sondern an den Gläubiger, dem das Inkassounternehmen für seine Tätigkeit eine Rechnung stellt und der sich das Geld vom Schuldner wieder holt.

D.H. der Gläubiger darf wirklich ein Inkassounternehmen beauftragen, das ihm selbst dafür Wucher- und Fantasiegebühren in Rechnung stellt. Da er aber nach §254 BGB zur Schadensminderung verpflichtet ist, muss ihm der Schuldner das nicht ersetzen, sondern höchstens (und nur, wenn das Inkasso als zweckmäßig anzusehen war, was oft nicht der Fall ist), die Kosten für die nahe liegende Forderungsdurchsetzung mittels Rechtsanwalt. Auf dem Rest müsste er eigentlich sitzen bleiben.

Sparschwein88 
Fragesteller
 19.07.2013, 11:28
@whiteTree

Hab auf §254 BGB verwiesen. Seitdem keine Antwort! Also Sache erledigt! =)

whiteTree  28.11.2012, 12:12

Kleine Korrektur: Bei Widerspruch gegen den MB kommt es nicht automatisch zum Prozess, sondern die Gegenseite muss erst ausdrücklich Klage erheben.

Anders sieht es beim Vollstreckungsbescheid (nach unwidersprochenem Mahnbescheid) aus, wenn dagegen innerhalb 2 Wochen Einspruch erhoben wird, kommt es zum Prozess - wobei dann der Beklagte meist einen erheblichen Teil der Prozesskosten aufgedrückt kriegt (selbst, wenn sonst zu seinen Gunsten geurteilt wird), weil er ja schon dem MB hätte widersprechen und so einen Prozess verhindern können.

Nach 2 Wochen ist der Vollstreckungsbescheid nahezu unanfechtbar rechtsgültig, auch bei eigentlich unberechtigter Forderung.

Nein , das ist unwahrscheinlich ! Man komuniziert eigentlich nie mit einem Inkassounternehmen ! Forderungen dieser Art sind noch nie rechtskräftig eingeklagt worden! Da kommt meist nur noch ein böser Brief ! Lg

Sparschwein88 
Fragesteller
 28.11.2012, 04:23

Na, ich hoffe doch, dass solch eine Forderung nicht eingeklagt wird! Zahlungsunfähigkeit oder ähnliches war ja nicht, ich wusste ja nur nicht für was ich ne Summe X zahlen soll...

Wenn ein Inkassounternehmen mich anschreibt, muss ich doch antworten, um den Sachverhalt zu klären, oder nicht?

Alexuwe  28.11.2012, 04:28
@Sparschwein88

Erstmal ; grundlage zum bezahlen von forderungen ist eine sachlich und rechnerisch richtige Rechnung ! Ohne diese keine Pflicht zum bezahlen. Mit einem Inkasso muss man nicht reden! Gar nicht ! Es gibt nur eine Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner . Ob du Zahlungsfähig bist oder eher nicht ist dabei eigentlich egal . Auch Ratenzahlungen sollte man, nur der Sache nach auch mit dem Gläubiger absprechen !

rainerendres  28.11.2012, 07:34
@Sparschwein88

@sparschwein

Cool bleiben bitte :-)

Ein Inkassobüro ist doch nur ein Finanzdienstleister ...nicht mal auf einer Stufe mit einem RA stehend

whiteTree  28.11.2012, 11:23
@Sparschwein88

Ein Inkassobüro ist keine Behörde, sondern nur ein privatwirtschaftlicher Drohschreiber! Man muss -fast- gar nichts. Auch deren Gebührenforderungen sind willkürlich und haben keine konkrete Rechtsgrundlage; wenn überhaupt (oft gar nicht), erkennen Gerichte nur Inkassogebühren in Höhe entsprechender Anwaltsgebühren an (die deutlich niedriger sind als 80€).

Klärung ist mit denen meist nicht möglich, die werden jeden Einwand abschmettern und auf Zahlung bestehen - auch wenn die Hauptforderung noch so unberechtigt ist und die Gebühren noch so willkürlich überhöht.

Allerdings sollte man ihnen einmal beweisbar widersprechen und dabei eindeutig seine Nichtzahlung ankündigen (bei unberechtigten Forderungen komplett, sonst vom unberechtigten Teil, z.B. Wuchergebühren). Grund: Laut §28a Bundesdatenschutzgesetz dürfen Inkassos unwidersprochene Forderungen nach einigen Wochen und Mahnungen (Details siehe Gesetz!) theoretisch bei Schufa & Co eintragen lassen - mit Widerspruch unterbindet man das von vorneherein bzw. sorgt dafür, dass man bei einem Eintrag mit Erfolg dagegen klagen und Schadenersatz u.a. wegen Kreditschädigung fordern kann.

wenn du Nachweisen kannst, dass du seit Monaten eine Detailierte Rechnung haben willst bevor du bezahlst müssen sie dir diese Geben tuen sie es nicht pech (ist ja wohl auch nicht so schwer). Ist das gleiche Prinzip welches ich hatte... Mein Vermieter wollte von mir eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 430 Euro und jetzt kommts...ich wohne alleine das ist 130 Euro höher als meine Warmmiete. Naja ich hab gesagt ich will einsicht in die Bücher und wenn die Stimmen bring ich Ihnen das Geld sogar vorbei. Hab keine Bucheinsicht bekommen und vor Gericht auch gewonnen da die Meinte mich anzuzeigen. Man hat immer das Recht darauf zu wissen weswegen wollen die genau Geld von mir. So auch du. Die zeigen nur Smart TV 25 Euro Ende. Ist kein Nachweis. Also mal mit dem Anwalt vill. nomma reden aber der wird dir das gleiche sagen.

Sparschwein88 
Fragesteller
 28.11.2012, 04:31

Gut, wenn die nicht antworten, dann halt Pech. Andere Sache: Schadensminderungspflicht o.ä. besagt doch, dass unitymedia den schadenmindernden Weg hätte gehen sollen. Außerdem will das Inkassounternehmen ja Gebühren für eine Forderung haben, die nicht mehr besteht, da Kundenkonto ausgeglichen. Anwalt kann ich mir wohl schlecht leisten...

Emptyliving  28.11.2012, 04:46
@Sparschwein88

Abgesehen davon muss Unitymedia erstmal Mahnungen schicken bevor sie überhaupt ein Inkassobüro einschalten in den steht, dass ein Inkassobüro bei nichtzahlung eingeschaltet wird. Völliges Fehlverhalten von Unitymedia. Aber ist genauso als würdest du mir Geld schulden aber ich dir nur sage wie viel und nicht warum. Du müsstest nicht zahlen bis ich es dir sage.

Elektriker2000  28.11.2012, 04:56
@Emptyliving

Das Mahnwesen wurde reformiert. Gläubiger können Mahnungen versenden, müssen es aber nicht. Ab dem 1. Tag des Zahlungsrückstandes kann direkt Klage erhoben werden.

Macht zwar kaum jemand, aber die Mär, dass eine Mahnung verschickt werden muss, ist falsch.

Sparschwein88 
Fragesteller
 28.11.2012, 05:03
@Elektriker2000

Aber nur weil du Kunde bei XY bist, können die ja nicht einfach ne Rechnung schicken á la Betrag xy ist offen und das ist unsere Kontoverbindung.

Und wenn ich nach einer Auskunft frage, wie die Rechnung zustande kommt, dann möchte ich auch eine Antwort?!

Da die Forderung ohnehin beglichen ist, sind nur die Inkassogebühren offen. unitymedia hat diese beauftragt, ich war nicht Auftraggeber der Inkassofirma. Also muss ich das auch nicht zahlen. Es ist schließlich nicht meine Schuld, dass erst, wenn das Inkassounternehmen nachhakt, dass der Kunde eine det. Re. möchte, diese erst dann rausgerückt wird.

whiteTree  28.11.2012, 11:44
@Elektriker2000

Gilt (bei Verbrauchern) nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, nicht automatisch (§286 BGB Abs.3).

Bei direkter Klage wird der Gläubiger aber zumindest einen Teil der Gerichtskosten aufgedrückt kriegen; er muss es zumindest vorher mit dem gerichtlichen Mahnbescheid versuchen (außer, der angebliche Schuldner hat eindeutig widersprochen).

Wenn es Telekommunikationsunternehmen darum geht, eigene Fehler den Kunden anzulasten und ihnen dafür auch noch Wucherkosten aufzudrücken, spielen Recht und Gesetz ohnehin kaum eine Rolle, dann sollen sie nur mit Willkür und rechtlich nicht haltbaren Drohungen eingeschüchtert und ausgenommen werden!

whiteTree  28.11.2012, 11:52
@Sparschwein88

Die Inkassogebühren sind gar nicht offen, weil die Beauftragung eines Inkassos ohne Verzug deren selbst zu zahlendes Privatvergnügen ist.

Angesichts der Schadensminderungspflicht nach §254 BGB könnten sie, selbst wenn Verzug vorläge, nicht mehr erfolgreich einklagen als Verzugszins (wenige Cent/Euro), Porto+Papier für Mahnbriefe (max. 3-5€ pro Brief) und mit Glück (nach vielen Urteilen gar nichts für Inkassos) Gebühren in Höhe entsprechender Anwaltskosten, die aber normal weniger als die Hälfte von 80€ betragen.

Diese 80€ sind wahrscheinlich zum Großteil Fantasiegebühren ohne jede gesetzliche Zahlungspflicht, selbst, wenn jemand in Verzug wäre. Sie DÜRFEN die in der Hoffnung auf ein dummes Opfer fordern - als Schuldner bezahlen muss man sie aber nicht!

Ich komme aus der Inkasso Branche

Die vorgerichtlichen Gebühren des ext Massen - Inkassobüros sind selbst im Verzugsfall nicht durchsetzungsfähig und werden deshalb auch nicht eingeklagt .

http://sudabeh.blog.de/tags/rechtsprechung-inkassogeb%C3%BChren/

Abgesehen von den üblichen 2 bis 3 Mahnbriefen wird also nichts passieren

Abgesehen davon hast Du Dich absolut vorbildlich verhalten

Hat sich der Inkassoladen bereits wg diverser Gebühren Wünsche gemeldet ?