Muss ich Inkasso zahlen oder ist das hier ein Fehler von Unitymedia?

3 Antworten

Blödsinn, was die Frau an Telefon erzählt. Du befandest dich de facto nicht in Verzug, also kann auch keinerlei Schadenersatz verlangt werden.

Ich würde an deiner Stelle entweder die Fritz Box sofort zurück schicken oder die eben bezahlen.

Dem Mahnbescheid widersprechen!

Ich würde auf alle Fälle dazu raten, entweder einen Anwalt einzuschalten, zumindest bei der nächsten Verbraucherzentrale Rat einzuholen.

Normalerweise kann, ja muss man einen gerichtlichen Mahnbescheid anfechten, wenn er zu Unrecht erfolgte, weil er sonst rechtsgültig ist. Fristen sind dabei unbedingt zu beachten!!! Wenn unitymedia ein Fehler nachzuweisen ist, haften sie auch für die Einschaltung des Inkassobüros.

Aber Ferndiagnosen sind zu unsicher, daher nochmals mein Rat: ab zum Anwalt oder wenigstens zur Verbraucherzentrale. Viel Erfolg!

MfG

Arnold

Wie sieht Ihr die Rechtslage in diesem Fall?

Du musst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf den Mahnbescheid reagieren, entweder durch

  • Begleichen der Forderung
  • Teilwiderspruch und Begleichen des untrittigen Teils
  • Komplettwiderspruch.

Ansonsten folgt nach 14 Tagen höchstwahrscheinlich der Vollstreckungsbescheid. Dieser würde nach weiteren 14 Tagen rechtskräftig und vollstreckbar (Kontopfändung, Besuch vom Gerichtsvollzieher etc.).

Solltest du widersprechen wollen, geschieht dies durch Ankreuzen. Den Antwortbogen per Einwurfeinschreiben ans Amtsgericht zurück.


Also, aus den AGB bzw. deinem Vertrag mit dem Anbieter geht hervor, wem die Frirtzbox gehört und in welchem Zeitrahmen sie zurück zu schicken ist. Standardgerät bei Unitymedia ist die 6360 Cable, die kostet neu etwa 240,- €, was den Preis erklärt.

Die monatlichen Fix-Kosten sind wahrscheinlich kalenderteschnisch eindeutig bestimmt. Wenn dies so ist, ist eine Mahnung nicht notwendig um den Verzug auszulösen. Musst du nachprüfen.

mepeisen  28.06.2015, 09:03

Alternative: Dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen (Kreuzchen bei "Ich widerspreche insgesamt" und zurück zum Gericht per Einschreiben) und sofort die Fritz-Box per Paket an Unitymedia schicken.

Dass die behaupten, deine Adresse nicht gehabt zu haben, ist doch albern. Wenn sie dich vorzeitig aus dem Vertrag rauslassen wegen Umzugs, haben sie auch die Unterlagen zum Umzug.

Ansonsten: Ohne Mahnung kein Verzug und ohne Verzug keinerlei Anspruch auf Verzugskosten (Inkassogebühren, Mahngebühren, Gerichtskosten usw.)