Inkasso, Hauptforderung bereits bezahlt - was nun?
Hallo zusammen,
neulich landete bei mir in der Post ein Brief der infosc*re Inkasso. Ich hab es versäumt eine Rechnung in Höhe von 59,95€ zu bezahlen, die mir tatsächlich aufgrund eines Umzuges unterging. Seltsamerweise hab ich nie eine schriftliche Mahnung bekommen, trotz Nachsendeantrags bei der Post. Nach einem Anruf beim Onlineshop am 27.12.2012 konnte ich die Forderung zuordnen und hab natürlich sofort überwiesen (direkt an Onlineshop). Ich muss sagen, dass ich immer meine Rechnungen zahle und auch nichts bestelle, was ich mir nicht leisten kann. Gestern bekam ich eine letzte Inkassomahnung, ich soll doch bitte 138 € an Infoscore Inkasso zahlen,sonst geht die Sache weiter zum Anwalt. Es wird auch mit Gerichtsvollzieher gedroht, Lohn- und Rentenpfändung und was nicht alle...
Wie soll ich jetzt reagieren? Soll ich denen ein Fax schicken mit Zahlungsbestätigung an Onlineshop oder lieber gar nichts machen?
MfG
3 Antworten
Kannst du tun, wird die aber nicht interessieren.
Du wirst weiterhin Mahnungen kriegen bezüglich der Gebühren, aber so lange kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, musst du auch nich zwingend irgendwas tun.
Also werden sie wahrscheinlich darauf pochen, dass ich ihre Gebühren bezahle? Hsuptforderung ist beglichen. Ich hab noch zusätzlich 5 € Mahnkosten draufgepackt, denn bösartige Nichtzahlerin bin ich nicht. Ich hab nochmal mit Onlineshop telefoniert, sie haben meine Zahlung erhalten, alles gut und die Sache mit dem Inkasso soll ich selbst klären, sie wollen damit nichts zu tun haben. Ich hab sowas noch nie erlebt :(
Ruf Infoscore an und sage denen, dass Du die Forderung bereits am......... beglichen hast. Man die sind heutzutage aber verdammt schnell was die Abgabe an Inkassounternehmen angeht..........
Ob man bei Infoscore anruft oder in China sein Sack Reis umfällt...
Kennt jemand diese Firma? Geben sie sich damit zufrieden wenn ich deren Forderung (abzgl. Hauptforderung+Mahnkosten die ich bereits an Onlineshop überwiesen hab) einfach zurückweise?Die wollen 71,80 Euro Gebühren, Kontoführung und Ermittlungskosten von mir. Ich hab nämlich null Lust auf gerichtliche Auseinandersetzung...