was passiert wenn man die rechnung vom anwalt nicht zahlt?

6 Antworten

Der macht das Inkasso selbst.

Mahnbescheid, dann bei Bedarf Klage.

marceltalberg 
Fragesteller
 22.04.2022, 18:06

was bewirkt diese klage?

RobertLiebling  22.04.2022, 18:54
@marceltalberg

Der Kläger bekommt ein Urteil, aus dem er mindestens 30 Jahre lang vollstrecken lassen kann.

Zudem schuldest du mittlerweile auch eine deutlich höhere Summe, weil die Kosten des Verfahrens noch oben drauf kommen.

marceltalberg 
Fragesteller
 23.04.2022, 15:34
@RobertLiebling

wenn ich privatinsolvenz mache würden diese schulden auch zum insolvenzverwalter gehen?

RobertLiebling  23.04.2022, 16:00
@marceltalberg

Wenn du wegen dieser Rechnung in Verbraucherinsolvenz gehen willst, liegt der Verdacht nahe, dass du nie zahlungsfähig und -willig warst. Das nennt sich dann "Eingehungsbetrug".

Solltest du deswegen verurteilt werden, wären diese Verbindlichkeiten von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dann nützt dir auch die Verbraucherinsolvenz nicht.

Du kannst davon ausgehen, dass der Anwalt seine Forderungen durchzusetzen weiß, das ist schließlich sein Fachgebiet.

Ich bezweifle, dass er extra ein Inkasso-Unternehmen bemühen wird, eher wird dann irgendwann der Gerichtsvollzieher direkt bei dir auf der Matte stehen, wenn der gerichtliche Mahnbescheid nicht beglichen wird.

marceltalberg 
Fragesteller
 22.04.2022, 18:19

und was macht der gerichtsvollzieher dann?

Gummipunkt  22.04.2022, 18:25
@marceltalberg

Wenn du dann immer noch nicht bereit bist zu zahlen, dann guckt er, ob du irgendwelche Dinge zuhause hast, die sich finanziell verwerten (versteigern) lassen, und wenn ja, dann nimmt er sie dir weg.

Ein Anwalt kann selbst Inkassoaufgaben wahrnehmen, der macht das selbst und braucht kein Inkassobüro.

Eine Inkassogebühr verlangt der trotzdem. Darf er auch, wenn er für sich selbst tätig ist.

Der Anwalt wird dann irgendwann ähnlich verfahren , wie ein Inkassodienst mit entsprechender Rechnungsstellung , wenn Du nicht zahlst .

- persönliche Kontaktierung / eigene Mahnschreiben mit Androhung weiterer Schritte

- Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens mit "Titulierung" der aktuellen Hauptschuld unter entsprechender Gebührenstellung .

- Beauftragung eines amtlichen Gerichtsvollziehers zur Zwangsvollstreckung der Säumniszahlungen incl. auch dieser Gebühren und möglicher Antrag auf Eintragung bei Schufa & Co. .

Seine eigene "Arbeit" wird der RA dabei nach der Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Rechnung stellen für seine Forderungsdurchsetzung gegen Dich . Die Grundgebühr staffelt sich dabei nach der Höhe der Grundschuld × Aufwandsfaktor von grob etwa 0,5 bis 1,3 der Wertgebühr .

Bei einem Streitwert zwischen > 1000 bis max. 1500 Euro ergibt sich bei Faktor 1,0 bereits eine "Wertgebühr" von (derzeit) 127 Euro . Dazu kommen dann noch nachweisliche Eigenauslagen des Anwalts und die jeweiligen gerichtlichen / amtlichen Gebühren für die Beantragung eines gerichtlichen MV und ggf. den Gerichtsvollzieher + Säumnis - Zinsen . ( je nach dem , wie weit Du es dahingehend kommen läßt )

https://www.juraforum.de/ratgeber/gebuehrenrecht-der-rechtsanwaelte/rvg-rechtsanwaltsgebuehren-tabelle-ab-01082013

Dann kommt irgendwann ein Brief vom Inkasso, ja.