was passiert wenn man die rechnung vom anwalt nicht zahlt?
hi
mein anwalt hat zwei akteneinsichten für mich gefordert und mir es erst danach in rechnung gestellt. das sind jetzt ca 1200€ die ich 50€ raten zahle. frage mich nur was passiert wenn ich diese nicht mehr zahle. kommt dann auch irgendwann ein brief vom inkasso oder macht der anwalt das anderst? und wenn er es anderst macht. wie macht er es dann und was passiert?
danke
6 Antworten
Der macht das Inkasso selbst.
Mahnbescheid, dann bei Bedarf Klage.
Der Kläger bekommt ein Urteil, aus dem er mindestens 30 Jahre lang vollstrecken lassen kann.
Zudem schuldest du mittlerweile auch eine deutlich höhere Summe, weil die Kosten des Verfahrens noch oben drauf kommen.
wenn ich privatinsolvenz mache würden diese schulden auch zum insolvenzverwalter gehen?
Wenn du wegen dieser Rechnung in Verbraucherinsolvenz gehen willst, liegt der Verdacht nahe, dass du nie zahlungsfähig und -willig warst. Das nennt sich dann "Eingehungsbetrug".
Solltest du deswegen verurteilt werden, wären diese Verbindlichkeiten von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dann nützt dir auch die Verbraucherinsolvenz nicht.
Du kannst davon ausgehen, dass der Anwalt seine Forderungen durchzusetzen weiß, das ist schließlich sein Fachgebiet.
Ich bezweifle, dass er extra ein Inkasso-Unternehmen bemühen wird, eher wird dann irgendwann der Gerichtsvollzieher direkt bei dir auf der Matte stehen, wenn der gerichtliche Mahnbescheid nicht beglichen wird.
und was macht der gerichtsvollzieher dann?
Wenn du dann immer noch nicht bereit bist zu zahlen, dann guckt er, ob du irgendwelche Dinge zuhause hast, die sich finanziell verwerten (versteigern) lassen, und wenn ja, dann nimmt er sie dir weg.
Ein Anwalt kann selbst Inkassoaufgaben wahrnehmen, der macht das selbst und braucht kein Inkassobüro.
Eine Inkassogebühr verlangt der trotzdem. Darf er auch, wenn er für sich selbst tätig ist.
Der Anwalt wird dann irgendwann ähnlich verfahren , wie ein Inkassodienst mit entsprechender Rechnungsstellung , wenn Du nicht zahlst .
- persönliche Kontaktierung / eigene Mahnschreiben mit Androhung weiterer Schritte
- Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens mit "Titulierung" der aktuellen Hauptschuld unter entsprechender Gebührenstellung .
- Beauftragung eines amtlichen Gerichtsvollziehers zur Zwangsvollstreckung der Säumniszahlungen incl. auch dieser Gebühren und möglicher Antrag auf Eintragung bei Schufa & Co. .
Seine eigene "Arbeit" wird der RA dabei nach der Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Rechnung stellen für seine Forderungsdurchsetzung gegen Dich . Die Grundgebühr staffelt sich dabei nach der Höhe der Grundschuld × Aufwandsfaktor von grob etwa 0,5 bis 1,3 der Wertgebühr .
Bei einem Streitwert zwischen > 1000 bis max. 1500 Euro ergibt sich bei Faktor 1,0 bereits eine "Wertgebühr" von (derzeit) 127 Euro . Dazu kommen dann noch nachweisliche Eigenauslagen des Anwalts und die jeweiligen gerichtlichen / amtlichen Gebühren für die Beantragung eines gerichtlichen MV und ggf. den Gerichtsvollzieher + Säumnis - Zinsen . ( je nach dem , wie weit Du es dahingehend kommen läßt )
Dann kommt irgendwann ein Brief vom Inkasso, ja.
was bewirkt diese klage?