Inkasso Unternehmen Titel Aktenzeichen?

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Moin, wenn das n richtiger Titel wäre, würden die einfach Konten dicht machen, o. n Gerichtsvollzieher schicken.-Es gibt unter gewissen voraussetzungen die Möglichkeit des Forderungsüberganges nach § 412 BGB.-Das geht aber nach § 410 BGB nicht ohne Abtrtungsurkunde.-Wenn die nicht vorliegt NICHT an den Inkasso-Parasiten zahlen.-Die Abtretungserklärung sollte man sich IMMER im Original bzw. beglaubigt vorlegen lassen.-Wenn die Forderung des ursprünglichen Gläubigers zu Recht besteht, weist man den Parasiten mangels Vollmacht zurück u. zahlt an den richtigen Gläubiger.-Wie gesagt NUR an den richtigen gläubiger zahlen.-Bzw. NICHT ohne beglaubigte Vollmacht o. Abtretungsurkunde.-Sonst könnte ja jeder penner v. Bahnhof kommen und behaupten " Ich soll die Forderung v. XY eintreiben".-Weil es datenschutz in Deutschlans faktisch nicht gibt, kann quasi JEDER Daten kaufen u. Forderungen verschicken.-Es kann auch passieren, dass die Daten mehreren Inkassoneppern zur Verfügung gestellt wurden.-Welcher hat den wirklich den Auftrag bzw. die Abtretung?- Wenn man an den falsche zahlt, löhnt man 2x .-Auch Verhandlungen über vergleiche o. Raten NUR mit dem richtigen Gläubiger Führen.-

es gibt unseriöse Firmen, die illegal Adressen von Schuldner besorgt haben und diese anschreiben. Vorsicht!! Gib mal den Absender Deine Briefes bei google ein, dann bist Du schlauer. Finger von solchen Typen!! Weder anrufen noch schreiben, wird alles gegen Dich benutzt!!!

Grundsätzlich muss auch ein Inkasso-Unternehmen nachweisen, dass es im Auftrag einer Firma tätig wird. Ein Inkasso kann aber auch Inhaber einer Schuld sein, das würden die aber mit Sicherheit sofort nachweisen. Grundsätzlich reicht es nicht aus, nur etwas zu behaupten. Wenn also irgendetwas aussteht, dann ignorier zunächst ruhig das Inkasso-Schreiben und wende dich an den Gläubiger ohne die Inkasso-Firma zu erwähnen.

Übrigens, sollte es hart auf hart kommen, seid ihr nur zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen verpflichtet. Also, immer schön gelassen bleiben und erst mal nichts anerkennen oder bezahlen.

Er muss erst mal erfragen,wer der Auftraggeber des Inkassobüros ist. Oder wiss er,woher die Schulden kommen?

Meinereiner67  25.02.2010, 17:11

das muss man nicht erfragen.- Inkasso-Parasiten müssen sich legitimieren.-Erfragen muss man das nicht.-Keine beglaugigte Vollmacht o. Abtretung, dann auch kein gültiger Auftrag.-

aufpassen bei inkassounternehmen. viele sind nicht akreditiert und wollen nur schnelles geld verdienen, was sie nicht dürfen. leider fallen immer mehr naive darauf rein.....

anrufen würde ich auch nicht, denn am tel sagen sie eins und nacher machen sie etwas anderes.

vehement widerspruch einlegen und denn mit rückantwort abschicken. wenn dann reagiert man nur auf gerichtschreiben von der mahnabteilung.da hat man dann zu 90% glück weil viele schreiben nur fakes sind.

mir kam auch mal ein schreiben ich sollte für eine angeblich unbezahlte rechnung von 1,99 euro von der telekom 200 euro bezahlen und ich habe dem büro gedroht ich werde zur polizei gehen, seither ist ruhe. die sache war vor 3 jahren...