Falscher Verwendungszweck jetzt Inkasso?

11 Antworten

Grundsätzlich nie mit einem Inkassobüro telefonieren. Hier gilt, alles schriftlich zu erledigen.

Das Inkasso wird immer auf die Zahlung bestehen, weil sie Geld verdienen möchten.

Teile dem Inkasso schriftlich per Einschreiben mit, das du die Forderung der Gebühren vollumfänglich zurückweist.

Man hätte dir von Klarna zumindest eine Mahnung zusenden müssen. Hier dürfte die Schadensminderungspflicht greifen.

Insoweit würde ich die Forderung des Inkassounternehmens als unbegründet ansehen und die Gebühren nicht zahlen.


schriftlich per Mail oder postalisch per einschreiben?

@mizupizu

Ich bevorzuge immer Einschreiben, weil man spätestens wenn es zu einem gerichtlichen Prozess kommt, den Zugang von Schreiben nachweisen muss.

Inkassounternehmen behaupten gerne mal Schreiben nicht bekommen zu haben.

@mizupizu

Einschreiben kannst dir sparen

@rbeier

Danke, dann werde ich das gleich mal vorbereiten. echt nervig :)

@peterobm

Sparen würde ich mir das mit dem Einschreiben nicht!

Wenn man wenig Ahnung von der Sache hat, sollte man nicht unüberlegt irgendwelche Dinge schreiben, die am Ende den Leser teuer zu stehen kommen könnten.

@peterobm

Was für ein Quatsch...

@mizupizu

Einschreiben wäre hier überflüssig, da in so einem Fall erstmal Klarna seinen Anspruch nachweisen muss und dann du nachweisen musst, dass Du bezahlt hast. Spar Dir die 2,15 € für's Einwurf-Einschreiben, oder hast Du vom Inkassounternehmen ein Einschreiben bekommen?

@rbeier

Der Vorredner hat mit seinem Kommentar recht. Denn in einem gerichtlichen Verfahren, müsste der Kläger erstmal seinen Anspruch begründen und dann der Beklagte begründen warum er das anders sieht. 

Solange der Anspruch des Klägers unwirksam ist, weil nichtig ist, solange besteht auch keine Pflicht irgendetwas außergerichtlich zu unternehmen.

Da du eindeutig zahlungswillig bist und warst, würde ich die Forderung des Inkassos nicht zahlen. Wird aber schwer, da allein rauszukommen. Ich hoffe, du bist rechtsschutzversichert, würde mich damit an einen Anwalt wenden.

wozu Anwalt; willst du den Zahlen ^^

@peterobm

Du hast offenbar weder die Frage kapiert, noch meine Antwort....also halt dich bitte raus, danke :-)

@Orothred23

Die Sachlage ist relativ klar. Bei Annahmeverweigerung des Gläubigers sind sämtliche Folgekosten nicht das Problem des Schuldners. Fehler passieren, das Geld war aber über den Namen des Zahlenden durchaus zuzuordnen.

Ein Anwalt braucht man doch erst, wenn das vor Gericht geht. Was extrem unwahrscheinlich ist, denn natürlich wissen Klarna und das Inkasso, wie wenig Chancen sie haben.

Selbst im Falle des Verzugs ist die Forderung des Inkasso nicht durchsetzbar. Daher kannst du das einmalig mit Verweis auf die Zahlung zurückweisen.

Bitte in Zukunft auf solche Telefonate verzichten

Die Forderungen von Inkassounternehmen sind sehr oft unberechtigt.

Im Grunde reicht es, wenn du den geschuldeten Betrag an den Händler überweist. Es kommt aber auch drauf an, wie du da über das Inkassounternehmen informiert wurdest und was da genau und wie verlangt wird.

Im Zweifel mal einen Anwalt drüberschauen lassen.

Hier mal was zum Nachlesen: http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

das Inkassounternehmen möchte nun 54,30 EUR für die Bearbeitung haben.

Und ich hätte gerne 2 weibliche Palmwedler für mein Büro, die unentgeltlich arbeiten und leicht bekleidet sind.


Ich habe beim Inkassounternehmen angerufen und den Sachverhalt erklärt, sie bestehen dennoch auf die Bezahlung.

Hast du

  1. zu viel Zeit
  2. Langeweile
  3. keine Freunde

oder warum telefonierst du mit geschulten Inkasso-Callcenter-Mitarbeitern?


Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist?

Rechtens ja, durchsetzbar, ehr nicht.

1,0 Gebühr für ein Bausteinbriefchen und Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Masseninkasso-Problematik erwähne ich gar nicht erst.

Anmerkung: Die Zinsen sind noch nachzuzahlen an Klarna, ich gehe hier durchaus von Verzug aus.

Ich nicht, da ja die Zahlung da war und somit kein Zinsverlust entstanden ist, auch wenn es ein Zuordnungsproblem gab (welches sicher manuell hätte gelöst werden können).