Schulden aus Handyvertrag. Keine Vertragsunterlagen vorhanden, Vollstreckungsbescheid

4 Antworten

Also besteht doch ein Schufa-Eintrag über 970,35 Euro, die ja dann wohl berechtigt sind. Den Betrag würde ich an Mobilcom zahlen und nicht an das Inkasso-Büro. Es gibt da ein Gesetz, wonach Verzugszinsen -Forderungen verfallen, wenn Du 4 Jahre keine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung erhalten hast. Ermitle da mal weiter, es kann sein, daß sich der Zeitraum für die Verjährung auch verändert hat. Die Hauptschuld ist aber nicht verjährt.

Wer sagt das die berechtigt sind. Ich habe darum gebeten mir die Vertragsunterlagen zu zuschicken und die sind ja nicht vorhanden. Nichts was ich je unterschrieben haben soll ist da. Ich kann mich nicht erinnern je einen Vertrag mit Mobilcom abgeschlossen zu haben.

@Yvi2402

Die Vertragsunterlagen spielen keine Rolle mehr

Entscheidend ist ob rechtmäsig tituliert ist oder nicht

Ist nicht tituliert dann ist verjährt

@Yvi2402

Ja sicher, so kannst Du natürlich argumentieren, aber was nutzt es Dir, wenn er Schufa-Eintrag dadurch nicht gelöscht wird? Dieer Eintrag wird Dich weiherin in einigen Tranaktionen behindern. Außerdem hast Du schon einige Fehler gemacht, in dem Du Dich bei Mobilcom gemeldet hast. Ich hätte auch den Brief von der Inkasso-Firma nicht geöffnet, sondern mit "Empfänger unbekannt" in den nächsten Briefkasten geworfen.

@Reanne

Ich hätte auch den Brief von der Inkasso-Firma nicht geöffnet, sondern mit "Empfänger unbekannt" in den nächsten Briefkasten geworfen.

Reichlich dummer Ratschlag, wenn es einen Titel gibt oder einen Schufa-Eintrag.

Wenn es keinen rechtmäßigen Titel gibt, kommt man da durchaus raus, wenn auch ggf. nur mit Hilfe einer Klage. Aber die werden den dann wenigstens bezahlen müssen.

Wenn es einen Titel gibt und der auch OK ist, tja, dann wird man zumindest zahlen müssen, sowie auch die notwendigen Zwangsmaßnahmen.

Es gibt da ein Gesetz, wonach Verzugszinsen -Forderungen verfallen, wenn Du 4 Jahre keine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung erhalten hast

Die Regelverjährung sind 3 Jahre, keine 4 Jahre. Und Briefchen schicken ändert daran exakt 0.

@mepeisen

Woran erkenne ich ob der Titel OK ist?

@Yvi2402

Du hast keinen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben, daher ist er gültig.

@Reanne

...sofern er wirksam zugestellt wurde.

Als erstes prüfst du folgende Sachfragen:

  1. Ist dir der VB wirklich zugestellt worden? Oben steht ja ein Datum und eine Adresse. Zusammen mit einer Einwohnermeldeauskunft gleichst du ab, ob du zu dem Zeitpunkt dort gewohnt hattest. Falls nicht, gehst du zu einem Anwalt und lässt ihn mittels Vollstreckungsabwehrklage und Verjährung die Schuld abwehren.

  2. Falls du damals dort gewohnt hattest, lässt du dir vom AG bzw. Gerichtsvollzieher von damals bestätigen, welche Schulden du abbezahlt hast und schaust ob die Sache dabei war. Falls es abbezahlt ist (lass es dir schriftlich bestätigen), würde ich denen schreiben "Hallo. Ich habe vom GV eine schriftliche Bestätigung, dass die Sache abbezahlt ist. Sie werden mir unverzüglich den entwerteten Titel im original aushändigen und den Schufa-Eintrag löschen, andernfalls werde ich mir Schritte vorbehalten (Klage mittels Anwalt und Strafanzeige)."

  3. Falls es wirklich noch offen ist, würde ich folgendes hinschreiben (höflicher): "Hallo. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir eine Forderungsaufstellung zu. Sie möchten bitte sämtlich verjährten Gebühren und Zinsen streichen. Zudem möchten Sie mir eine Vollmacht im Original vorlegen." Du wirst dann ggf. ums Bezahlen nicht herum kommen. Mit der Forderungsaufstellung ggf. nochmal melden. Das sind am Ende gewiss keine 1600€. Die schwindeln gerne.

Okay das werde ich dann mal machen. Das mit der Vollmacht habe ich auch eben wo gelesen, das ist ne Gute Idee. Die Forderungsaufstellung fordere ich auch mal an. Bin mal gespannt was da dann kommt. Ich würde schon gerne die Vertragsunterlagen dazu sehen, könnte ja auch sein das jemand meine Unterschrift gefälscht hat oder so, weil ich mir wirklich sicher bin nie einen Vertrag gehabt zu haben. Ich benutze bis heute immer nur Prepaidkarten weil ich mein Handy sowiso nicht oft nutze.. Na mal schauen was da raus kommt. Danke schonmal

@Yvi2402

könnte ja auch sein das jemand meine Unterschrift gefälscht hat oder so

Das interessiert nur im Moment nicht mehr. Es gibt einen Titel und der kommt irgendwo her. Sobald es einen Titel gibt, interessiert alles, was davor war nicht mehr. Die einzige praktikable Möglichkeit, gegen einen Titel vorzugehen ist beispielsweise nachzuweisen, dass der dir gar nicht richtig zugestellt wurde. Alles andere ist schwer bis unmöglich.

Im Prinzip: Wenn du damals bei dem Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen hast, sondern die Briefe in den Müll befördert hast, bist du selbst Schuld. So etwas wie einen gefälschten Vertrag muss man rechtzeitig durch Widerspruch anzeigen.

Der Gesetzgeber nennt das Präklusion. Das ist auch sinnvoll. Sonst könnte kein Titel vernünftig vollstreckt werden, wenn man permanent nur Einwände vorbringt und es so auf einen Jahrzehntelangen Rechtsstreit ausufern lässt.

@mepeisen

Ne weggeschmissen hab ich das nicht. Bin dort ja regelmässig zum GV wegen meinen Schulden.

Das mit dem Vertrag würde mich persönlich eben noch interessieren, weil mein Ex, durch den ich damals die anderen Schulden hatte auch bei anderen, unteranderen seinem Schwager, Unterschriften gefälscht hat. Schade das der nicht mehr existiert...

Kann ich von denen auch die Zustellungsurkunde von dem Vollstreckungsbescheid verlangen?

@Yvi2402

Wäre ein möglicherweise wichtiger Punkt - meiner Meinung nach ist der Inkassoladen dafür allerdings der falsche Ansprechpartner - Sprich mal über diesen Punkt mit einem rechtspfleger an Deinem Amtsgericht

@Yvi2402

Würde das vom lokalen Amtsgericht oder vom Mahngericht, von dem der Titel stammt, verlangen. Akteneinsicht nennt sich das dann. Das kann auch aufgrund der Frage wichtig sein, ob der Titel umgedeutet wurde (von anderer Person auf dich).

eine Kopie von einem Vollstreckungsbescheid von 2004 auf dem etwas von 970,35 steht.

geh mit dem bescheid zu deinem gerichtsvollzieher oder zum amtsgericht und frag dort nach.

Da war ich ja 2010. Der Gerichtsvollzieher konnte sich auch nicht erklären wie der Schufaeintrag zustande kommt da er und das Amtsgericht keine Unterlagen dazu haben, und hat gemeint ich soll abwarten bis es bei ihm auf dem Tisch landet er schaut sich das dann an und klärt das. Aber da ist es bis heute nicht gelandet. Mir wurde auch von beiden Stellen schriftlich Schuldenfreiheit bestätigt.

@Yvi2402

dann frag bei der schufa an.

@gansh

Schufa kann nichts machen ausser mir auskunft darüber geben das ich drin steh und wer den Eintrag verannlasst hat

Überprüfe gegebenenfalls zusätzlich ob es hier zu Formfehlern gekommen ist (Stichwort Zustellung) http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage

Check auch mal die nicht titulierten Gebühren Inkassofirmen tricksen diesbezüglich gerne und versuchen von der Unkenntnis zu profitieren

Gibt sich HFG als neuer Forderungsinhaber aus ?

Oder ist der Forderungseinzug nur an HFG abgetreten worden ?

Falls ja - von wem ? (Mobilcom oder der RA )

Also Forderungsinhaber ist die HfG glaub ich nicht. Im Internet wird darauf hingewiesen das man eine Gläubigervollmacht verlangen soll, wenn sie diese nicht haben sollte man sich mit HfG garnicht mehr auseinandersetzten. Die Forderungsaufstellung werde ich auch mal anfordern und das mit der Vollstreckungsabwehrklage schau ich mir auch mal genauer an. Ich will ja nichts bezahlen was ich nicht verschuldet habe. Was eben auch merkwürdig ist, ist das über dem Aktenzeichen ein Stempel ist, so das ich das nicht mehr lesen kann...

HfG hat keinen guten Ruf. Die stellen wohl öfters mal Forderungen die nicht existieren.. ich glaube das wird eine längere Geschichte werden.. Danke schonmal

@Yvi2402

wie ich geschrieben habe. Frage bei den beiden Gerichten (das lokale Amtsgericht bei dir und das Gericht, von dem der Titel stammt) gezielt nach. Auch durchaus sagen, dass dort ein Stempel ist, der das Aktenzeichen teilweise verdeckt.