Schulden aus Handyvertrag. Keine Vertragsunterlagen vorhanden, Vollstreckungsbescheid
Hallo,
also ich habe Folgendes Problem: Ich hatte vor vielen Jahren ein paar Schulden und eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Als ich mit meiner Ausbildung fertig war habe ich mit dem Gerichtsvollzieher die Vereinbarung getroffen das ich jeden Monat so viel bezahle wie mir möglich ist. Das hab ich bis 2008 auch erledigt gehabt und bin davon ausgegangen Schuldenfrei zu sein. Als ich 2010 ein Haus kaufen wollte wurde mir gesagt, das ich einen Schufa Eintrag wegen knapp 1000 Euro durch die Mobilcom hab. Daraufhin bin ich zum Amtsgericht gegangen und zum Gerichtsvollzieher die mir beide bestätigt haben das ich keine Schulden habe. Ich habe versucht die Mobilcom zu erreichen, was telefonisch nicht möglich war. Ich habe daraufhin ein Fax geschrieben ( in dem ich auch meine neue Adresse angegeben habe) und auch daraufhin keine Reaktion kam. Letzten Monat habe ich aufeinmal einen Brief von HfG Inkasso im Briefkasten, der mich wohl nur zufällig erreicht hat, weil da noch die Adresse drauf stand unter der ich schon 8 Jahre nicht mehr lebe. Ich hatte mich immer richtig umgemeldet und einen Nachsendeantrag gestellt. In dem Brief verlangen sie von mir nun 1600 Euro. Ich habe daraufhin per Einschreiben an HfG und Mobilcom geschrieben, das ich mich nicht an einen Handyvertrag erinnern kann (kann ich wirklich nicht) und das sie mir die Vertragsunterlagen zu schicken sollen. Daraufhin kam nun ein Brief in dem steht das die Vertragsunterlagen nicht mehr vorhanden sind und eine Kopie von einem Vollstreckungsbescheid von 2004 auf dem etwas von 970,35 steht. Allerdings ist auf dem Aktenzeichen ein Stempel, so das man dies nicht mehr erkennen kann. Ausserdem steht da etwas von Mobilcom und einer Rechtsanwaltskanzlei aber nichts von HfG Inkasso, weswegen ich auch nicht an die bezahlen will, schon garnicht 1600 Euro. Der Bescheid soll mir wohl am 24.02.2004 zugestellt worden sein, woran ich mich auch nicht erinnern kann. Kann ich dagegen irgendwie vorgehen?
4 Antworten
Also besteht doch ein Schufa-Eintrag über 970,35 Euro, die ja dann wohl berechtigt sind. Den Betrag würde ich an Mobilcom zahlen und nicht an das Inkasso-Büro. Es gibt da ein Gesetz, wonach Verzugszinsen -Forderungen verfallen, wenn Du 4 Jahre keine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung erhalten hast. Ermitle da mal weiter, es kann sein, daß sich der Zeitraum für die Verjährung auch verändert hat. Die Hauptschuld ist aber nicht verjährt.
Die Vertragsunterlagen spielen keine Rolle mehr
Entscheidend ist ob rechtmäsig tituliert ist oder nicht
Ist nicht tituliert dann ist verjährt
Ja sicher, so kannst Du natürlich argumentieren, aber was nutzt es Dir, wenn er Schufa-Eintrag dadurch nicht gelöscht wird? Dieer Eintrag wird Dich weiherin in einigen Tranaktionen behindern. Außerdem hast Du schon einige Fehler gemacht, in dem Du Dich bei Mobilcom gemeldet hast. Ich hätte auch den Brief von der Inkasso-Firma nicht geöffnet, sondern mit "Empfänger unbekannt" in den nächsten Briefkasten geworfen.
Ich hätte auch den Brief von der Inkasso-Firma nicht geöffnet, sondern mit "Empfänger unbekannt" in den nächsten Briefkasten geworfen.
Reichlich dummer Ratschlag, wenn es einen Titel gibt oder einen Schufa-Eintrag.
Wenn es keinen rechtmäßigen Titel gibt, kommt man da durchaus raus, wenn auch ggf. nur mit Hilfe einer Klage. Aber die werden den dann wenigstens bezahlen müssen.
Wenn es einen Titel gibt und der auch OK ist, tja, dann wird man zumindest zahlen müssen, sowie auch die notwendigen Zwangsmaßnahmen.
Es gibt da ein Gesetz, wonach Verzugszinsen -Forderungen verfallen, wenn Du 4 Jahre keine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung erhalten hast
Die Regelverjährung sind 3 Jahre, keine 4 Jahre. Und Briefchen schicken ändert daran exakt 0.
Woran erkenne ich ob der Titel OK ist?
Du hast keinen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben, daher ist er gültig.
...sofern er wirksam zugestellt wurde.
Als erstes prüfst du folgende Sachfragen:
Ist dir der VB wirklich zugestellt worden? Oben steht ja ein Datum und eine Adresse. Zusammen mit einer Einwohnermeldeauskunft gleichst du ab, ob du zu dem Zeitpunkt dort gewohnt hattest. Falls nicht, gehst du zu einem Anwalt und lässt ihn mittels Vollstreckungsabwehrklage und Verjährung die Schuld abwehren.
Falls du damals dort gewohnt hattest, lässt du dir vom AG bzw. Gerichtsvollzieher von damals bestätigen, welche Schulden du abbezahlt hast und schaust ob die Sache dabei war. Falls es abbezahlt ist (lass es dir schriftlich bestätigen), würde ich denen schreiben "Hallo. Ich habe vom GV eine schriftliche Bestätigung, dass die Sache abbezahlt ist. Sie werden mir unverzüglich den entwerteten Titel im original aushändigen und den Schufa-Eintrag löschen, andernfalls werde ich mir Schritte vorbehalten (Klage mittels Anwalt und Strafanzeige)."
Falls es wirklich noch offen ist, würde ich folgendes hinschreiben (höflicher): "Hallo. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir eine Forderungsaufstellung zu. Sie möchten bitte sämtlich verjährten Gebühren und Zinsen streichen. Zudem möchten Sie mir eine Vollmacht im Original vorlegen." Du wirst dann ggf. ums Bezahlen nicht herum kommen. Mit der Forderungsaufstellung ggf. nochmal melden. Das sind am Ende gewiss keine 1600€. Die schwindeln gerne.
Okay das werde ich dann mal machen. Das mit der Vollmacht habe ich auch eben wo gelesen, das ist ne Gute Idee. Die Forderungsaufstellung fordere ich auch mal an. Bin mal gespannt was da dann kommt. Ich würde schon gerne die Vertragsunterlagen dazu sehen, könnte ja auch sein das jemand meine Unterschrift gefälscht hat oder so, weil ich mir wirklich sicher bin nie einen Vertrag gehabt zu haben. Ich benutze bis heute immer nur Prepaidkarten weil ich mein Handy sowiso nicht oft nutze.. Na mal schauen was da raus kommt. Danke schonmal
könnte ja auch sein das jemand meine Unterschrift gefälscht hat oder so
Das interessiert nur im Moment nicht mehr. Es gibt einen Titel und der kommt irgendwo her. Sobald es einen Titel gibt, interessiert alles, was davor war nicht mehr. Die einzige praktikable Möglichkeit, gegen einen Titel vorzugehen ist beispielsweise nachzuweisen, dass der dir gar nicht richtig zugestellt wurde. Alles andere ist schwer bis unmöglich.
Im Prinzip: Wenn du damals bei dem Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen hast, sondern die Briefe in den Müll befördert hast, bist du selbst Schuld. So etwas wie einen gefälschten Vertrag muss man rechtzeitig durch Widerspruch anzeigen.
Der Gesetzgeber nennt das Präklusion. Das ist auch sinnvoll. Sonst könnte kein Titel vernünftig vollstreckt werden, wenn man permanent nur Einwände vorbringt und es so auf einen Jahrzehntelangen Rechtsstreit ausufern lässt.
Ne weggeschmissen hab ich das nicht. Bin dort ja regelmässig zum GV wegen meinen Schulden.
Das mit dem Vertrag würde mich persönlich eben noch interessieren, weil mein Ex, durch den ich damals die anderen Schulden hatte auch bei anderen, unteranderen seinem Schwager, Unterschriften gefälscht hat. Schade das der nicht mehr existiert...
Kann ich von denen auch die Zustellungsurkunde von dem Vollstreckungsbescheid verlangen?
Wäre ein möglicherweise wichtiger Punkt - meiner Meinung nach ist der Inkassoladen dafür allerdings der falsche Ansprechpartner - Sprich mal über diesen Punkt mit einem rechtspfleger an Deinem Amtsgericht
Würde das vom lokalen Amtsgericht oder vom Mahngericht, von dem der Titel stammt, verlangen. Akteneinsicht nennt sich das dann. Das kann auch aufgrund der Frage wichtig sein, ob der Titel umgedeutet wurde (von anderer Person auf dich).
eine Kopie von einem Vollstreckungsbescheid von 2004 auf dem etwas von 970,35 steht.
geh mit dem bescheid zu deinem gerichtsvollzieher oder zum amtsgericht und frag dort nach.
Da war ich ja 2010. Der Gerichtsvollzieher konnte sich auch nicht erklären wie der Schufaeintrag zustande kommt da er und das Amtsgericht keine Unterlagen dazu haben, und hat gemeint ich soll abwarten bis es bei ihm auf dem Tisch landet er schaut sich das dann an und klärt das. Aber da ist es bis heute nicht gelandet. Mir wurde auch von beiden Stellen schriftlich Schuldenfreiheit bestätigt.
Überprüfe gegebenenfalls zusätzlich ob es hier zu Formfehlern gekommen ist (Stichwort Zustellung) http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage
Check auch mal die nicht titulierten Gebühren Inkassofirmen tricksen diesbezüglich gerne und versuchen von der Unkenntnis zu profitieren
Gibt sich HFG als neuer Forderungsinhaber aus ?
Oder ist der Forderungseinzug nur an HFG abgetreten worden ?
Falls ja - von wem ? (Mobilcom oder der RA )
Also Forderungsinhaber ist die HfG glaub ich nicht. Im Internet wird darauf hingewiesen das man eine Gläubigervollmacht verlangen soll, wenn sie diese nicht haben sollte man sich mit HfG garnicht mehr auseinandersetzten. Die Forderungsaufstellung werde ich auch mal anfordern und das mit der Vollstreckungsabwehrklage schau ich mir auch mal genauer an. Ich will ja nichts bezahlen was ich nicht verschuldet habe. Was eben auch merkwürdig ist, ist das über dem Aktenzeichen ein Stempel ist, so das ich das nicht mehr lesen kann...
HfG hat keinen guten Ruf. Die stellen wohl öfters mal Forderungen die nicht existieren.. ich glaube das wird eine längere Geschichte werden.. Danke schonmal
wie ich geschrieben habe. Frage bei den beiden Gerichten (das lokale Amtsgericht bei dir und das Gericht, von dem der Titel stammt) gezielt nach. Auch durchaus sagen, dass dort ein Stempel ist, der das Aktenzeichen teilweise verdeckt.
Wer sagt das die berechtigt sind. Ich habe darum gebeten mir die Vertragsunterlagen zu zuschicken und die sind ja nicht vorhanden. Nichts was ich je unterschrieben haben soll ist da. Ich kann mich nicht erinnern je einen Vertrag mit Mobilcom abgeschlossen zu haben.