Deutscher Inkasso-Dienst.....Betrug oder Abzocker?

9 Antworten

Du musst dringend klären ob Otto den Inkasso-Dienst beauftragt hat. Das müssen sie dir schon beantworten.

Otto ist (wenn die Forderung berechtigt ist) in erster Linie daran interessiert ihr Geld zu bekommen. Wenn Sie ihre Forderung jetzt an den inkasso-Dienst abgetreten haben müssen diese dir beweisen können, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

Suche dir auf jeden Fall alle gezahlten Leistungen raus, die du schon gemacht hast. Damit kannst du dich im Zweifel entlasten. Ansonsten hilft nur der Gang zum Anwalt oder vielleicht zunächst zur Verbraucherzentrale.

Otto-Kundenbetreung gibt mir keine Auskunnft.

Sie schrieben folgenden:

Guten Abend, lieber Herr ----,

Sie haben Fragen? Wir die Antworten!

Der Vorgang wurde, am 16.07.2014, an den Inkassodienst abgegeben.

Sie müssten sich, in allen Belangen, an das Inkassounternehmen wenden.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag.

Ich wundere mich selbst, keine Mahnung oder ähnliches von Otto-Versand

Wichtiger ist: Wenn Sie nicht sicher sind, ob noch Forderungen offen sind, keine Schuldanerkenntnis unterschreiben, nichts bezahlen. Sonst wird die Forderung anerkannt und Sie dürfen alles nochmals bezahlen! Selbst eine Zahlung von 1,00 Euro reicht aus, um die Forderung verbindlich anzuerkennen. Erst Forderungsaufstellung anfordern, Datum der Forderung prüfen (Verjährung? 3 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist. Danach ist die Forderung verjährt und Sie müssen gar nichts mehr bezahlen.

SOBALD SIE IRGENDETWAS ZAHLEN SIND SIE IN DER FALLE! UNTERSCHREIBEN SIE NICHTS!

Selbst eine Zahlung von 1,00 Euro reicht aus, um die Forderung verbindlich anzuerkennen.

Das stimmt nicht so wirklich. Siehe auch http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&spid=1288&op=122781

Tatsächlich ist es nach Beginn von Zahlungen bedeutend schwieriger, das Geld zurückzubekommen. Ein Schuldanerkenntnis ist aber aus der einfachen Zahlung regelmäßig nicht abzulesen.

Nicht ohne Grund wollen Inkassos sich vor allem durch Unterschrift absichern. Wie du richtig sagst, auf keinen Fall so einen Unfug unterschreiben.

Du solltest das Inkassobüro anschreiben ( per Einschreiben mit Rückschein ), und bitten Dir die " ORIGINALRECHNUNG " - mit " ORIGINAL UNTERSCHRIFT " zuzusenden !

Dazu sind ALLE Inkassobüros Deutschlands verpflichtet !

Sollte Dir das Inkassobüro dann eine Kopie der Restschuld zusenden, dann einfach hartnäckig bleiben, und den gleichen Brief nochmals senden.

  • Auf gar keinen Fall diesen Betrag überweisen !

  • In GOOGLE nach der E-mail - adresse forschen, ( möglicherweise ist es kein Inkassounternehmen )

  • Oder Du gehst in GOOGLE, und gibst ein.....,( abwicklung@eos-did.com Erfahrungen )

Ich habe das gleiche Problem seit Jahren mit einem " angeblichen Inkassobüro " wegen einer " angeblich " nicht bezahlten Rechnung von PayPal...

Von dort aus wird auch alle paar Monate gedroht, oder es werden mir nur " KOPIEN " der Rechnungen zugesendet, ( obwohl die Originalrechnungen mit Unterschrift zugesendet werden müssten ).

Ich ignoriere diese Briefe mittlerweile...

Ein Tipp..., man wird Dir mit einem Gerichtsverfahren drohen, bei Nichtzahlung..., und das ist das Beste was Dir passieren kann, denn dagegen kannst Du in Widerspruch gehen...!!!

Erst dann wird, ( würde ) sich ein Gericht um diese Sache kümmern.

--- Ich bin mir fast sicher, daß dort ein Betrüger seine Hände im Spiel hat ... , und NICHT der Otto Versand ---

Viel Glück

Andi

Wenn du dir nicht sicher bist, ruf doch mal bei Otto an und lass dich in die Kundenbetreuung verbinden. da wirds geklärt.

Das bringt nichts. Sie geben mir keine Auskunft. Na toll liebe Gottheit..

Weise deine Zahlungen nach, die du geleistet hast! Hast du den Betrag vollständig abbezahlt? Dann schicke Ihnen Kopien der Abbuchungen von deinem Konto. Gruss Weena