Muss ich Inkasso-Forderung zahlen nach nicht erhaltenen Mahnungen per Email?

6 Antworten

Nun ja, da für den Gläubiger überhaupt keine Verpflichtung zur Mahnung besteht, sind in diesem Fall auch angemessene Inkasso-Kosten vom Schuldner zu tragen. Ob die 57,- Euro angemessen sind, kann ich nicht beurteilen - dazu kann Dir ggf. die Verbraucherzentrale eine Auskunft geben.

Auch ohne Mahnung hast Du Dich im "Verzug" befunden und damit ist ein Inkasso grundsätzlich gerechtfertigt. Schon seit einigen Jahren (seit der sog. Schuldrechtsreform) besteht in aller Regel keine Verpflichtung mehr zur Mahnung, der Verzug tritt automatisch ein.


Schon seit einigen Jahren (seit der sog. Schuldrechtsreform) besteht in aller Regel keine Verpflichtung mehr zur Mahnung, der Verzug tritt automatisch ein.

Das ist so allgemein komplett falsch. Die Pflicht zur Mahnung entfällt nur bei einigen Sonderfällen

@franneck1989

Allerdings machen die genannten Sonderfälle (kalendarisch bestimmte Fälligkeit, Zahlungsfrist in der Rechnung usw.) gute 95% der geschäftlichen Praxis aus...

@WetWilly

Falsch. Ein Fälligkeitstermin oder eine Zahlungsfrist in der Rechnung erfüllt gerade nicht die Bestimmung des §286 Abs.2 BGB. 

Die Zahlungstermine müssen vertraglich vereinbart werden. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Diese Voraussetzung erfüllen i.d.R. nur Mietverträge, Rückzahlungsvereinbarungen zu Darlehen und sonstige Laufzeitverträge

@franneck1989

Dann solltest Du den Absatz 3 aber noch dazu lesen: 30 Tage nach Fälligkeit (sofern auf den Verzug hingewiesen wurde) in der Rechnung tritt Verzug ein.Du kannst Dir aus dem BGB nicht nur die Teile herauspicken, die Dir in Deine Argumentation passen.

@WetWilly

Solche Belehrungen zu den Verzugsfolgen habe ich auf Rechnungen noch nie gesehen. Du etwa? Kommt offenbar sehr selten vor

@franneck1989

@ Franneck/WetWilly:

genau genommen verhält es sich so: Die ersten vier Rechnungen von Simyo wurden nicht automatisch abgebucht. Ich musste erst auf Lastschriftverfahren umstellen und das habe ich erst später gemerkt und im Nachhinein überwiesen. Dabei hab ich eine der vier Rechnungen übersehen. Da ich zwar einen Tarif habe aber trotzdem über mein Kontingent kommen kann, muss ich also unterschiedliche Beträge zahlen. Aus diesen beiden Gründen gibt es bei Online-Überweisungen kein Fälligkeitsdatum etwa wie bei der Mietzahlung. 

Was meint ihr jetzt dazu?

@franneck1989

Ja, da nur auf die Tatsache, dass Verzug eintritt, hingewiesen werden muss. Ich habe tatsächlich solche Belehrungen schon oft gesehen.

@Danie80

Nach meiner Einschätzung gibt es durchaus eine kalendarisch bestimmte Fälligkeit - auch wenn die Beträge unterschiedlich sind.

@WetWilly

Dem würde ich mich anschließen

Am besten versuchst du das telefonisch zu regeln.

Ansonsten landet sowas schnell mal vor Gericht, was für einen solchen Betrag wohl eher nicht gewollt sein kann. Ruf dort an und lass dich mit der Rechnungsabteilung verbinden, meist sind das spezielle Mitarbeiter, die Mahnungen usw. bearbeiten.

Erläutere deine Sicht und dass du die Mahnungen nicht erhalten hast. Vielleicht lassen sie ja mit sich reden, ggf. kannst du noch anbieten die entstandenen Kosten zu teilen (je nachdem wie die andere Seite drauf ist).

Es fällt jemandem schwerer am Telefon (noch besser persönlich) etwas übel zu nehme wenn er sich entschuldigt als per Mail.

Am besten versuchst du das telefonisch zu regeln.

Was gibt es da noch zu regeln? Und wenn, dann erst Recht nicht telefonisch. Das ist das blödeste, was man machen kann

Ansonsten landet sowas schnell mal vor Gericht, was für einen solchen Betrag wohl eher nicht gewollt sein kann.

Eine Klage expl. wegen Inkassogebühren ist 1. aussichtslos und 2. extrem unwahrscheinlich

@franneck1989

Genau richtig! Nichts telefonisch mit einem Inkassobüro regeln. Einen Prozeß wird es nicht geben, weil völlig aussichtslos. Das weiß das Inkassobüro natürlich selbst. Mahnkosten sind durch ein Gerichtsurteil auf € 2,50 begrenzt.

Mit dem Bezahlen der Hauptforderung an den Anbieter hast du alles richtig gemacht.

Da es sich bei einem Handyvertrag um einen Vertrag mit kalendarisch bestimmten Zahlungsterminen handeln dürfte, wären auch Mahnungen überflüssig.

Daher brauchst du darauf auch nicht weiter herum reiten, denn die Inkassogebühren musst du sowieso nicht mehr zahlen

Warte ab, was jetzt geschieht. Wegen der Mahnkosten alleine wird vermutlich kein Mahnbescheid vom Inkassobüro beantragt werden. Außerdem sind die Mahngebühren durch eine Gerichtsentscheidung begrenzt. Lies mal hier:

http://www.zdf.de/wiso/hohe-mahngebuehren-36581692.html

Du findest weitere Links zu diesem Thema bei Google.

Die jetzige Forderung von € 57 ist folglich überzogen, so dass sich für das Inkassobüro kein Prozeß lohnt. Es kann aber durchaus sein, dass du weiterhin Zahlungsaufforderungen über die Mahngebühren bekommst. Diese können auch Drohungen (Prozeß, Schufa-Eintrag) beinhalten. Laß dich davon nicht beeindrucken. Du brauchst darauf nicht zu reagieren, kannst dem Inkassobüro jedoch einmalig mitteilen, dass du die Zahlung der Mahnkosten unter Berufung auf das Gerichtsurteil ablehnst.

Sollte jedoch ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, mußt du innerhalb der angegebenen Frist (2 Wochen) Widerspruch einlegen!

Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort!!! In dem ZDF-Artikel steht allerdings nur was von Mahngebühren und nicht von Inkasso-Gebühren....

Genau genommen besteht der Inkasso-bescheid aus folgenden Gebühren: 12,50 Mahnkosten des Auftraggebers (Simyo) plus Inkassokosten von erstmals 27,- und anschließend von 32,40; Ermittlungskosten von 0,50, Verzugszinsen von 0,11 = gesamt 57,06 Euro. Was meinst du dazu?

@Danie80

Hinzu kommt dass Simyo laut Antwort die Mahnungen per Email gesandt hat..also woher 12,- Mahngebühren des Auftraggebers?

@Danie80

Inkassogebühren sind nicht das selbe wie Mahngebühren.

Mahngebühren sind im Prinzip keine "Gebühren", sondern ein Schadenersatz für Aufwendungen, die durch den Verzug des Schuldners entstehen. Und wer da mehr als 2,50 Euro fordert, muss explizit nachweisen warum er solch einen Schaden hatte

Inkassogebühren sind in den Träumen der Inkassobranche ebenfalls als Schadenersatz durch Verzug des Schuldners zu ersetzen. Allerdings wird dies regelmäßig mit Verweis auf §254BGB abgelehnt, da weder zweckmäßig und unausweichlich

@Danie80

@ Danie80

Die € 12,50 Mahngebühren fallen weg, da per Email nachweislich keine Portokosten für die Mahnung entstanden sind. Ermittlungskosten von € 0,50 fallen auch weg. Was wurde eigentlich ermittelt??? Dein Name, Anschrift, Forderung waren bekannt. Die Inkassokosten lehnst du auch ab. Siehe Kommentar von franneck1989. Die 11 Cent für Zinsen kannst du ganz und gar vernachlässigen. Deshalb beantragt niemand einen Mahnbescheid. :-)

Auf Mahnungen egal von wem nicht zu reagieren ist einer der größten Fehler die man machen kann. Melde dich bei dem Anbieter per Telefon oder Mail, aber melde dich und rede bzw. schreibe.

Du hast doch schon die Frage gestellt und beantwortet bekommen!

Nicht jede Rechnung bedarf einer Mahnung ich wette, auf der Rechnung stand eine Zahlfrist und daher ist es egal, ob du eine Mahnung bekommst oder nicht. Mit Ende der Zahlfrist bist du automatisch in Zahlungsverzug und es bedarf keiner Mahnung.

Allerdings hat der Gläubiger eine Schadenminderungspflicht und bei 57 Euro Extrakosten sehe ich nicht, wo er seiner Pflicht nachgekommen ist. Genauso muss der Gläubiger dir den Zugang der Rechnung beweisen, nicht umgekehrt. Wenn du also (angeblich) nichts angekommen ist, würde ich genau das dem Gläubiger schreiben.

Nicht jede Rechnung bedarf einer Mahnung ich wette, auf der Rechnung stand eine Zahlfrist und daher ist es egal, ob du eine Mahnung bekommst oder nicht.

Das reicht nicht aus. Der Termin muss vorher vertraglich vereinbart werden oder durch das Gesetz (wie z.B. bei Wohnraummiete) vorgegeben sein.

@kevin1905

Auf jeder Rechnung steht eine Zahlfrist, sobald du diese Überschritten hast bist du mit der Forderung in Verzug.