Müssen Inkassogebühren (Sirius Inkasso) bezahlt werden?

8 Antworten

Nun ja, du hast auf die vermutlich vorangegangenen Mahnungen nicht reagiert.

Gezahlt offenbar auch nicht - also schickt man ein Inkassobüro.

Dadurch entstehen Zusatzspesen! Du hättest vorher reagieren müssen, anrufen, schreiben, ansuchen auf Ratenzahlung... Du kannst versuchen, wenn du "gleich" einzahlst, zu verhindern, dass das Inkasso Unternehmen kommt. Jedoch ob deshalb die Spesen erlassen werden ist fraglich bzw. vermutlich nicht möglich.

Dadurch entstehen Zusatzspesen!

Für den Auftraggeber des Inkassobüros (Telekom), sofern der Inkassoladen nicht - wie üblich in der Branche - auf Erfolgsbasis arbeitet. Wenn also dem Gläubiger vom Inkasso nie eine Rechnung zugestellt wurde, mit welchem Grund soll der Fragesteller dann die Kosten zahlen, die nie entstanden sind?

Dadurch entstehen Zusatzspesen!

...Die gegen die Schadensminderungspflicht (§254 BGB) verstoßen.

... Die zudem zu hoch sind, da die erbrachte Tätigkeit bestenfalls mit Schreiben einfacher Art (16,20€) abgerechnet werden darf

Noch mehr Argumente?

Wie wäre es mit §4 RDGEG Absatz 5. Lies dir den mal vollständig (!) durch.

Kurz und bündig: Hauptforderung+Mahnkosten(2,50 Euro pauschal)+Verzugszinsen direkt an die Telekom zahlen, Inkassoladen ignorieren, da zumindest Verstoß gegen §254 BGB. Die Inkassogebühren werden sowieso nicht eingeklagt, da die Richter sie entweder gar nicht anerkennen oder auf ein paar mickrige Euro zusammenstreichen.

wurdest du zuvor von der telekom über die zahlungsversäumnisse informiert?

falls ja, sieht es schlecht aus. eigentlich müssen gläubiger drei mahnungen schreiben aber irgendwie ist unser rechtssystem in der hinsicht korrumpiert worden, sodass das aus mir unbegreiflichen gründen nicht notwendig ist, obwohl es jahrelang übliche praxis und völlig sinnvoll war.

Ja wurde Informiert von der Telekom, allerdings nur in einer "Gesamtmahnung" also Rechnung von Aug. und Sept. War ne "Notsituation" deshalb konnte ich einfach nicht bezahlen...

@Niklas2809

oklay, dann solltest du die gebühr zahlen. die richtkosten wären bei weitem höher!

@Kn4ll3r

Nö, wieso? Selbst der gerichtliche Mahnbescheid ist billiger als das, was das Inkasso hier will.

@mepeisen

aber inkasso müsstest du dann trotzdem zahlen.

@Kn4ll3r

Nein, nein und nochmals nein!

eigentlich müssen gläubiger drei mahnungen schreiben

Schwachsinn. Die erste Mahnung ist verzugsbegründend. In manchen Fällen ist eine Mahnung auch obsolet und Verzug tritt automatisch ein.

Lesen bildet:

  • § 286 BGB.

Ändert nichts an der Schadensminderungspflicht des Gläubigers.

Nachzulesen hier:

  • § 254 BGB.
@kevin1905

ich weiß, dass es so ist. ich halte es nur für falsch!
reine geldmacherei :O

@Kn4ll3r

Du behauptest Dinge, die falsch sind, wie etwa, dass man 3 Mahnungen verschicken müsse. Und du behauptest nun, du wüsstest dass das nicht stimmt, was du behauptest hast? Ich bin verwirrt.

@mepeisen
Ich bin verwirrt.

offensichtlich...

@Kn4ll3r

Dann entwirre doch mal den Kram, den du da von dir gibst.

Ist es möglich, eine Ratenzahlung mit Sirius Inkasso zu vereinbaren? Da ich erst nächste Woche mit meinem neuen Job beginne, kommt das erste Gehalt wohl erst Mitt/Ende Februar...

Das bringt nichts, denn dann haut das Inkasso nochmal über 80€ Gebühren drauf. Dann bist du schon bei 160€ Gebühren...

Kannst du dir das Geld nicht vorübergehend irgendwo leihen? (Vergiss aber nicht einen kleinen Schriftsatz aufzusetzen, dass derjenige was an der Hand hat, der dir das Geld leiht). Zahle lieber einem Kumpel ein paar Euro aus Gefälligkeit oder gib ihm für die Leihe dann im nächsten Monat nach deinem ersten Lohn zwei Bierchen aus.

Hi, 70,20€ Inkassogebühren sind zu hoch. Investiere davon lieber 50€ in ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt; einfach nur die Hauptforderung der Telekom zu begleichen, halte ich nicht für ratsam.

Okay, ich werde mal mit meinem Onkel darüber sprechen, der ist Anwalt...

Danke

@Niklas2809

Du brauchst keinen Anwalt, vor Erhebung einer Klage. Die Rechtslage ist eindeutig.

Die Telekom ist ein geschäftserfahrenes Unternhemen und braucht bei der Betreibung des Mahnwesens keinerlei externe Dienstleister. Wenn es diese dennoch einschaltet, so ist das nicht dein Problem (§ 254 BGB).