Inkasso trotz getätigte Zahlung?
ich habe eine Zahlung nach einer Mahnung zu spät getätigt ( Lag an den Feiertagen). Zahlungstermin war 28.12.12 . Habe dann am 2.1.13 per Blitzüberweisung das Geld überwiesen. Am nächsten Tag kam der Brief vom Inkassodienst. Die Hauptforderung 42.17 Euro Plus 27,75 für Inkassokosten Post-und Telekommunikationsentgeld, Kontoführung- und Mahngebüren und den Mahngebüren der Auftragsgeberin. 0,20 Zinsen . Gesamtforderung per 3.1.2013 70,12 Euro. Kann ich der Inkassoforderung entgehen und wie soll ich mich verhalten? Danke schon mal
8 Antworten
Komme aus der Inkassobranche
Mit der zahlung der HF an den GL bist Du aus dem Schneider
Die Gebühren sind zwar "rechtens" allerdings nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
D.h die Angelegenheit schläft nach 2 oder 3 weiteren obligatorischen Briefen ein bzw wird ausgebucht - Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren - selbst wenn der Schuldner im Verzug war - ist absurd
Die Rechtsprechung ist ohnehin nicht unbedingt inkassofreundlich :
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
Formulierungsvorschlag (per Fax)
....Sehr geehrtes Inkassobüro - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon - ......
Rechne trotzdem damit das man Dir in 2 oder 3 weiteren Schreiben die Rechtmäsigkeit von Inkassogebühren zu erklären versucht ;-))
p.s Keine Anrufe mehr - Du hast ohnehin nur weisungsgebundene Call Agents am Telefon
Eine Klage expl wg vorgerichtlö Inkassogebühren ist mir bisher nicht bekannt geworden
Interessant^^
Hauptforderung + 2,50 € pro Mahnschreiben und die 0,20 € Verzugszinsen stehen dem Gläubiger zu.
Kontoführungsgebühren lache ich immer wieder drüber. Wer hat schon ein Girokonto bei einem Inkassobüro?!
Inkassokosten sind in den meisten Fällen gänzlich oder zumindest zu großen Teilen nicht erstattungspflichtig. Der Gläubiger unterliegt der Schadensminderungspflicht, heißt, wenn er Forderungseintreibungskosten erstattet haben will darf er sich nur solcher Mittel bedienen, welche zielführend sind und für den Schuldner die minimal mögliche Belastung darstellen.
Einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten wären günstiger und zielführender. Daher wirst du zu 99% die Inkassogebühren nicht zahlen müssen.
Zahle o.g. Punkte direkt an den Händler.
kein Girokonto aber das Kundenkonto muss ja auch geführt und wenn es der Besitzer nicht selbst tut und durch Angestellte vornehmen läßt, entstehen Lohnkosten. Also versucht er sie umzulegen. mfg,
am besten eine Kopie deines Kontoauszuges (das der ausstehende Betrag abgebucht wurde) an das Inkassounternehmen schicken- am besten als Einschreiben mit Rückschein - die anderen Kosten kannst du ignorieren
Es ist nicht unbdingt zu empfehlen Kontoauszugskopien ausgerechnet an ein Inkasso unternehmen schicken ! ( komme aus der Branche ) ;-))
Warum auch ?
Gläubiger anrufen und den Sachverhalt schildern. Eventuell lässt sich die Beauftragung des Inkassounternehmens seitens des Gläubigers ganz unbürokratisch zurücknehmen. Wenn's schlecht läuft, besteht das Inkassounternehmen weiterhin auf den Rest der Forderung. Das musst du dann wohl oder übel zahlen...
Nicht wirklich
Schick dem Inkassoladen eine Kopie der Überweisung. Und vermerk auf dem Umschlag "Porto zahlt Empfänger"
So etwas sollte man niemals tun denn der Empfänger wird den Brief verweigern. Man sollte solche Schreiben immer am besten mit Rückschein einsenden ansonsten kann es teuerer werden als der Rückschein. Denn dieser gilt als Beweis das der Brief angekommen ist. Man sollte sicherheitshalber das Eintüten mit einer nicht involvierten Person als Zeuge vornehmen.