Hauptforderung beglichen, weiteres Schreiben von infoscore Inkasso. Wie weiter reagieren?

5 Antworten

Hallo ErnestoGonzales,

für eine offene Hauptforderung kann ein Gläubiger grundsätzlich lediglich Verzugszins (§ 288 BGB) verlangen. Hinzu kommen ggf. Schadenersatzansprüche wie z.B. die genannten Rücklastschriftgebühren. Läßt er seinen Anspruch zwangsweise mittels eines Vollstreckbaren Titels durchsetzen, dann kommen noch die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und die Prozesskosten hinzu (§80 GVGA). Der Beitreibungsversuch durch ein Inkassobüro stellt jedoch keinen derartigen Versuch dar. Folglich kann das Inkassobüro lediglich die Zinsen ansetzen plus die RL-/Mahngebühren. Etwaige Vergütungen hat das IB mit seinem Auftraggeber, sprich dem Gläubiger, auszuhandeln. Es ist gelinde gesagt frech, wenn das IB Inkassogebühren in der von Dir genannten Höhe einfordert. Das ist ungesetzlich. Ich sehe für das IB keine Möglichkeit, die Gebühren auf dem Klagewege einzutreiben. Im Gegenteil: ich würde mir von Vodafone deren Gesamtforderung (= 11,50 Euro zzgl. etwaiger RL- und Mahngebühren) beleghaft nachweisen lassen und bezahlen. Der Kontoauszug dient als Gläubigerbefriedigung - eventuell überläßt man Dir auch eine Quittung. Sodann würde ich dem IB einen freundlichen Brief schreiben, in dem Du die Begleichung per beigefügter Kopie des Zahlungsnachweises belegst und Sie aufforderst, keine weiteren ungerechtfertigte Forderungen zu stellen und ihnen strafrechtliche Konsequenzen androhst (§ 263 Abs. 2 StgB). Sie sollen Dir innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Zurückhaltung ist in dieser Sache meines Erachtens fehl am Platz, da es sich hier ganz klar um die ewig gleiche Masche der Inkassobüros handelt. Man versucht, Gebühren von einem juristisch unerfahrenen und möglicherweise eingeschüchterten Schuldner zu kassieren, welche dem IB nach dem Gesetz überhaupt nicht zustehen.

Beste Grüße

itasca

für eine offene Hauptforderung kann ein Gläubiger grundsätzlich
lediglich Verzugszins (§ 288 BGB) verlangen. Hinzu kommen ggf.
Schadenersatzansprüche wie z.B. die genannten Rücklastschriftgebühren. Läßt er seinen Anspruch zwangsweise mittels eines Vollstreckbaren Titels durchsetzen, dann kommen noch die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und die Prozesskosten hinzu (§80 GVGA)

Das wird wohl eher nicht passieren, da die Forderung seitens Vodafone (bis eben die strittigen Verzugszinsen, die Vodafone selbst nirgendwo gefordert hat, alle beglichen wurden. Von daher haben die da wohl kein Interesse dran und auch kein Recht zu.

Zurückhaltung ist in dieser Sache meines Erachtens fehl am Platz, da es sich hier ganz klar um die ewig gleiche Masche der Inkassobüros handelt. Man versucht, Gebühren von einem juristisch unerfahrenen und möglicherweise eingeschüchterten Schuldner zu kassieren, welche dem IB nach dem Gesetz überhaupt nicht zustehen.

Ich bin ja auch nur am Überlegen, nichts weiter zu schreiben, da das in der 1. (und bisher einzigen) Antwort genau so formuliert wurde. Jetzt zu antworten würde halt inkonsequent erscheinen und könnte das IB ermutigen, weitere Briefe nachzufeuern...

Grundsätzlich stehen dem Gläubiger Verzugszinsen zu, wenn der Schuldner sich im Verzug befindet. Um daraus nicht irgendwann ein Problem werden zu lassen, würde ich diese ebenfalls noch überweisen.

Du hast deinen Willen gegenüber dem Inkassobüro erklärt. Ich würde keine weitere Reaktion auf außergerichtliche Schreiben folgen lassen.

So lange es keinen Mahnbescheid gibt ändert sich nichts, auch wenn jetzt irgendein Anwalt schreibt.

Inkassobüros können nicht für ihren Auftraggeber klagen und der Auftraggeber sagt es sei nichts mehr offen, für den ist die Sache also erledigt. 99,9% Chance, dass es nicht zur Klage kommt. Gelegentlich versuchen es Inkassobüros aber mit Mahnbescheiden.

Benötigt dies eine Begründung oder nicht?

Auf gar keinen Fall wird das begründet. Du nutzt das beiliegende Antwortformular und kreuzt nur entsprechend an.

Hallo und danke für Deine Antwort,

auf Dich hatte ich nach Deinen anderen Antworten zu diesem Thema gehofft :) Ich sehe, dass meine Frage scheinbar oft vollkommen falsch verstanden wurde und es mir um diese 33 Cent ginge. Dem ist natürlich nicht so und Du bist Dir dessen bei der Antwort auch bewusst gewesen nehme ich an? Das Inkasso fordert jetzt (habe es auch in der Frage angepasst) natürlich nicht nur 33 Cent sondern 91,03€ (genaue Aufstellung in der Originalfrage).

Daher nun an Dich die Frage: Steht Deine Aussage auch vor diesem Hintergrund noch?

Dem Mahnbescheid wird auch widersprochen, ich frage mich nur: Wie geht es dann (wahrscheinlich) weiter? Klagen sind laut Deinen früheren Aussagen - wenn es nur um die Inkassoforderung geht - unrealistisch.

Grüße

@ErnestoGonzalez

Steht Deine Aussage auch vor diesem Hintergrund noch?

Ja, ich hatte deinen Link zur Ursprungsfrage gelesen, war selbst überrascht, dass ich dort nicht bereits einen Beitrag geschrieben hatte.

Nachdem mepeisen sich dort aber geäußert hatte, kann es sein, dass ich der Meinung war genug Info stünden bereits dort.

Klagen sind laut Deinen früheren Aussagen - wenn es nur um die Inkassoforderung geht - unrealistisch.

Richtig und warum das so ist habe ich ja bereits mehrfach dargelegt

  • Vergütungsgepflogenheiten im Masseninkasso
  • Schadensminderungspflicht des Gläubigers
  • Vergleich mit der Arbeit eines Rechtsanwalts
  • Bisherige Tendenz bei Gerichtsentscheidungen in ähnlicher Sachlage
  • etc.
@kevin1905

Hallo und danke nochmals für Deine Antwort.

Also alle Forderungen, die Vodafone gestellt hat, sind nun beglichen.

Einzig die Verzugszinsen noch nicht, aber nicht, weil mir 33 Cent zu viel wären, sondern weil mich etwas stutzig macht:

Im 1. Schreiben beliefen sich die Zinsen auf 0,15 € (auf den Betrag 32,25€ bestehend aus Hauptforderung und der Mahngebühr in Höhe von 2,50€ berechnet).

Im 2. Schreiben belaufen sich die Zinsen auf 0,33 € (ebenfalls noch auf den gleichen Betrag von 32,25€ berechnet, obwohl ein Großteil der Hauptforderung ja bereits beglichen worden ist).

Mich dünkt das als sei das eine reine Fantasieaufstellung seitens des Inkassobüros, denn die Berechnung ist ja auf keinen Fall korrekt und scheint alleine aufgrund dessen nicht von Vodafone zu stammen (ganz abgesehen davon, dass die am Telefon sagten es seien nur die 11,50€ offen).

Es geht mir - wie bereits gesagt - nicht darum, die Verzugszinsen nicht zu zahlen. Aber es soll der Betrag gezahlt werden, den Vodafone tatsächlich fordert und nicht einfach irgend ein Fantasiewert. Vor allem um nicht zu wenig zu zahlen.

Wie gehe ich hier also am dümmsten vor? Soll ich von Vodafone schriftlich eine Art Schuldfreiheit bestätigen lassen?

Mich interessiert das auch einfach rein rechtlich vor dem Hintergrund des von Dir weiter unten erwähnten Zinseszinsverbots. Somit dürften es ja, wenn ich das richtig verstehe, nicht mehr als 0,15€ werden?

Grüße und Danke

@ErnestoGonzalez

Letztendlich kannst du dir die Zinsen ja selbst ausrechnen und dann entsprechend überweisen. Vodafone wird dir nicht an den Karren pinkeln, weil du ihnen Geld überweist. Die mögen Geld.

ernsthaft, du machst jetzt wg. 33ct verzugszinsen rum? Sie können gefordert werden, die Vodafone Kundenbetreuung wird die aber nicht in ihrem System haben weil Verzugszinsen kein Standartgeschäft sind. Auch Rücklastschriftkosten und Mahnkosten sind statthaft und sehr human. Das Inkasso selbst will gar kein Geld? Das wäre sehr ungewöhnlich, aber für dich ein sehr guter Deal. Ob jetzt wg. 33ct geklagt wird bleibt mal dahin gestellt...  die kosten für den verlorenen Prozess wären von dir zu tragen.

Nein man, es geht mir doch nicht um 33 Cent. Für mich ist einfach die Frage, wie ich vorgehen muss, um rechtlich gesehen gegenüber Vodafone auf der sicheren Seite zu sein. Die Verzugszinsen wurden eben nie von Vodafone eingefordert, sondern lediglich vom Inkasso aufgestellt. Daher die Frage. Natürlich stellt das Inkasso selber noch Kosten in Rechnung, mit dem 2. Schreiben nochmal Paarn-20€ mehr (vgl. Schreiben aus dem Link). Und diese Inkasso-Kosten will ich nach Möglichkeit umgehen. Frage ist halt, wie realistisch dann ein Einklagen dieser Kosten durch das Inkasso ist.

@ErnestoGonzalez

Nur die inkassokosten sehr sehr gering da vodafone sicherlich ohne hilfe eines externen inkassobüros auskommen kann. Ich würde die 33 cent zur sicherheit an vodafone überweisen und den rest zurückweisen.

Du kannst dich aufregen wie du willst.

Wenn von Seiten Vodafone ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, dann tritt Vodafone die Forderung an das Inkassobüro ab (siehe AGB von Vodafone welche du unterschrieben hast).

Somit hast du dann die Schulden beim Inkassobüro. 

So wie in deinem Fall, vorausgesetzt die 33 cent sind gerechtfertigt, wird das Inkassobüro die Forderung weiterhin aufrechterhalten und auch für die 33 cent weiterhin Zinsen errechnen.

Wenn du das ganze Spiel auf die Spitze treiben willst, wirst du schnell merken wie hoch Zinsen und Inkassokosten aus 33 cent noch steigen können.

Vodafone würde wahrscheinlich nicht solch ein Theater machen aber hier hast du es mit einem Inkassounternehmen zu tun. Und glaube mir, die wollen auch die 33 cent. Egal wie. Und die haben einen langen Atem.

Wenn von Seiten Vodafone ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, dann tritt Vodafone die Forderung an das Inkassobüro ab

Nicht-titulierte Forderungen werden nicht abgetreten, da der Käufer der Forderung dann das Prozesskostenrisiko trägt, das ist ein nicht lohnendes Geschäft.

Seit 2003 in meiner Ausbildung in einer RA-Kanzlei und meiner mittlerweile 13 Jahre dauernden Tätigkeit als Unternehmer habe ich noch nie eine abgetretene Forderung gesehen, die nicht auf einem Titel basierte.

Vodafone hat das Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftagt. Das ist Vodafones Recht, macht die Forderung aber noch lange nicht rechtens, geschweige denn durchsetzbar.

Somit hast du dann die Schulden beim Inkassobüro.

Der Fragesteller hat kein Vertragsverhältnis mit dem Inkassobüro und es hat die Zession nicht nachgewiesen. Die Hauptforderung wurde - von Vodafone bestätigt - schuldbefreiend gezahlt, daher ist die Sache für Vodafone erledigt.

Wenn man die Sache weiter denkt, wird einem klar, dass das Inkassobüro seine Dienste Vodafone nie in Rechnung gestellt hat.

Durch deren Beauftragung ist Vodafone also kein Schaden entstanden, den der Fragesteller zu ersetzen hätte. Daher sind die Inkassokosten mit exakt 0,- € anzusetzen (folgt u.a. aus § 4 Abs. 5 RDGEG).

Ferner verweise ich auf das Zinseszinsverbot nach § 289 BGB. Die 0,33 € verzinsen sich nicht.

Inkassobüros sind nichts weitere als private Rechtsdienstleister ohne gesonderte Vollmachten und meist auch ohne gesonderte Qualifikation.

Pah 😂 Arsch geleckt, sollen sie dich doch wegen 33 Cent verklagen. Alternativ: Einfach überweisen, dann bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite...

Juristisch gesehen denke ich, dass die (bzw. Vodafone) zwar einen Anspruch nach §288 BGB haben könnten, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie den auch geltend machen wollen.

Überweis einfach die 33 Cent, denk dir deinen Teil und fertig.

Liebe Grüße,

Appledev