Inkasso Gebühre trotz Bezahlung auf falsches Konto?

6 Antworten

Noch mal eine Verständnis-Frage: Worauf beziehen sich die Inkasso-Forderungen?

  • auf Forderungen von dem Online-Shop
  • oder auf Forderungen von Paypal?

Das ist ja ein großer Unterschied!

Ich vermute mal, die Inkasso-Forderungen beziehen sich NICHT auf Forderungen des Online-Shops, oder? Der Online-Shop hat sein Geld ja sogar doppelt bekommen ;-) Der kann ja gar keine Forderungen haben.

Ich vermute, die Inkasso-Forderungen beziehen sich auf die Forderungen von Paypal, richtig? Ihr habt bei der Bestellung "Zahlung über Paypal" ausgewählt, deshalb hat Paypal den Betrag an den Online-Shop gezahlt, aber Paypal hat kein Geld von euch erhalten. Ist das richtig so? Wenn Paypal wirklich kein Geld von euch bekommen hat, dann wären die Forderungen und die Mahnungen berechtigt.

Jaeger123 
Fragesteller
 13.11.2018, 09:17

Ja, genau. Wir hatrtren den Betrag dadurch doppelt an den Shop gezahlt.

Mittlerweile hat der Shop den doppelten Betrag an mich überwiesen und ich habe die Hauptforderung +25,18€ (von mir gekürzte Inkassogebühr) an das Inkasso angewiesen. 45,20€ von insgesamt 70,38€ Inkassogebühr sind noch offen, die ich nicht bereit bin zu zahlen.

Rubezahl2000  13.11.2018, 11:38
@Jaeger123

Das ist in deiner Frage missverständlich formuliert. Ich glaube die meisten, die hier geantwortet haben, haben das so verstanden, als hätte der Shop das Inkasso-Unternehmen beauftragt. Das wäre natürlich unsinnig, weil der Shop sein Geld ja sogar doppelt bekommen hat.

Dass das Inkasso-Unternehmen aber NICHT den Shop, sondern die berechtigte Forderung von Paypal vertritt, das wurde in der Formulierung deiner Frage nicht deutlich.

mepeisen  13.11.2018, 17:21
@Rubezahl2000

Es gibt keine berechtigte Forderung der PayPal. Schau nochmal genauer hin. Der Händler hat Unsinn getrieben und ein Missverständnis provoziert. TE hat schuldbefreiend an den Händler gezahlt.

Dass der Fehler des Händlers versucht wird, über den Schuldner abzuwälzen und so auch noch Inkassogebühren gefordert werden, ist unsinnig und rechtswidrig.

Wenn PayPal und die Händler das nicht sauber umsetzen, was sie sich mit diesem Rechnungskauf via PayPal gedacht haben, ist das nicht das Problem des Schuldners. Das müssen die beiden Unternehmen schön unter sich ausmachen.

Und Ja, das ergibt sich sogar relativ direkt aus dem BGB.

Wenn eine Firma eine Bankverbindung auf einer Rechnung angibt, kann sie auch "mit Rentier zustellen" draufschreiben. Ist nichts "vor dem Kauf" vereinbart, könnten die mich....mal.

Bezahlt ist bezahlt. Solange man eine Rechnungsnummer drauf hatte die stimmte oder irgend ein Name. Da hatten die genug Chancen das zu klären

Das ist deren Problem wenn Sie ihre Konten nicht prüfen

Als wir den Online-Shop kontaktierten, erstatte er auch gleich die 110€ zurück.

Was soll denn nun der Quatsch, die Zahlung würde ich zurückgehen lassen.

Alles weitere ablehnen, und aus freundlichekeit dem Schop mitteilen das alles bezahlt ist. Da kommen nur Drohschreiben. Erst wieder bei einem Mahnbescheid reagieren.

Die 25 Euro sind futsch

mepeisen  13.11.2018, 17:27
Was soll denn nun der Quatsch, die Zahlung würde ich zurückgehen lassen.

Unterm strich hat man nun ja einmal bezahlt und dummerweise noch unnötigerweise 25€ drauf gelegt. Ich würde es nun dabei belassen und ansonsten dem Inkasso viel Spaß vor Gericht wünschen.

Aber im Prinzip hast u Recht. Man hätte auch stur beharren können, dass man via Paypal 0€ zahlt und das Geld wieder neu überweist. Wäre auch eine Variante gewesen.

topbaugutachter  13.11.2018, 17:38
@mepeisen

Ich hab mich verrechnet. Die 100 sind ja zurück. Also müsste man nur 75 zurückschicken, dann wäre man wieder bei 0 . Also die 75 Euro an den "Lieferanten" senden. Der Versender kann such die 25 ja vom Inkasso holen. Das würde ich dem nun mitteilen.

Danach alles ablegen was kommt,. es sei denn es ist ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Hat die Inkasso mitgeteilt das die "Forderung abgetreten ist" dann würde ich die 75 an die Inlasso senden.

Am Schluß sollten die 100 Euro aus der Rechnung wieder dem Lieferaten zu verfügung stehen direkt oder via Inkasso. Kein cent mehr

mepeisen  13.11.2018, 17:42
@topbaugutachter

PayPal wurde ja schon bezahlt. Würde man nun noch was an den Händler überweisen, würde man ja doppelt zahlen :-)

Wie ich im anderen Forum schon ausgeführt habe, ist es ganz einfach: Du hattest eine Zahlungsanweisung, an den Händler zu überweisen. Damit ist alles gesagt. Deine Zahlung war schuldbefreiend. Alle Folgekosten sind nicht dein Problem.

Denn derjenige, der für das Problem verantwortlich ist, sit der Händler und sonst niemand.

Das Entscheidende ist zudem, dass du ohnehin bereits zu viel gezahlt hast. Selbst wenn man die Inkassoforderung nun als korrekt ansieht: Mehr als 18€ (Gebühr für Schreiben einfacher Art) steht denen sowieso nicht zu.

es gibt so viele Argumentationen gegen die Forderungen im Masseninkasso. Gerade wenn PayPal im Spiel ist, stellt sich die Frage, wieso die überhaupt die Hilfe eines Inkassos brauchen. Die spielen für den Händler ja selbst bereits Inkasso. Wieso dann noch ein weiteres Inkasso?

Ich bleibe dabei: Dem Inkasso steht genau gar nichts mehr zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"da die Rechnung ja überwiesen war." Du bist NICHT im Recht. Du hast die Zahlungsbedinungen NICHT eingehalten und die Buchhaltung kann nicht spontan eine Zahlung verarbeiten, die sie nicht erhalten hat. Und erst Recht nicht wenn du dich nicht auf Zahlungserinnerungen meldest (da hätte man die Chance noch gehabt, es kostenfrei als Missverständnis zu klären)

Jetzt hast du zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht, der dir klar in Rechnung gestellt werden kann

" absichtlicher Verzug" Es gibt kein rechtliches Konstrukt "absichtlicher Verzug". Verzug ist Verzug.

"wenn ich die noch ausstehenden 45,20€ nicht zahle? Finanziell?"

Ist Recht einfach. Kontopfändung und dann kriegen sie das Geld...

mepeisen  13.11.2018, 06:32

Oh Mann. Wo fängt man hier nur an. So viel Mist habe ich lange nicht gelesen.

  1. Der Fehler liegt eindeutig beim Anbieter. Wenn dieser widersprüchliche Zahlungsanweisungen erteilt, dann muss er sich das zurechnen lassen, wenn er dadurch Probleme verursacht.
  2. Die Zahlung war schuldbefreiend, wenn nicht von Anfang an klar war, dass man ausschließlich an PayPal zahlen darf. Und alles, was du hier an Unsinn erzählst, ändert daran nichts. Du weißt dich, wie das BGB aussieht, du weißt doch, was es bedeutet, schuldbefreiend zu bezahlen.
  3. Was PayPal kann oder nicht kann, interessiert niemanden, da die Zahlung an den Händler schuldbefreiend war.
  4. Wenn der Händler gegen die Vertragsbedingungen, die er mit Paypal hat, verstößt (keine separate Rechnung stellen), dann ist das ein Problem zwischen Händler und Paypal und NICHT zwischen Kunde und Paypal.
  5. Es gibt keine Gesetzespflicht, sich auf unsinnige Rechnungen und Mahnungen hin zu melden. Was du hier dazu ausführst, ist völliger Unsinn.
  6. Den Arbeitsaufwand hat der Händler verursacht, nicht der Kunde.
  7. Und nein, das kann nicht in Rechnung gestellt werden. Das Inkasso muss von Paypal bezahlt werden und Paypal muss sich das Geld vom Händler wiederholen. Alles andere wären verbotene Vertragsregelungen zu Lasten eines unbeteiligten Dritten. Was du hier behauptest, verstößt gegen das Grundgesetz!
  8. Hier gibt es keinen Verzug, denn die Zahlung war schuldbefreiend.
  9. Und nein, eine Kontopfändung ist auch nicht einfach so möglich. Aber auch das weißt du natürlich.

Einmal mehr wundere ich mich darüber, was du hier wieder für Falschinfos absichtlich verbreitest. Das geht hier nun schon seit mehreren Jahren so, was du hier bei GF treibst. Schämst du dich nicht wenigstens ein kleines bisschen dafür? Nicht mal ein winziges bisschen?

bei anderen Usern würde ich nicht so deutlich werden. Aber du, der du von Inkassos für das Verbreiten dieser Falschinfos bezahlt wirst...

Du hattest das Geld bereits bezahlt und der mahnt trotzdem an? Blicke ich nicht. Sorry. Ist ja am Ende egal ob du per Paypal oder auf das Konto überweist. Das Geld war da und somit gab es keine Forderung. Und ohne Forderung keine inkassogebühr. Wieso überweist der das Geld überhaupt zurück? Total komisch alles.

Kirschkerze  12.11.2018, 20:58

". Ist ja am Ende egal ob du per Paypal oder auf das Konto überweist."

Nein weil die Buchhaltung das nicht überblicken kann und wenn Zahlungseingänge auf Konto x erwartet werden kann man nicht auf Konto y zahlen. Die Forderung gilt dann als nicht beglichen.

SandyDM  12.11.2018, 21:09
@Kirschkerze

Ja hier hätte man auf die Mahnung reagieren sollen und alles wäre aufgeklärt

mepeisen  13.11.2018, 17:14
@Kirschkerze
und wenn Zahlungseingänge auf Konto x erwartet werden kann man nicht auf Konto y zahlen.

Das ist schlichtweg falsch. Wie du weißt, lieber Kirschkerze, sind auch Zahlungen auf Konto y zunächst schuldbefreiend, wenn man zwei Zahlungsanweisungen erhält, nämlich einmal für Konto x und einmal für Konto y.

Die Forderung gilt dann als nicht beglichen.

Doch, sie ist beglichen. Es kommt nicht mal ansatzweise auf die Erwartungshaltung irgendeiner Buchhaltung an, sondern stattdessen auf die konkrete Zahlungsanweisung. Von diesen gab es hier zwei, also durfte sich der Schuldner eine der beiden Zahlungsanweisungen aussuchen. Das weißt du alles. Wieso also immer wieder diesen Unsinn verbreiten?

Rubezahl2000  12.11.2018, 21:15

@SandyDM: "Blicke ich nicht." Das ist die einzig richtige Aussage in deiner Antwort ;-) Offensicht verstehst du nicht, wie Paypal funktioniert.

SandyDM  12.11.2018, 21:18
@Rubezahl2000

Doch. Ich hab sogar ein Paypal Konto. Und jede normale Firma verbucht alle zahlungseingänge. So dass auch der zahlungseingang vom Bankkonto nicht unbemerkt geblieben sein kann. Daher ist das ganze mehr als misteriös.

Rubezahl2000  12.11.2018, 21:59
@SandyDM

Die Inkasso-Forderungen beziehen sich doch auf die Forderungen von Paypal und nicht auf Forderungen vom Shop. Der Shop hat sein Geld ja sogar doppelt bekommen, 1.) durch die Überweisung der Frau und 2.) durch die Paypal-Zahlung. Deshalb hat der Shop ja auch zurückgezahlt. Paypal fordert das Geld, das Paypal an den Shop bezahlt hat.