Hauptforderung bezahlt, Inkasso lässt nicht locker, was tun?

9 Antworten

Dann müsste das Inkassounternehmen das GEld ja haben. Also da anrufen, sagen du hättest im März 14 an den ursprünglichen Gläubiger bezahlt und dieser hätte das Geld, laut eigener Auskunft, an das Inkassounternehmen weitergeleitet.


MineLJ 
Fragesteller
 15.03.2017, 11:15

Es steht bei dem Inkasso auch als Zahlung drin, aber es ist schon ein unterschied ob ich 36€ bezahle oder 250€. Das INkasso will nun natürlich die restlichen 200€

Pucky99  15.03.2017, 11:17
@MineLJ

So wie ich es verstehe resultieren diese Kosten ja aus dem zeitraum nach der Zahlung. Daher würde ich diese als ungerechtfertigt sehen.

Ich hab was bestellt (März.2013) versäumt zu zahlen und ein Inkassounternehmen wurde beauftragt

Nicht dein Problem.

Ich habe die Hauptforderung + Mahngebühren und + 5% Zinsen für den
Zeitraum an dem Gläubiger (NICHT ans Inkasso) Überwiesen (März 2014).

Gut. Mehr musst du auch nicht tun.

Ich bekomme seit etwa einem Jahr wieder Post vom Inkasso mit der Forderung.

-> Tonne.

Ich habe dort mal angerufen, also bei dem Gläubiger ob das Geld damals denn nicht angekommen ist. Doch meinten sie, aber sie hätten das Geld an das Inkasso Unternehmen weitergeleitet !?

Das kann der Gl#äubiger gerne tun, er kann es auch auf der Straße verteilen. All das muss dich nicht kümmern, denn du hast deinen Teil erfüllt. Wenn der Gläubiger meint, einen Dienstleister bezahlen zu wollen, soll er doch.

 Durchsetzungsfähig sind diese Kosten nicht, also ignoriere das Inkasso, repsketive teilen Ihnen einmalig per Einwurf-Einschreiben mit, dass du die Summe bereits an den Gläubiger entrichtet hast, keinerlei weitergehende Zahlungen leisten und einem Mahnbsescheid (kommt sowieso nicht) widersprechen wirst. Weiterhin untersagst du vorsorglich die Weitergabe deiner Daten an Dritte gem. § 28a BDSG, fertig.

Sandkorn  15.03.2017, 11:49

Warum heulst Du eigentlich hier rum wenn Du doch so clever bist und meinst alles besser zu wissen als die, die Dir hier antworten?

FordPrefect  15.03.2017, 11:51
@Sandkorn

Gegenfrage:

Warum antwortest du überhaupt auf Fragen, von denen du ganz offensichtlich keine Ahnung hast?

Wieso sollte ein Gläubiger sein Geld an das Inkasso-Unternehmen weiterleiten? Das wäre ja paradox. In solch einem Fall wäre es doch logischer der Gläubiger behält das Geld und teilt dem Inkassobüro mit, daß die Hauptforderung beglichen ist, oder nicht?

Andererseits: Warum hast Du an den Gläubiger direkt bezahlt und nicht an das Inkassobüro von dem das Mahnschreiben gekommen ist? 

Die Inkassogebühren musst Du auf jeden Fall bezahlen, denn die sind ja definitiv durch Dein Verschulden entstanden. Da führt kein Weg dran vorbei. Niemand arbeitet umsonst.

FordPrefect  15.03.2017, 11:34

Andererseits: Warum hast Du an den Gläubiger direkt bezahlt und nicht an das Inkassobüro von dem das Mahnschreiben gekommen ist? 

Warum sollte das irgendjemand klaren Verstandes tun? Weder gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, noch ist das zielführend.

Merke: Man bezahlt und verhandelt *nie* mit Inkassobuden. Fertig.

FordPrefect  15.03.2017, 11:38
@FordPrefect

Die Inkassogebühren musst Du auf jeden Fall bezahlen,

Nein.

denn die sind ja definitiv durch Dein Verschulden entstanden.

Nein.

Da führt kein Weg dran vorbei.

Doch - nämlich jeder, außer Zahlung. Der Schuldner hat mit dem Inkasso keinen Vertrag, und ist ihm weder zur Auskunft und schon gar nicht zur Zahlung verpflichtet, außer in den im Verbrauchergeschäft faktisch nie vorkommenden Fall des Forderungskaufs. Wenn der Gläubiger meint, einen Teil seines Tagesgeschäftes an Dritte auszulagern, kann er das gerne
tun, aber auf eigene Kosten

Niemand arbeitet umsonst.

Inkassos arbeiten auch nicht, sondern stellen im Massengeschäft einfach nicht durchsetzungsfähige respektive unberechtigte Forderungen.

Sandkorn  15.03.2017, 11:45
@FordPrefect

In Deinem Fall hat der Gläubiger aber ein Inkassobüro mit dem Eintreiben seiner Forderung beauftragt, d. h. Du mußt die Inkassogebühren bezahlen oder denkst Du etwa die arbeiten umsonst?

Warum sollte das irgendjemand klaren Verstandes tun?

Jemand klaren Verstandes lässt sich auch mit der Bezahlung einer Ware kein ganzes Jahr Zeit, oder? 

FordPrefect  15.03.2017, 11:50
@Sandkorn

In Deinem Fall hat der Gläubiger aber ein Inkassobüro mit dem Eintreiben seiner Forderung beauftragt

Schön für ihn. Nur - diese Kosten sind genau *nicht* durchsetzungsfähig. Und genau deswegen ist das rausgeschmissenes Geld seitens des Gläubigers.

Du mußt die Inkassogebühren bezahlen

Nein, eben nicht.

oder denkst Du etwa die arbeiten umsonst?

Das kann dem Schuldner völlig egal sein, das ist Sache des Gläubigers als Auftraggeber des Dritten.

Jemand klaren Verstandes lässt sich auch mit der Bezahlung einer Ware kein ganzes Jahr Zeit, oder? 

Auch das ist korrekt, aber deswegen muss sich der Schuldner keine Fantasiekosten aufrechnen lassen, nur weil es der Gläubiger für unter seiner Würde befindet, einen Mahnbescheid selbst (online) ausstellen zu lassen, der weniger Geld kosten und eine höhere Erfolgsaussicht garantieren würde.

Masseninkasso ist eine Pest unserer Zeit, und leider seitens des Gesetzgebers weitgehend unreguliert. Zum Glück werfen die Gerichte diese Forderungen regelmäßig auf den Müll - weswegen die diversen Abkassierer auch damit nie vor Gericht gehen.

Sandkorn  15.03.2017, 11:52
@FordPrefect

Ich habe mehrere Jahre in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, ich kenne das anders aber gut, wenn Du meinst!

kevin1905  15.03.2017, 12:14
@Sandkorn

Persönliche Erfahrungen sind sog. Anekdotenargumente. Sie alleine als Quelle eigenen Wissens anzuführen ist logisch gesehen dünnes Eis.

Anwaltskosten sind rechtlich auch etwas anders einzuordnen als ein schnödes Inkassobüro. Eine Anwaltskanzlei erbringt selbst bei Großgläubigern i.d.R. umfangreichere Dienstleistung als ein Inkassobausteinbriefchen, dass sich binnen 15 Sekunden drucken, eintüten und freimachen lässt.

Anwälte:

  • Prüfen den Ihnen vorgetragenen Rechtsfall
  • Beraten den Mandanten ob der rechtlichen Situation und sinnvollen Vorgehensweise
  • Erstellen individuelle Korrespondenz
  • Dürfen im Gegensatz zu Inkassobüros nicht auf Erfolgsbasis oder Flatrate arbeiten sondern MÜSSEN dem Auftraggeber ein Honorar berechnen, nach RVG oder Individualvereinbarung.

Dennoch gilt die Schadensminderungspflicht auch für sie. Der Schuldner muss nur solche Kosten erstatten, die zweckdienlich und notwendig waren damit der Gläubiger zu seinem Recht kommt.

Das ist nunmal in den meiten Fällen die 32,- € Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid.

EXInkassoMA  15.03.2017, 14:50
@kevin1905

@sandkorn 

Leider hat Kevin bzw fordprefekt recht.Ausser dem wurden diese angeblich entstandene Verzugskosten ja nicht ohne Grund nicht eingeklagt.

Jetzt ist verjährt.

geheim007b  15.03.2017, 19:53
@kevin1905

Ein Mahnbescheid allein ist aber nicht zweckdienlich sondern letztendlich ein Stück Papier. Es bedarf unter Umständen vielen weiteren Aktionen bis  das Geld da ist, zu sagen mit einem Mahnbescheid ist es getan ist es etwas zu einfach. Wer beauftragt den Gerichtsvollzieher, wer stellt Auskunftsanfragen wenn nötig, wer überwacht den Schuldner sollte er zahlungsunfähig sein...  das passiert alles nicht von allein und kostet Arbeitszeit und die will bezahlt sein.

kevin1905  15.03.2017, 21:48
@geheim007b

Ein Mahnbescheid allein ist aber nicht zweckdienlich sondern letztendlich ein Stück Papier.

..., welches unmittelbare Rechtsfolgen auslöst, wenn man nichts tut. Bei einer unbestrittenen Forderung ist das der schnellste Weg zum Titel. Wenn eine Rekation des Schuldners nicht zu erwarten ist, ist der MB der Klage vorzuziehen.

Wer beauftragt den Gerichtsvollzieher, wer stellt Auskunftsanfragen wenn nötig, wer überwacht den Schuldner sollte er zahlungsunfähig sein...  das passiert alles nicht von allein und kostet Arbeitszeit und die will bezahlt sein.

Das bezahlt natürlich der Gläubiger und kann dies vom Schuldner erstattet verlangen.

Es geht aber um die Statthaftigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten.

FordPrefect  16.03.2017, 13:53
@geheim007b

Ein Mahnbescheid allein ist aber nicht zweckdienlich sondern
letztendlich ein Stück Papier.

Das ist natürlich per se richtig.

Es bedarf unter Umständen vielen weiteren Aktionen bis  das Geld da ist, zu sagen mit einem Mahnbescheid ist es getan ist es etwas zu einfach.

Stimmt, aber das wollte ich auch nicht zum Ausdruck bringen.

Wer beauftragt den Gerichtsvollzieher, wer stellt Auskunftsanfragen wenn nötig, wer überwacht den Schuldner sollte er zahlungsunfähig sein...

All dies sind primär Kardinalpflichten des Anspruchsberechtigten - und in der vorgenannten Falllage auch durch den Schuldner zu begleichen, da gerichtlich eingefordert. Wer das nicht leisten kann oder will, darf selbstverständlich einen Dienstleister (und zwar sinnvollerweise einen Anwalt) hinzuziehen. Das wird ja auch gar nicht bestritten. Nur: *Ohne* überhaupt den Weg des MB zu gehen und einfach einen Dritten beauftragen, verursacht eben Kosten, die gerade *nicht* durchsetzungsfähig sind. Und davon lebt eine ganze Branche - auf Kosten der Schuldner. Und genau das muss man sich eben nicht bieten lassen.

das passiert alles nicht von allein und kostet Arbeitszeit und die will bezahlt sein.

Alles richtig - aber nicht alles, was sachlich möglich ist, muss der Schuldner auch mitfinanzieren. Und das ist nicht einfach meine Privatmeinung, sondern die gefestigte Rechtslage.

Anders ausgedrückt: Wer der Meinung ist, sein Forderungsmanagement einfach auf Kosten des Zahlungspflichtigen auslagern zu können, der irrt. Und wer sich nichtmal um sein ihm geschuldetes Geld selbst kümmern kann, hat m.E. im Geschäftsleben sowieso nichts verloren.

Die Forderung ist aus 2013.

Nicht gerichtlich geltend gemachte Ansprüche sind verjährt.

Also aus § 195 BGB berufen und rechtliche Schritte vorbehalten.

das kommt darauf an was lief. Immerhin ja 1 Jahr zwischen fälligkeit und zahlung, gerechtfertigte kosten müssen bezahlt werden. Was wird denn genau gefordert?

Prinzipiell steht jedem der sich rechtlich bedroht sieht das mittel der negativen Feststellungsklage zu, d.H. du lässt die Nichtigkeit der Forderung vor Gericht feststellen. Falls du gewinnst kostet es nichts und du hast ruhe... da solltest du dir aber sicher sein das du im recht bist. Ansonsten könnte es auch nötigung sein. Prinzipiell sollten sie ihre Forderung entweder selbst gerichtlich durchsetzen oder fallen lassen.