In wie weit ist diese Kündigung im Mietrecht wirksam?

5 Antworten

2 Mitbewohner beschweren sich schriftlich dass Mitbewohner A Lärm in der Nacht verursacht.

Und die Beschwerde ist so abgefasst, dass der Verursacher, die Art des Lärms und der genaue Zeitpunkt, bzw. Zeitdauer darin festgehalten sind.

Gibt es 2 Beschwerden zu einem Lärmereignis, kann es dazu nur eine Abmahnung geben. Die zweite würde die erste allenfalls verstärken. Waren es aber zwei unterschiedliche Lärmereignisse, ist die zweite Abmahnung eigentlich schon zu viel.

Wenn aber jetzt ein drittes Ereignis auftritt, über das sich die Mitbewohner schriftlich und ganz konkret beschweren, bedeutet das für den Vermieter, dass der Lärmverursacher absolut uneinsichtig ist und der Grund für eine fristlose Kündigung ist gegeben.

Der Hauptmieter kann einem Untermieter sehr wohl kündigen.

Gerhart  08.07.2020, 06:19

.......Wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich ist.

Ja, diese möglichkeit ist vorhanden.

Nein, sicher nicht. Aber es könnte eventuell mal die Polizei ins Haus kommen und die Sache klären.

coronakrise1 
Fragesteller
 08.07.2020, 05:31

Wieso nicht wirksam? das ist Stoerung des Hausfriedens.

Nur aufgrund der Beschwerden nicht. Es müsste schon bewiesen werden, dass A Lärm macht