Kann ich als Hauptmieter meinem Untermieter eine schriftliche Abmahnung und fristlose Kündigung erteilen (befristeter Vertrag), muss ich Vermieter einschalten?

6 Antworten

Du (Hauptmieter), bist Vertragspartner Deines Mieters. Für ihn bist Du der Vermieter.

Dein Vermieter hat mit dem Untermieter nichts zu schaffen.

Wenn es berechtigte Gründe gibt, kann man einen befristeten Mietvertrag außerordentlich kündigen.

In vielen Fällen wird eine Abmahnung und wiederholter Verstoß vorausgesetzt, bevor man fristlos kündigen kann.

Nenne uns doch mal den Grund für die Abmahnung.

hako020465 
Fragesteller
 14.04.2017, 12:59

Zur Frage:

Untermieter hat nie pünktlich bezahlt, nur immer Vertröstet. Nun die Zahlungen eingestellt (macht keine Anstalten zu bezahlen). Eine Miete ist er bereits im Rückstand. Hygienische Zustände Gesundheitsgefährdend und unzumutbar. Es wird nicht geputzt. Teile der gestellten Einrichtung zerstört. (Matratze muss erneuert werden). Hält sich an keine Vereinbarungen im Vertrag. Weiteres Zusammenwohnen nicht zumutbar. Was kann ich weiteres tun um Ihn schnellstens loszuwerden? Kündigungsfrist zwei Wochen?

Danke für Deine Hilfe H.K.

anitari  14.04.2017, 13:20
@hako020465

Relevant für eine mögliche fristlose Kündigung wären hier lediglich die unpünktlichen Mietzahlungen und/oder der Mietrückstand.

Wie oft hat er denn unpünktliche gezahlt? Wenn schon mehr als 3 - 5 Monate und Du hast nie abgemahnt kannst Du darum nicht mehr fristlos kündigen. Auch dann nicht wenn Du jetzt erstmals abmahnst.

Eine MM Rückstand reicht für eine fristlose Kündigung noch nicht aus. Da müßtest Du schon bis etwa 10. Mai warten.

Wie lange ist denn der Vertrag befristet?

Ist die Befristung überhaupt wirksam?

Das wäre sie nämlich nur wenn einer von 3 zulässigen Gründen im Vertrag genannt ist oder das Zimmer ist möbliert vermietet und Du wohnst selbst mit in der Wohnung.

Dein Vermieter hat mit deinem Untermieter nichts am Hut. Da du der Vermieter deines Untermieters bist, hast du natürlich auch das Recht ihn abzumahnen und ggf. auch fristlos zu kündigen. Dazu muss aber schon ein rechtlich zulässiger Grund vorliegen.  Nur weil er z. B. das Waschbecken im Bad nach Benutzung nicht poliert, ist kein ausreichender Grund. Bestehen aber z. B. Mietrückstände in Höhe von 2 Monatsmieten, kannst du dir die Abmahnung sparen und gleich fristlos kündigen.

Dein Vermieter hat damit nichts zu tun.

Wenn es einen rechtlich zulässigen Grund gibt, z. B. Mietrückstand oder mehrfach verspätete Mietzahlungen, kannst Du deinem Mieter fristlos kündigen.

Bei Mietrückstand in Höhe von 2 MM ist eine Abmahnung nicht nötig.

Dein Vermieter hat nichts mit dem Vertrag zwischen dir und deinem Untermieter zu tun.  Das musst du allein regeln.

Ob eine Schriftliche Abmahnung oder gar eine fristlose Kündigung möglich ist kommt auf den Vorfall an.

Du hast einen Untermietvertrag ohne Mitwirkung deines Vermieters mit einem Untermieter über Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch befristet und wirksam abgeschlossen. Du hast die Mietsache überwiegend mit deinen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Daher hast du das Recht diesem Untermieter ordentlich OHNE ANGABE vorn Gründen spätestens am 14.04.17 schriftlich zum 30.04.17. Diese Kündigung muss dem Untermieter heute noch durch bezeugten Briefeinwurf zugehen.  siehe §§549, 573c BGB