Ist eine fristlose Kündigung am Arbeitsplatz sofort wirksam auch wenn die ungerechtfertigt ist?

6 Antworten

Ob diese Kündigung gerechtfertigt ist/war, kann Dein Anwalt DANACH klären.

Darf er, hätte aber mit einer Kündigung nichts zu tun. Wenn der AG jemandem Hausverbot erteilt, hat derjenige vom Gelände zu verschwinden. Egal ob gekündigt oder nicht oder ungerechtfertigt gekündigt. Der AG hat Hausrecht.

Aber: Wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist, müsste er dem Arbeitnehmer weiterhin Lohn und Gehalt zahlen. Auch wenn er Hausverbot hat. Denn das ist ja nicht die Schuld des Arbeitnehmers.

Die Fristlose ist zunächst mal wirksam, das kann auch eine Verdachtskündigung sein, DU bist in der Pflicht, innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben.

Das Hausverbot ist direkt wirksam, wenn du nicht gehst, kann der AG Unterstützung durch die Polizei rufen, und stellt Anzeige wegen Hausfriedensbruch

Eine Kuendigung ist immer erst einmal genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde. Eine eventuelle Unwirksamkeit kann nur nachtraeglich durch das Arbeitsgericht festgestellt werden, wenn man fristgemaess eine Kuendigungsschutzklage eingereicht hat.

Ja, ist es und er darf auch die Polizei rufen wenn Du nicht freiwillig das Feld räumst.

Dir steht es danach frei vor dem Arbeitsgericht die Sache zu klären.