2 Monate vor Prüfung fristlose Kündigung gerecht?


01.03.2020, 22:08

Also bei 3 Abmahnung kam ich zu spät weil der Zug Verspätung hatte

4 Antworten

Der Grund einer Verspätung ist egal. Allein die Tatsache einer Verspätung ist ausschlaggebend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  02.03.2020, 13:25

Das ist schlicht und einfach falsch!

Eine Verspätung kann dem Arbeitnehmer/Auszubildenden nicht angelastet werden, wenn diese Verspätung objektiv unverschuldet (z.B. bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Verspätung wegen eines Unfalls) ist.

Curasanus  02.03.2020, 19:03
@Familiengerd

Ich wünsche dir nichts Schlechtes, aber die Arbeitswelt ist kein Ponny-Hof. Der Arbeitnehmer hätte ja einen Bus oder Bahn früher nehmen können...

Familiengerd  02.03.2020, 19:23
@Curasanus

Das ist für mein Beispiel - sorry - Unsinn. Dein Vorhalt gilt bei absehbaren Verspätungen im ÖPNV, aber selbstverständlich nicht z.B. bei unvorhersehbaren Unfällen!

die Arbeitswelt ist kein Ponny-Hof.

Ein hier völlig unangebrachter und sowieso dämlicher Spruch.

Hast du wegen EINER Verspätung bereits eine Abmahnung bekommen?

Krank während Berufsschule, und das 10x, und dann noch den Ausbilder nicht informiert, das ist schon eine üble Pflichtverletzung, erst recht bei der Vorgeschichte.

Der Regelfall ist der: Du meldest dich bei deinem Ausbilder krankt, und der Ausbilder informiert die Berufsschule. So wie du das gemacht hast, steht der Verdacht im Raum, dass du das bewusst vor deinem Ausbilder verschweigen wolltest.

Hast du denn Krankschreibungen wegen den Fehltagen in der Berufsschule?

Anonymouss716 
Fragesteller
 03.03.2020, 11:09

Ja alles dort

Du hast dir zu viele Abmahnungen zu schulde kommen lassen. Irgendwann MUSS der Arbeitgeber entsprechende Konsequenzen daraus ziehen.

"3 Lehrjahr 10 Fehltage habe aber entschuldigt aber dachte wenn ich das dem Ausbildungsbetrieb nicht mitteile passiert schon nicht und nun haben die es mit bekommen und wollen mir fristlose Kündigung gebe"

Du warst also während Berufschulzeiten daheim, aber hast dich nicht bei deinem AG krank gemeldet? Ja sorry, das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. (davon abgesehen: Mahnung 2 ist ja auch aus diesem Grund passiert, da hättest du bei den 10 Tagen mal nachdenken sollen)

Du wirst dich als externer für die Prüfung wohl anmelden können. Du solltest dich morgen direkt mit der zuständigen Kammer auseinander setzen