2 Monate vor Prüfung fristlose Kündigung gerecht?
So es geht drum bin grad im 3 Lehrjahr und mache meine Ausbildung hab in den 3 Jahren 3 Abmahnung bekommen
1 Abmahnung wegen verspätung
2 Abmahnung weil ich nicht angerufen habe das ich krank bin
3 Abmahnung weil der Zug zu spät kam und Verspätung hatte
jetzt ist es so das ich in 2 Monaten meine Prüfung habe und im 3 Lehrjahr 10 Fehltage habe aber entschuldigt aber dachte wenn ich das dem Ausbildungsbetrieb nicht mitteile passiert schon nicht und nun haben die es mit bekommen und wollen mir fristlose Kündigung geben und meinen auch wenn ich das nachträglich abgebe ist das nicht wirksam und wurde dann heim geschickt und meine Frage ist können die mich fristlos kündigen wenn ich auch die entschuldigen Nachhinein abgebe und was soll ich jetzt machen.
Also bei 3 Abmahnung kam ich zu spät weil der Zug Verspätung hatte
4 Antworten
Der Grund einer Verspätung ist egal. Allein die Tatsache einer Verspätung ist ausschlaggebend.
Ich wünsche dir nichts Schlechtes, aber die Arbeitswelt ist kein Ponny-Hof. Der Arbeitnehmer hätte ja einen Bus oder Bahn früher nehmen können...
Das ist für mein Beispiel - sorry - Unsinn. Dein Vorhalt gilt bei absehbaren Verspätungen im ÖPNV, aber selbstverständlich nicht z.B. bei unvorhersehbaren Unfällen!
die Arbeitswelt ist kein Ponny-Hof.
Ein hier völlig unangebrachter und sowieso dämlicher Spruch.
Hast du wegen EINER Verspätung bereits eine Abmahnung bekommen?
Krank während Berufsschule, und das 10x, und dann noch den Ausbilder nicht informiert, das ist schon eine üble Pflichtverletzung, erst recht bei der Vorgeschichte.
Der Regelfall ist der: Du meldest dich bei deinem Ausbilder krankt, und der Ausbilder informiert die Berufsschule. So wie du das gemacht hast, steht der Verdacht im Raum, dass du das bewusst vor deinem Ausbilder verschweigen wolltest.
Hast du denn Krankschreibungen wegen den Fehltagen in der Berufsschule?
Ja alles dort
Du hast dir zu viele Abmahnungen zu schulde kommen lassen. Irgendwann MUSS der Arbeitgeber entsprechende Konsequenzen daraus ziehen.
"3 Lehrjahr 10 Fehltage habe aber entschuldigt aber dachte wenn ich das dem Ausbildungsbetrieb nicht mitteile passiert schon nicht und nun haben die es mit bekommen und wollen mir fristlose Kündigung gebe"
Du warst also während Berufschulzeiten daheim, aber hast dich nicht bei deinem AG krank gemeldet? Ja sorry, das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. (davon abgesehen: Mahnung 2 ist ja auch aus diesem Grund passiert, da hättest du bei den 10 Tagen mal nachdenken sollen)
Du wirst dich als externer für die Prüfung wohl anmelden können. Du solltest dich morgen direkt mit der zuständigen Kammer auseinander setzen
Das ist schlicht und einfach falsch!
Eine Verspätung kann dem Arbeitnehmer/Auszubildenden nicht angelastet werden, wenn diese Verspätung objektiv unverschuldet (z.B. bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Verspätung wegen eines Unfalls) ist.